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Gut gemeinte Pfandspende

Eine Frau hatte eine größere Menge Leergut, dabei waren unter anderem auch viele zerdrückte und klebrige Einwegflaschen und Dosen. Dies führte dazu, dass der Automat mehrmals die Annahme abbrach und jeweils einen Bon über die bis dahin aufgelaufene Summe ausdruckte. Diese legte sie säuberlich gestapelt auf die kleine Fensterbank neben dem Automaten.

Am Schluss wandte sie sich an einen Kollegen im Lager, damit dieser ihr die Gebinde, die Traudl komplett verweigert hatte, händisch abnehmen konnte. Die gesammelten Bons ließ sie in dem Moment vor dem Fenster liegen.

Während sie nun mit dem Rücken zum Automaten an der Lagertür wartete, kam ein anderer Kunde daher, der Leergut abgeben wollte. Als er mit allem fertig war, entdeckte er vor den Glasbausteinen die augenscheinlich vergessenen Leergutbons. Da er sie dort nicht einfach liegen lassen wollte, aber den Anstand besaß, sie nicht selber einzustecken, stopfte er die Bons in unsere Pfandspendenbox, drehte sich um und ging. Während er noch in der Nähe der Leergutannahme war, vermisste die Frau schon ihre gesammelten Werke.

Glücklicherweise klärte sich das schnell auf und anhand der auf die Pfandbons aufgedruckten Uhrzeiten ließen sich auch die fälschlicherweise gespendeten Bons schnell wieder aus der Sammlung heraussieben.

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Kommentare

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Anonym am :

Der Kunde wollte eben geben!

Steven Coolmay am :

Wow, ich denke mal die meisten hätten die einfach eingesteckt.

PAX am :

Na, ich hoffe doch die allermeisten hätten die einfach unangetastet liegen gelassen.

Norbert am :

Damit der nächste sie einsteckt?
Nö, das war schon richtig so.

Nicht der Andere am :

Da hofft du sowohl falsch, als auch vergeblich. Vergeblich, weil das das nicht auf die Allermeisten zutreffen würde. Falsch, weil Ignorieren auch kein gutes Benehmen ist und er eher nicht mehr an den Mann zu bringen ist. Ein Pfandbon überschreitet in der Regel wie eine Münze oder ein kleiner Schein nciht die Bagatellgrenze (10 Euro), die zur Abgabe verpflichtet. Wobei ein Fund im Laden natürlich dem Ladeneigentümer zusteht. Nicht angeeignet, nichts falsch gemacht.

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