Bruch
Eine Kundin ist mit ihrem Einkaufskorb an einem Aufsteller mit Berentzen "fruchtigen Spirituosen" hängengeblieben und hat gleich ein paar Flaschen zu Boden gerissen.
Der Sachschaden hielt sich zum Glück in Grenzen, da nur zwei Flaschen zu Bruch gegangen sind.
"Nur" zwei Flaschen - das sind immerhin 1,5 Liter Flüssigkeit. Die kann sich sehr großzügig verteilen.
Der Sachschaden hielt sich zum Glück in Grenzen, da nur zwei Flaschen zu Bruch gegangen sind.
"Nur" zwei Flaschen - das sind immerhin 1,5 Liter Flüssigkeit. Die kann sich sehr großzügig verteilen.
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Kommentare
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URS am :
Aber da muß ja nicht der Chef wischen, oder?
goelliboy am :
aber berentzen ist sehr lecker, trinke ich immer in der disco B-)
thorben am :
voralem, der guuuute alkohol
Nordfuchs am :
Gruß, Volker
Tony am :
Zahlt das eigentlich deine Versicherung ?
marcc am :
Packetblogger am :
Das muß doch normalerweise die Kundin bezahlen, oder?
Schlimmstenfalls ihre Haftpflicht... oder seh ich das falsch?
Ich mein jetzt rein theoretisch. Ich denke nicht, dass Björn der Kundin die 2 Flaschen hat bezahlen lassen
Ob Björns Versicherung sowas versichert glaub ich fast nicht, es sei denn die Prämie beträgt 10% vom Monatsumsatz
Dirk am :
Realflo am :
Ist das normale Risiko des Kaufmanns.
Er hat die Ware so zu stellen, dass sowas nicht passieren kann.
Klingt jetzt fies, aber so ist die Rechtsprechung.
Wenn man Haftung unterstellen würde, dann würde der EK-Preis netto gezahlt. Das dürfte in diesem Fall eh nicht viel sein.
Packetblogger am :
Und ich mein wenn sie an das Regal anrempelt und dabei die gute Ware zerstört dann hat sie zumindest fahrlässig gehandelt und jemand anderem einen Schaden zugefügt. Dafür ist die Haftpflicht doch da.
Und, ich mein, der Kaufmann muß doch das Recht haben, seine Ware entsprechend verkaufsfördernd zu platzieren bzw. zu präsentieren. Da muß doch auch ein gewisser Spielraum vorhanden sein.
-pm- am :
Nils+Hitze am :