Edeka-Ladendeko – Teil 13
Die Beschriftung über dem Süßwaren- und Schokoladenregal sieht fertiggestellt folgendermaßen aus. Da die Wand insgesamt zehn Meter lang ist, bot sich ein entsprechend umfangreicher Text an.
Mit dem geschlossenen Kabelkanal sieht es endlich wieder wie ein ganz normaler Supermarkt aus. Manchen Leuten sind wir jetzt schon "zu normal" geworden, weil es jetzt hier so aussehen würde, wie in jedem anderen 0815-Laden.
Aber, hey, wir sind immer noch wir.
Mit dem geschlossenen Kabelkanal sieht es endlich wieder wie ein ganz normaler Supermarkt aus. Manchen Leuten sind wir jetzt schon "zu normal" geworden, weil es jetzt hier so aussehen würde, wie in jedem anderen 0815-Laden.
Aber, hey, wir sind immer noch wir.
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Kommentare
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Michael K. am :
Ich habe von den Ladenbauern und Edeka etwas mehr Kompetenz erwartet. Björn sollte mal die Ladenbauplaner auf diese Rechtschreibfehler im Großformat hinweisen.
Jemand am :
SB am :
Mir wäre es gar nicht aufgefallen, daSS da "SS" steht, Dir "stößt diese hässliche SS-Schreibweise übel auf". A propos: Gibt's gegen übles Aufstossen nicht was von Ratiofarm?
Martin Eckel am :
TripleT am :
Michael K. am :
Wenn man etwas Neues macht, sollte man den, seit nunmehr zehn Jahren geltenden, anerkannten Stand der Technik (in den technischen Regelwerken ISO, DIN etc. nachzulesen) durchaus berücksichtigen. Man könnte natürlich auch die Umlaute mit "UE", "AE" und OE" versalieren, macht auch keiner, weil es peinlich wirkt.
Die amtliche Regelung der deutschen Rechtschreibung sieht zwar in § 25 vor:
E2: Steht der Buchstabe ß nicht zur Verfügung, so schreibt man ss. In der Schweiz kann man immer ss schreiben. Beispiel: Straße – Strasse
E3: Bei Schreibung mit Großbuchstaben schreibt man SS. Daneben ist auch die Verwendung des Großbuchstabens ? möglich. Beispiel: Straße – STRASSE – STRA?E.
Und auch Duden-Regel 160 führt das Versal-ß als fakultativ an.
Dennoch: Dass sich Edeka mit einer "modernen" Ladengestaltung derart rückwärtsgewandt und veraltet zeigt, ist bedauerlich, besonders wenn die Buchstaben so groß und für die nächsten Jahrzehnte an prominenter Stelle angebracht sind.
Georg am :
Mitleser am :
SB am :
TripleT am :
Ganz davon abgesehen ist ja anscheinend auch unter Typographen die Verwendung des großen Eszett nicht unumstritten. Immerhin handelt es sich ursprünglich um eine Ligatur, die folglich im Versalsatz in die einzelnen Majuskeln aufgeteilt werden sollte. Zugegeben, das mag man als antiquiert ansehen, da im allgemeinen Schriftgebrauch das ß sicherlich nicht mehr als Ligatur verstanden wird; daraus abzuleiten, dass die EDEKA Werbeagentur ein großes ß verwenden _muss_ scheint aber ebenfalls abwegig
Zeddi am :
SB am :
Michael K. am :
In diesem Zusammenhang habe ich einem Rundschreiben der IHK Pfalz folgenden Passus entnommen:
"In Anbetracht der verlängerten Ladenöffnungszeiten vor Sonn- und Feiertagen hat das Bundesverwaltungsgericht (Beschluss vom 04.12.2014) entschieden, dass nach 24:00 Uhr ein Beschäftigungsverbot für Arbeitnehmer besteht. Das bedeutet, dass nach 24:00 Uhr keine Kunden mehr bedient werden dürfen und Aufräum- sowie Abschluss- arbeiten vorher zu beenden sind. Der /die Inhaber(-in) hat entsprechend ausreichend Personal bereitzustellen, um alle Tätigkeiten vor 24:00 Uhr fertigzustellen bzw. muss der/die Inhaber(-in) diese nach 24:00 Uhr selber erledigen. Kann dieses Beschäftigungsverbot nicht sichergestellt werden, können Kommunen erwägen Ladenöffnungszeiten vor Sonn- und Feiertagen auf 23:30 Uhr zu begrenzen, um eine Nachbeschäftigung bis spätestens 24:00 Uhr abzuschließen."
(Quelle: https://www.pfalz.ihk24.de/blob/luihk24/standortpolitik/handel/downloads/1287774/3925b81d46bac77c01287653bd036f42/Merkblatt_Regelungen_des_Ladenoeffnungsgesetzes-data.pdf)
Michael K. am :
naja am :