Firefox und Ladendiebe
Warum der Firefox eben in der Serendipity-Autorenoberfläche bei "Backspace" nicht das letzte Zeichen gelöscht, sondern die "eine Seite zurück"-Funktion ausgelöst hat, weiß ich nicht.
Ich weiß, daß er mir gerade einen langen Artikel über eine gestrige Gegebenheit mit einem Ladendieb vernichtet hat. Und ich habe keine Lust (und Zeit), das jetzt noch einmal so ausführlich zu schreiben.
Also hier die Kurz-kurz-kurz-Kurzversion:
Eine dunkle Gestalt packte sich gestern drei Flaschen Whiskey in seine Tasche und versuchte offenbar, durch den Eingang den Laden zu verlassen, was ihm aber nicht gelang, da wir uns vorsichtshalber mit vier Leuten im Markt postiert hatten.
Er wurde wohl so mißtrauisch, daß er die Flaschen wieder aus der Tasche nahm und irgendwo in ein Regal stellte. Im selben Moment griff ich ihn mir und bat ihn, mit ins Lager zu kommen. Er weigerte sich, mir seinen Ausweis zu zeigen und so rief ich gleich die Polizei.
In der zwanzigminütigen Wartezeit erzählte er mir die ganze Zeit etwas davon, daß ich, wenn ich das Gesetz kennen würde, ihn nicht so festhalten würde und daß der Vater seiner Freundin Rechtsanwalt sei. Und er redete von viel Ärger und Geldstrafen, die ich bekommen werde. Und von Schadensersatzforderungen, Anzeige wegen Freiheitsberaubung und einer Anzeige wegen Verleumdung.
Einer der Herren in grün erzählte ihm dann etwas über "versuchten Diebstahl", "vollzogenen Diebstahl" und "beendeten Diebstahl".
Ich weiß, daß er mir gerade einen langen Artikel über eine gestrige Gegebenheit mit einem Ladendieb vernichtet hat. Und ich habe keine Lust (und Zeit), das jetzt noch einmal so ausführlich zu schreiben.
Also hier die Kurz-kurz-kurz-Kurzversion:
Eine dunkle Gestalt packte sich gestern drei Flaschen Whiskey in seine Tasche und versuchte offenbar, durch den Eingang den Laden zu verlassen, was ihm aber nicht gelang, da wir uns vorsichtshalber mit vier Leuten im Markt postiert hatten.
Er wurde wohl so mißtrauisch, daß er die Flaschen wieder aus der Tasche nahm und irgendwo in ein Regal stellte. Im selben Moment griff ich ihn mir und bat ihn, mit ins Lager zu kommen. Er weigerte sich, mir seinen Ausweis zu zeigen und so rief ich gleich die Polizei.
In der zwanzigminütigen Wartezeit erzählte er mir die ganze Zeit etwas davon, daß ich, wenn ich das Gesetz kennen würde, ihn nicht so festhalten würde und daß der Vater seiner Freundin Rechtsanwalt sei. Und er redete von viel Ärger und Geldstrafen, die ich bekommen werde. Und von Schadensersatzforderungen, Anzeige wegen Freiheitsberaubung und einer Anzeige wegen Verleumdung.
Einer der Herren in grün erzählte ihm dann etwas über "versuchten Diebstahl", "vollzogenen Diebstahl" und "beendeten Diebstahl".
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Kommentare
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Fabian am :
PS: manche Formulare sind noch da wenn man mit "Seite vor" wieder auf die Seite zurückgeht von der man zurückging. (äh war das verständlich?)
Björn Harste am :
Torsten (taxiblog.de) am :
Torsten (taxiblog.de) am :
Christian am :
weichkeks am :
(Passiert übrigens, wenn das Eingabefeld z.B. durch Drücken der Tabulatortaste den Fokus verliert. Und funktioniert auch bei anderen Browsern)
Superlupo am :
http://forums.mozillazine.org/viewtopic.php?t=327983
Fabian Schlenz am :
MfG,
Fabian, der sich noch nie mit dem FireFox anfreunden konnte und lieber Opera nutzt
Anonym am :
Fabian Schlenz am :
Martin am :
h am :
CG am :
Carsten Otto am :
http://snarfed.org/space/emacs+keybindings+in+firefox
Berle am :
Sorry, aber sowas ist mir etwas zu hart. Was, wenn ich jetzt z.B. ein Überraschungsei nehme und in der Hand halte, so dass man das von aussen nicht sehen kann. Dann könnte der Ladenbesitzer doch wenn er Lust hat, mich wegen Diebstahl anzeigen.
Carsten Otto am :
Marlin am :
"Bei unauffälligen, leicht beweglichen Sachen, wie Geldscheinen, Geldstücken und Schmuckstücken, läßt die Verkehrsauffassung für die vollendete Wegnahme schon ein Ergreifen und Festhalten der Sache genügen (BGH GA 1969, 91; BGH Urteil vom 20. September 1960 - 5 StR 328/60). Der Annahme eines Gewahrsamswechsels steht in diesen Fällen nicht entgegen, daß sich der erbeutete Gegenstand wie etwa bei Festnahme des Täters am Tatort noch im Gewahrsamsbereich des Berechtigten befindet. Die Tatvollendung setzt keinen gesicherten Gewahrsam voraus. Die alsbaldige Entdeckung des Täters gibt nur die Möglichkeit, ihm die Sache wieder abzunehmen."
Fabian am :
Ich hab letztens im WalMart ein kleinen Zipfel Ingwer gekauft, der lag in der Gemüseabteilung im Korb. war nen Stück von ca 4 cm³.
Damit ich den nicht im Einkaufswagen verliere hab ich ihn in die Jackentasche gesteckt und an der Kasse rausgehlt (bezahlt. ich glaub 6 cent ) und wieder auch auf anraten der Kassiererin in die Jackentasche gesteckt.
Theoretisch hab ich ihn aber auf dem Weg zur Kasse gestohlen gehabt?
Fabian
Björn Harste am :
Der Typ hier gestern wollte sie aber ganz sicher nicht bezahlen.
Benjamin am :
Nik am :
Sicherer, wenn auch unpraktischer, ist es dann wohl, die Ware in der Hand zu halten und auf's Fließband zu legen.
Was erstmal in der eigenen Tasche steckt, ist praktisch schon geklaut. Juristische Spitzfindihkeiten sind was für's juristische Seminar, aber nicht unbedingt für den Ladendetektiv.
icewind am :
Björn am :
d&rvvf
Patrick am :
wurstfontaene am :
wurstfontaene
noch-nen-spar-ler am :
Wenn von den Mitarbeitern (oder manchmal auch Kunden) DEFINITIV beobachtet wurde, das Ware eingesteckt worden ist, dann wird der Kunde bis zur Kasse "unauffällig begleitet" *frechgrins* -somit keine Möglichkeit mehr zum "Loswerden" des Diebesguts. Somit erhält er die Möglichkeit, die Ware evtl. doch noch "auf normale Weise" (Kauf) in seinen Eigentum übergehen zu lassen. Macht er das nicht........ GELITTEN !!!
Dann folgt die Frage : "Entschuldigung, sind sie sicher das sie alles bezahlt haben" o.ä. (der jeweiligen Situation angepasst)
.... und dann geht es meist Richtung Büro, Polizei, Anzeige etc.
Dann folgt HAUSVERBOT. - Aber - nicht leicht umzusetzen !!
Die an diesem Tag anwesenden Mitarbeiter wissen ja Bescheid, aber wie erkläre ich das dem anderen Personal ? Manchmal würde ich am liebsten Passfotos machen, darf man aber nicht (Persönlichkeitsrecht o.ä.)
Wenn sie es dann trotz Hausverbots nochmal versuchen, dann gibts ne Anzeige wegen Hausfriedensbruch.
Leider geschieht dies in letzter Zeit des öfteren (Ladendiebstahl & Hausfriedensbruch)
Ich glaube, man sollte mal nen Hausdetektiv engagieren.
Mal sehen.
Martin am :
Björn Harste am :
JeriC am :
hmm das is mir auch schon oft genug passiert so dass ich längere texte mittlerweile vorher ins clipbpoard kopier.