Ein ganz Lieber
Anruf einer Firma, die Arbeitsbekleidung im Mietsystem zur Verfügung stellt. Ausnahmsweise mal ganz gelegen kam mir die Anfrage, ob man mal den Außendienstler vorbeischicken dürfe, um die zur Verfügung stehenden Kollektionen vorzustellen. "Das ist ein ganz Lieber", warf die Anruferin lachend ein. "Der tut nichts."
"Na, wehe, wenn nicht! Dann beiß' ich den nämlich persönlich hier wieder vom Hof.", entgegnete ich mit einem Lachen.
"Nein, für den lege ich meine Hand ins Feuer!"
Alles klar, kann herkommen. Vielleicht bekommen wir dann ja mal das Problem mit unserer momentan recht unglücklichen Situation bzgl. unserer Arbeitskleidung in den Griff.
"Na, wehe, wenn nicht! Dann beiß' ich den nämlich persönlich hier wieder vom Hof.", entgegnete ich mit einem Lachen.
"Nein, für den lege ich meine Hand ins Feuer!"
Alles klar, kann herkommen. Vielleicht bekommen wir dann ja mal das Problem mit unserer momentan recht unglücklichen Situation bzgl. unserer Arbeitskleidung in den Griff.
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Kommentare
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Sven am :
Bei Spammern kauft man nicht!
John Doe am :
Mitleser am :
Ich habe sowas auch schon genutzt, weil es zufällig passte, und den „Spammern“ sogar was verkauft
Sven am :
ganz grundsätzlich ohne ohne auf Einzelheiten einzugehen: die Rechtsprechung zum UWG geht, quer durch alle Gerichtsbarkeiten, davon aus, dass Werbeanrufe auch an Gewerbetreibende unerwünscht sind und damit unlautere Werbung darstellen. Damit gilt für B2B erst einmal das gleiche, wie für B2C. Es gibt aber Ausnahmen, die alle erfüllt sein müssen, damit der Werbeanruf an einen Gewerbetreibenden ausnahmsweise zulässig ist:
- die Werbung muss in einem sachlichen Zusammenhang mit dem Kernbereich der vom Adressaten ausgeübten Geschäftstätigkeit stehen: (z.B. Holzverkauf an eine Schreinerei)
- es muss ein spezifischer Anlass dafür bestehen, dass der Adressat mit dem Werbeanruf vermutlich oder tatsächlich einverstanden ist: (z.B. die Schreinerei sucht über eine Anzeige nach bestimmten Holz)
- es muss eine Eilbedürftigkeit bestehen, so dass es unzumutbar wäre, z.B. das Angebot per Brief zu bewerben: (z. B. die Schreinerei braucht das bestimmte Holz kurzfristig für einen Kundenauftrag)
Man sieht: die Schnittpunkte, bei denen die Telefonwerbung an Gewerbetreibende legal wird, ist sehr gering.
Andersherum: wo kämen wir hin, wenn jeder Hersteller von Arbeitskleidung (Mewa, Engelbert Strauss, etc.) nun Werbeanrufe starten würde, weil ein Gewerbetreibender möglicherweise Arbeitskleidung benötigt?
Klaus am :
Hans am :
Banane am :
Liebe Bodenabschleifer: Die Gelegenheit ist gut, ruft den Harste gleich an!
Mark am :
Die rote Weste auf dem Bild erinnert mich an meinen heutigen Edeka-Besuch. Hier in Aachen in einer recht neuen Filiale (Mitte 2018 eröffnet/umgezogen) werden schwarze Westen getragen, die vorne das gelbe E haben und hinten den Schriftzug "Wir [Herz] Lebensmittel". Im Sommer auch oft hellgrüne Edeka-Shirts.
Die Westen sehen nett und funktionell aus. Die Cord-Westen, die letztens hier im Blog gezeigt wurden, sahen dagegen etwas "altmodisch" aus. Bei Interesse vielleicht mal bei Edeka Walter in Aachen-Brand nachfragen. Die Telefonnummer lässt sich leicht ergooglen.
Björn Harste am :