Rollgitter an die Lagertür
Momentan überlege ich ja, ob wir vor unserer großen Lagertür zum Hof von innen noch ein Rollgitter installieren lassen, das außerhalb der Geschäftszeiten, also nachts, an den Wochenenden und an Feiertagen heruntergelassen wird.
Als Notausgang geht die Tür nämlich notwendigerweise nach außen auf und ist daher mechanisch nur sehr schwer vor Einbrüchen zu schützen. Wir haben zwar im Markt eine wirklich leistungsstarke Alarmanlage, aber heutzutage sind die Leute ja so dreist, die ziehen trotz einer laut jaulenden Sirene einfach ihr Ding durch und vertrauen darauf, dass sie vor dem Eintreffen der Polizei schon mit der Beute verschwunden sind.
Wie weit zulässig so eine Installation ist, weiß ich allerdings nicht. Prinzipiell müssen Notausgänge zwar immer frei sein, aber es gibt eben auch Ausnahmeregelungen für die Schließzeiten.
Als Notausgang geht die Tür nämlich notwendigerweise nach außen auf und ist daher mechanisch nur sehr schwer vor Einbrüchen zu schützen. Wir haben zwar im Markt eine wirklich leistungsstarke Alarmanlage, aber heutzutage sind die Leute ja so dreist, die ziehen trotz einer laut jaulenden Sirene einfach ihr Ding durch und vertrauen darauf, dass sie vor dem Eintreffen der Polizei schon mit der Beute verschwunden sind.
Wie weit zulässig so eine Installation ist, weiß ich allerdings nicht. Prinzipiell müssen Notausgänge zwar immer frei sein, aber es gibt eben auch Ausnahmeregelungen für die Schließzeiten.
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Kommentare
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Falk am :
Den noch schön mit den übriggebliebenen Schrauben vom Umbau zusammenschrauben und der Türsicherung steht nichts mehr im Wege.
Ist aber bestimmt illegal.
Theo am :
Supporthotline am :
Man munkelt, nach Ladenschluss soll es Leute geben, die noch arbeiten.
Mitleser am :
Kai am :
Lieblingszitat bei einer Begehung: BG-Schwachmat 1: "Hier muss auf jeden Fall ein Feuerlöscher hin" Von-anderer-BG-Schwachmat 2: "Hier darf auf keinen Fall ein Feuerlöscher hin!"
Sinnvoll wäre m.E.n. einen Vorschlag zu machen und zu visualisieren und dann bei einem Ortstermin mit dem Leiter der örtlichen Feuerwache schriftlich abzustimmen - dann ist meistens Ruhe.
PS: unverbarrikadierte Fluchtwege sind wichtig und notwendig, aber das Zuständigkeits-Geblockwarte gehört gesetzlich verboten...
Chris_aus_B am :
zwei oder drei jeweils über zwei Haken/Winkel gelegte Balken oder H-Träger, die links und rechts ein gutes Stück über die Tür hinausreichen. Verfeinern kann man das dann noch mit Splint/Bolzen durch Winkel und Balken, damit der nicht verrutschen kann (schön mit Flatterfähnchen, damit man weiß wo man etwas entfernen muss) und Kontakten für die Alarmanlage.
(Ein) Vorteil gegnüber Rolltor: Unabhängigkeit von Strom bei Öffnen und Schließen.
Björn Harste am :
Chris_aus_B am :
Weil man sich an den Halterungen an der Tür stoßen kann? (Da hätte ich einen etwas komplexeren Aufbau, der das stark reduzieren könnte) Oder wegen der Notwendigkeit des manuellen Verriegelns? Oder was anders?
Beim weiteren Nachdenken wird mir gerade klar, dass die Haltewinkel an der Tür bei der Benutzung (als Notausgang) zumindest stören bis gefährlich sind.
Also oben erwähnte Abänderung (ich hoffe, ich kann es in Worten einigermaßen klar ausdrücken): An der Wand links und recht jeweils Auflagewinkel. Die Balken sind keine einfachen Balken, sondern haben zu einen Seite (Türseite) Kasten-, T- oder L-förmige Verlängerungen(?, mir fällt kein passender Begriff ein), die hinter Haken/Winkel (Begriffe hier auch nicht ganz zutreffend) an der Tür greifen, die nur soweit vorstehen, damit die 'Verlängerungen' von der Materialdicke her einfach dahinter passen. diese zwei bis drei Zentimeter dicken Vorsprünge auf der Tür kann man eher so verkleiden, dass man sich nicht verletzten kann. (Die Notwendigkeit der Türmodifikation verändert sich, bleit aber)
Aber diese Konstruktion mal 2 oder 3 kostet möglicherweise schon mehr als ein Rolltor.
0815 am :
AM am :
Schwachstromblogger am :
Seite 1: der Personenschutz
Seite 2: der Einbruchschutz
Es gibt hier verschiedene Auslegungen von den verschiedensten Stellen, aber keine finale Aussage, da eben verschiedene Stellen mit verschiedenen Fachbereichen mitspielen wollen.
Zu allererst: Die Versicherung hat in diesem Fall ein eher untergeordnetes Mitspracherecht.
Da die besagte Tür ein offiziell geforderter Notausgang ist (sonst wäre die Tür ja jetzt nicht da, wo sie ist), muss diese mit einem Handgriff jederzeit zu öffnen sein. Die ASR sagt ebenfalls aus, dass die Tür jederzeit leicht in Fluchtrichtung zu öffnen sein muss.
Jedoch macht es keinen Sinn, eine Tür leicht öffnen zu lassen, wenn das Objekt leer ist. Zumindest wenn man dem gesunden Menschenverstand folgt.
Es kann jedoch auch immer passieren, egal wie sehr man sich bemüht, dass Menschen eingeschlossen werden, absichtlich oder unabsichtlich.
Wer steht jetzt dafür gerade, wenn genau in diesem Fall ein Brand ausbricht und sämtliche Türen, aufgrund des Einbruchsschutzes, von innen nicht zu öffnen sind?
Die Wahrscheinlichkeit, dass dieser Fall eintritt, ist verschwindend gering, aber wie wir alle wissen, tritt dieser Fall ein, wenn man am wenigsten damit rechnet.
Wenn ich das richtig sehe, handelt es sich bei der verbauten Tür, um eine reguläre Brandschutztür ohne besonderen Einbruchschutz, ich sags mal salopp, aus dem Baumarkt. Diese hat eine Widerstandskraft gegen Einbrüche wie eine bessere Presspappe-Innentür. Es wäre besser, diese Tür gegen eine einbruchhemmende Tür, also RC2 oder besser, mit Mehrfachverriegelung zu tauschen. Diese gibt es ebenfalls mit Panikverschlüssen und erfüllt damit alle Forderungen bzgl. eines Fluchtwegs.
Da dieses natürlich jetzt nur noch sehr unschön zu realisieren wäre, müsste man auf ein Rolltor zurückgreifen, welches elektrisch bedient wird und welches eine Notstromversorgung hat, so dass es bei einem Stromausfall automatisch öffnet. Neben der Tür muss dann noch eine entsprechende Vorrichtung sein, um das Tor mit einer Handbewegung zu öffnen.
Ist der Haupteingang eigentlich mit einem Panikverschluss versehen? Es müssen mindestens zwei unabhängige Notausgänge vorhanden sein.
Markus am :
bei Versammlungsstätten jedweder Größe dürfen Notausgangstüren außerhalb der Veranstaltungszeiten verschlossen sein. Das passiert auch so, da kommt niemand rein oder raus. Weder Bauordnungsämter, noch Gewerbeaufsicht oder Ämter für Arbeitsschutz haben dagegen etwas einzuwenden. Ich sehe also nicht, warum das in einem Supermarkt nach Betriebsschluss anders sein soll.
Benny am :
Nicht der Andere am :
Panzerknacker GmbH am :
Ihre
Panzerknacker GmbH & Co. KG
Sebastian am :
Meine Haustüre ist nie abgeschlosse und lässt sich von innen einfach durch Klinke runterdrücken öffnen.
Dabei werden 7 Sperriegel mechanisch ausgehoben, die dann beim zuziehen der Türe automatisch wieder einrasten (magnetische Auslösung).
Somit lässt sich die Türe von außen weiterhin nur mittels Schlüssel öffnen.
Jetzt ist beim Björn natürlich schon eine Tür verbaut, aber es lässt sich ja alles nachträglich ändern.