Skip to content

Zugeparkte Durchfahrt (2)

Beim Autofahren soll man umsichtig und rücksichtsvoll sein.

Vom Parken hat dabei niemand gesprochen …


Trackbacks

Keine Trackbacks

Kommentare

Ansicht der Kommentare: Linear | Verschachtelt

Hendrik am :

Auch das Parken schließt die StVO ein (§1):

(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

Markus am :

Die StVO gilt nicht auf Privatgrund.

Nicht der Andere am :

Schonmal eine Ahnung aufgrund von Generalparagraphen wie diesen mitbekommen? Das ist so, wie die Verpflichtung zum Anhalteweg innerhalb des einsehbaren Bereiches. Trotzdem wird mit 50km/h beziehungsweise 100km/h durch die Kurve gedonnert, wenn's fahrtechnisch passt, auch wenn man ein Hindernis oder ein Wesen am Kurvenende zwangsläufig rammen würde.

Auf der anderen Seite wird schon eine Behinderung gemäß Absatz 2 beklagt, wenn man aufgrund anderer Verkehrsteilnehmer die erlaubte Höchstgeschwindigkeit gerade nicht fahren kann (oder wie gewohnt überschreiten kann).

Das ist so wie Art. 14 Abs.2 des Grundgesetzes: "Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.". Tatsächlich wird auch jemand mit immensem Eigentum zu rein garnichts verpflichtet. Ganz im Gegenteil dient es meist einzig zur Erlangung von noch mehr Eigentum.

Würden gemäß dieser Paragraphen geahndet, dann dürften Unfälle mit Radfahrern und Fußgängern höchstens noch dann auftreten, wenn die praktisch in die Fahrbahn springen. Tatsächlich aber werden nichtmal die LKW-Fahrer zur Rechenschaft gezogen, wenn sie mal wieder die Vorfahrt beim Abbiegen ignoriert haben und nicht abgewartet haben, falls sie's denn gerade nicht einsehen können.

Schöne, gute Paragraphen, aber leider werden sie nicht angewandt.

Nicht der Andere am :

Ahnung -> Ahndung

Mitleser am :

Bei der Fahrweise vieler Radfahrer sollte man die Schuld nicht immer nur bei PKW- und LKW-Fahrern suchen...

Nicht der Andere am :

Ähm, die liegt gemäß §1+§2 aber eben nur beim sowas wie dem ja schon erwähnten Quer-Vors-Auto-Fahren nicht beim Autofahrer. Auch eine möglicherweise schlechte Fahrweise rechtfertigt nicht das Rammen oder Überrollen. Geschwindigkeit gemäß Anhaltemöglichkeit (auch in Kurven, auch bei Regen, auch nachts, auch immer), Seitenabstand (mind. 1,5m, also praktisch Fahrzeugbreite), nicht Auffahren, keine Ablenkung, Vorfahrtgewährung, pipapo - und die obigen Paragraphen kommen erst dann auch noch hinzu. Dann noch frohes Schuldabwälzen...

Supporthotline am :

Ja! Absolut! Radfahrer sind das Weltenübel! Und Veganer! BOAH EY! Die VEGANER erst, hör mir auf damit! Und Leute die Gemüse essen, das geht echt gar nicht!

Bernd am :

... und erst die, die Wasser aus der Leitung saufen. JAAA, direkt aus der Leitung. Das geht ja gar nicht. Die sind wie Radfahrer. Nur schlimmer.

Doc Doof am :

Genau! Vegane radfahrende Impfgegener.

Nur registrierte Benutzer dürfen Einträge kommentieren. Erstellen Sie sich einen eigenen Account hier und loggen Sie sich danach ein. Ihr Browser muss Cookies unterstützen.

Die Kommentarfunktion wurde vom Besitzer dieses Blogs in diesem Eintrag deaktiviert.

Kommentar schreiben

Standard-Text Smilies wie :-) und ;-) werden zu Bildern konvertiert.
:'(  :-)  :-|  :-O  :-(  8-)  :-D  :-P  ;-) 
BBCode-Formatierung erlaubt
Die angegebene E-Mail-Adresse wird nicht dargestellt, sondern nur für eventuelle Benachrichtigungen verwendet.
Formular-Optionen