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Edeka-Ladendeko – Teil 6

Neues Hinweisschild für die Ladendiebe, denn das (rote) Stopp-Schild mit dem Hinweis musste ja auch weichen. Praktischer Nebeneffekt: Die auf dem Schild angedrohte Gebühr ist direkt von 50 auf 100 Euro gestiegen. :-P

(Aber zahlt ja eh niemand. Nackter Mann und Taschen und so …)


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Kommentare

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Korinthenkacker am :

Täuscht das, oder ist der Zeilenabstand bei dem zweizeiligen Satz mit den 100€ größer als beim Schlußsatz, der auch über zwei Zeilen geht?
(Und größer als zum Vorsatz, aber das ist ja auch was anderes).

Also der Abstand Bei ? Bei ist kleiner als Bei ? einschließlich, aber gleich Durch ? Einverständnis.

Stefan am :

Das dürfte daran liegen, dass die dritte Zeile nicht mit einem Großbuchstaben beginnt... Optische Täuschung also...

CP am :

Grds. könnte man wohl die ganzen Einzelforderungen im Paket verschleudern oder das Eintreiben von einem Inkassobüro auf Erfolgsbasis erledigen lassen, aber für Ansprüche gegen Ladendiebe gibt's vmtl. nichts bzw. wird der zusätzliche Verwaltungsaufwand kaum lohnen - dürfte ja nun idR nicht viel zu holen/pfänden sein und reine Zahlungsaufforderungen gehen eh in den Müll oder in den Schuhkarton unterm Bett.

Hans Dampf am :

ich glaub nicht, dass man durch betreten eines Ladens, einen Vertrag abschliessen kann.

Bine am :

Konkludentes Handeln

Servicebüro am :

https://blog.burhoff.de/2016/05/100-e-bearbeitungsgebuehr-fuer-einen-ladendiebstahlt-zu-hoch/

Andy am :

"Da sich einerseits ein Ladendieb zur Minimierung des Risikos, entdeckt zu werden, auf die Entwendung weniger und von den Ausmaßen her nicht umfangreicher Waren beschränken wird..."

Vielleicht sollte der Herr Amtsrichter mal öfter hier im Blog vorbeischauen. Dass sich ein Ladendieb das halbe Sortiment in den Rucksack gestopft und sich dann mit den Waren im Wert von > 100€ aus dem Staub gemacht hat, gab es bei Björn ja nicht nur einmal.

Servicebüro am :

Ghettobremen ist halt nicht das Mass der Dinge.

alx am :

Ich frage mich auch, was für ein Vertrag mit Betreten des Ladens abgeschlossen sein soll, der eine Vertragsstrafe rechtfertigt. Kaufvertrag fällt beim Dieb eher aus.
Das kann doch eigentlich maximal ein Schadenersatz sein, und es würde mich sehr wundern, wenn man diesen pauschal in beliebiger Höhe und per AGB (Schild) festlegen kann.

Servicebüro am :

Siehe meinen Link, in dem man auch das Urteil finden kann. Der Händler muss die 100€ zurückzahlen.

Thomas am :

Wieder so ein komisches, unwirksames Schild. Und die Zielgruppe lässt sich davon eh nicht beeindrucken.

- "Marktfläche" wirkt deplatziert und ungenau. Und weiter unten spricht man dann vom "Verkaufsbereich".
- Mehrere aufeinander folgende Sätze mit identischem Beginn wirken wie "erster Entwurf".
- In deutschen Sätzen wird die Währungseinheit hinter der Mengenangabe genannt.
- Weshalb sind die Zeilenumbrüche im unteren "Absatz" viel strikter (und hinsichtlich des "das" auch unlogisch)?
- Weshalb wird "die EDEKA" (in Logoform) und nicht der Ladenbetreiber als Herausgeber benannt? (Und an der Kasse heißt es dann, DIESER "EDEKA"-Laden würde die D-Card nicht akzeptieren?)
- Sind die Datenschutzangaben (Anschrift des Überwachenden etc.) an anderer Stelle zu finden?
- Weshalb passt das Schriftbild nicht zum Rest des Ladens?
- Wer liest den ganzen Kram außer Bloglesern eigentlich durch?

Fallout Boy am :

Die Unterscheidung zwischen Marktfläche und Verkaufsbereich ist wohl aus juristischen oder anderen spitzfindigen Gründen so gewählt worden.

Der Bereich hinter der Kasse dürfte mMn. zur "Marktfläche" gehören, die sicher auch in der Videoüberwachung enthalten ist, aber dort dürfte vermutlich eher selten noch etwas verkauft werden, weshalb der Bereich dann eben nicht mehr zum "Verkaufsbereich" gehören dürfte. Da wollte also vermutlich jemand auf Nummer sicher gehen mit den unterschiedlichen Formulierungen.

Die gleichen Satzanfänge sind vermutlich gewählt worden, um den Fokus aufs Wichtige zu legen ("Bei jedem Ladendiebstahl") und nicht um eine Erlebniserzählung zu Papier zu bringen, die sogar noch den Literaturnobelpreis einheimsen könnte ;-) Ich denke, das kann man verzeihen. Liest ja eh keiner (s.u.) ;-)

Mit anderen Zeilenumbrüchen sähe der Schlusssatz vermutlich komisch aus, aber ja, das "das" hätte ich persönlich auch eher noch in der zweiten Zeile platziert...

Das Schild stammt vermutlich aus dem Fundus der Edeka und trägt deswegen das Edeka-Logo. Wie man an Björn sieht, kann sich jeder Händler scheinbar das aus dem Edeka-Fundus aussuchen, was er gerne möchte und den Rest kann er sein lassen (z.B. Deutschlandcard, Handzettel). Kenne in meiner Heimatstadt auch einen Edeka, der ganz eindeutig als Edeka erkennbar ist, aber keine Deutschlandcard mitmacht. Und der Laden ist auch deutlich größer als Björns Supermarkt. Muss also vermutlich alles nix heißen, nur weil außen "Edeka" steht; ist ja offiziell auch nur eine Art "Verbund". Auch die Tatsache, dass Björn (weiterhin) keinen Handzettel anbietet/verteilt, spricht doch eine klare Sprache. Bei mir in der Gegend kenne ich keinen Edeka, der auf den Handzettel verzichtet; im Gegenteil ein Edeka, der circa 30-40 km entfernt ist, liefert uns verlässlich jede Woche seine neuen Angebote, obwohl wir jahrelang nicht mal wussten, wo das Dorf liegen soll, in dem der Edeka angeblich steht. In meiner Heimatstadt, hatten manche Edeka-Läden aber teilweise auch keine Handzettel.

Wo steht denn, dass das gesamte Schriftbild einheitlich sein muss? Das wäre ja schon ziemlich abgefahren, wenn alles in der gleichen Schriftart wäre.

Wer das alles durchliest außer Blogleser... Vermutlich niemand :-D

Sandra am :

Wieso zahlen die die Gebühr von 50 oder 100 Euro nicht?
Bei uns im Laden musste noch jeder Ladendieb zahlen, weil das ja auch die Fangprämie für die Zeugen oder Mitarbeiter sind. Wer das Geld nicht sofort entrichten kann wird später angeschrieben. Dann folgt das Übliche wie bei einer Rechnung.Mahnverfahren usw.

Würd mich über deine Antwort freuen.

Thomas am :

Weshalb, steht doch im Ausgangsbeitrag.

Michael K. am :

Da muss ich mal etwas Kritik üben:

Wenn es doch verschiedene Gerichtsurteile (und zwar nicht nur auf AG-Ebene) gibt, die den Beteiligten mit auf den Weg geben, dass 100 € Fangprämie unangemessen hoch und juristisch nicht haltbar sind, warum hängt sich ein Kaufmann dann trotzdem - wider besseren Wissens - ein rechtlich fragwürdiges Schild in den Laden? Weil es ihm die Spielregeln egal sind? Weil es noch kein BGH-Urteil gibt?

Auch der Vertragsabschluss durch betreten des Ladens ist völlig lebensfremd, zumal: Glaubt ernsthaft jemand, dass solche Schilder Ladendiebe beeindrucken?

Georg am :

LADENDIEBSTAHL LOHNT SICH NICHT............


Hmmm das ist doch eine Aufforderung das Gegenteil zu beweisen...... 8-)

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