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Fragen zur Warensicherung

"SB" hatte hier ein paar Fragen zur Warensicherungsanlage:

Welchen Sinn macht die, wenn sie doch nur kurz vor dem Ausgang einen möglichen* Diebstahl anzeigt?

1) Ist der Kunde generell gehalten (und tut er es idR auch?), beim Anschlagen der Anlage einzuhalten und sich kontrollieren zu lassen?
2) Was tut Ihr bei nicht anhaltenden Kunden?
3) Was tut Ihr bei 'Kunden', die (mit gefülltem Beutel) einen Sprint aus dem Laden machen?
4) Was tut Ihr bei Kunden, die Euch bedrohen?
Das ist insgesamt tatsächlich ein sehr heikles und sehr sensibles Thema und ständigen Gratwanderungen zwischen Recht und Unrecht, sich beklauen lassen und gute Kunden verärgern. Ich kann da natürlich nur für uns und wie wir mit dem Thema umgehen sprechen. Die Vorgehensweisen in anderen Geschäften können davon durchaus abweichen und entweder deutlich laxer oder auch wesentlich strenger sein.

Zur ersten Frage: Meistens sind die Kunden bei uns ganz friedlich, wenn der Alarm auslöst. Entweder findet sich das dann direkt an der Kasse ("ich hab hier noch dies und das aus dem einen und dem anderen Laden") oder wir finden den Grund für den Alarm mit dem Handchecker in kürzester Zeit. Es gibt auch Leute, die direkt beim ersten Alarm, aus welchen Gründen dieser auch immer auslösen mag, demonstrativ an die Decke gehen, aber die sind netterweise (bei uns zumindest) die Ausnahme.

Wenn jemand einfach durch die Kasse geht, Alarm auslöst und weitergeht, rufen wir meistens hinterher. Die meisten Leute, vor allem die ehrlichen, bleiben dann stehen und man kann meistens ungestört den Grund für den Alarm suchen. Wenn ich denke, dass jemand auf keinen Fall irgendwas eingesteckt hat, weise ich z.B. in solchen Fällen darauf hin, einfach mal in Ruhe zu Hause nach beispielsweise eingenähten Sicherungsetiketten zu suchen. Diese befinden sich bei Textilien häufig in der Nähe der Waschanleitung und sind meistens mit dem Hinweis versehen, sie vor dem Tragen / Waschen herauszutrennen. Auch Ladendiebe, vor allem die weniger "professionellen" und Gelegenheitsdiebe, bleiben häufig stehen, wenn sie sich ertappt fühlen, und man kann sich in Ruhe um den Diebstahl und die Folgen kümmern.

Wer einfach so den Laden verlässt und beim Auslösen der Warensicherunsanlage direkt losrennt, war zumindest bei uns bislang immer ein Dieb, denn in solchen Fällen überprüfen wir das Elebte natürlich immer mit Hilfe der Videoaufzeichnung. Die Ware ist dann zwar weg, aber wir haben ein Bild von dem Täter und können im Wiederholungsfall, sofern wir ihn erkennen, rechtzeitig reagieren. Das ist gar nicht so abwegig und in der Vergangenheit schon häufiger passiert. (Es wäre natürlich auch denkbar, dass jemandem einfällt, dass er gerade einen wichtigen Termin oder seinen Bus verpasst und deshalb losrennt und der Alarm durch ein eingeschlepptes Etikett ausgelöst wird, aber den Fall hatten wir noch nicht in all den Jahren.)

Zur vierten Frage: Wir lassen es erst gar nicht so weit eskalieren, schon gar nicht bei ehrlichen Kunden, dass es einen Grund gäbe, irgendwelche Drohungen (Gewalt oder Rechtsfolgen) auszusprechen. Bei Ladendieben dagegen mussten wir uns schon allerhand anhören und körperliche Gewalt androhen lassen, aber das meistens nur während der Wartezeit auf die Polizei.

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Kommentare

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SB am :

WOW, vielen Dank, Björn!

Dann nehme ich jetzt Warensicherung für 100 ;-) und frage "wie steht es denn mit der Videoaufzeichnung vs. DSGVO"? Ist das Betreten eines Ladens bereits eine konkludente Handlung (Einwilligung)? Gibt es dahingehende Aussagen (D)eines Handelsverbandes etc?


P.S. Die erste Frage war (u.A.): "ist der Kunde gehalten, einzuhalten?"
Dass der kooperative Kooperateur kooperiert ist jetzt nicht wirklich überraschend ;-)

DSGVO am :

Für öffentlich zugängliche Räume (z.B. Videoüberwachungen in Supermärkten) hat die o.g. Rechtsprechung des EuGH jedoch auch praktische Konsequenzen. Hintergrund hierfür ist, dass Art. 14 DSGVO in Absatz 5 lit. c eine Öffnungsklausel in das nationale Recht vorsieht sofern die Informationspflichten dort ausdrücklich geregelt werden. Dies ist beim neuen § 4 BDSG jedoch der Fall. Hiernach sind gem. Abs. 2

der Umstand der Beobachtung
der Name und
die Kontaktdaten des Verantwortlichen
durch geeignete Maßnahmen zum frühestmöglichen Zeitpunkt erkennbar zu machen. Die Öffnungsklausel in Art. 14 DSGVO führt somit dazu, dass die Neuregelungen des § 4 BDSG bei der Videoüberwachung von öffentlich zugänglichen Räumen zu beachten sind, was lediglich eingeschränkte Informationspflichten für die verantwortliche Stelle zur Folge hat.

DSGVO am :

Quelle: https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/kurzpapier-zur-videoueberwachung-informationspflichten-nach-der-dsgvo/

DSGVO am :

Damit handelt der Kunde nur dann konkludent, wenn er beim Betreten des Ladens bereits auf die Videoüberwachung und deren Aufzeichnung hingewiesen wird.

SB am :

"beim Betreten des Ladens bereits auf die Videoüberwachung und deren Aufzeichnung hingewiesen wird"...
womit wir wieder im Dschungel wären: Welche Form ist hinreichend?
Muss ich u.A. auch rumänischsprachige bzw. zigane Schilder haben?

DSGVO am :

Warum solltest Du? Ein Piktogramm dürfte ausreichen.

SB am :

Nochmals Danke für Deinen hilfreichen Input.

DSGVO am :

Gerne. Deine Fragen zeigen aber trotzdem auf, dass Du ein ganz armes Würstchen bist.

SB am :

Kein Thema, Jeder lebt nach seinen Möglichkeiten.
Die (geistig) Armen nach den Ihren, die Überlegenen ebenso...

Die einzige Frage wäre, wo die sich geistig so überlegen Fühlenden zu verorten sind. ;-)

DSGVO am :

Ich bleibe dabei: Armes Würstchen ist SB. Das sieht jede und jeder hier!

SB am :

BTW: Du sexistische Drecksau hast mindestens 3456 Geschlechter ausgeschlossen!
Diese bipolare (bzgl. Geschlechtern) Weltsicht ist ein Überbleibsel der weissen patriarchalischen Schreckensherrschaft und wer auch immer sich ihrer Dualität zur Beschreibung von [wasauchimmer] bedient ist ein sexistischer, rückwärtsgerichteter DrecksNazi!!1!

DSGVO am :

Herzlichen Glückwunsch

SB am :

Lass mich raten:
Du bist selbst ein 'weiss'es Individuum, somit per se und per Sippenhaft™ der Unterdrückung anderer Völker schuldig.
Davon ab verursachst Du Klimagase!!1!

Was hast Du eigentlich zu Deiner Entschuldigung vorzubringen?!


™ by NSDAP

DSGVO am :

Wozu und weshalb sollte ich das tun? Nur weil SB es will? Nö!

Webwookiee am :

QUOTE:
Die einzige Frage wäre, wo die sich geistig so überlegen Fühlenden zu verorten sind. ;-)

Anscheinend bei dir.

Die, die geistig tatsächlich überlegen sind, hingegen anscheinend eher nicht. :-O

SB am :

Danke!
Und: Sehr gute Quelle, hatte ich (ja, mein Fehler) aus den Augen verloren. Muss ich wieder verfolgen!

Reihnold am :

Gibt übrigens einen sehr plausibelen Fall, bei dem ein Kunde nichts gemacht hat und trotzdem weiter geht: wenn er hörgeschädigt oder gehörlos ist und es somit gar nicht mitbekommt.

Josef am :

Gibt meist aich rote blinklichter, oder?

Rollo am :

Und Gehörlose haben Augen hinten?

SB am :

Das geht noch weiter:
Eine Person zu Unrecht (keinen Diebstahl begangen) (gegen ihren Willen) festzuhalten ist Freiheitsberaubung, Drohungen Nötigung, die Anwendung von (auch sanfter) Gewalt tätlicher Angriff.

Ich wollte jedenfalls kein Kaufhausdetektiv sein.

DSGVO am :

Na da sind wir alle Froh, dass dieser Kelch an uns vorbei ging.

SB am :

Das wird man (hoffentlich) nicht nur mir erklären müssen:
Wieso (bzw. seit wann) ist Gesetzestreue ein Kelch?

Haben 'die Guten' jetzt völlig den Verstand verloren und verlangen Faustrecht?

wupme am :

Der BGH hat bestätigt dass ein begründeter Verdacht ausreicht um die Festnahme zu rechtfertigen.
BGH, 18.11.1980 - VI ZR 151/78

SB am :

Da bewegst Du dich auf verdammt dünnem Eis:
Leitsatz aus Deinem Urteil: "Daher ist eine Festnahme oder Verfolgung aufgrund dieser Norm gerechtfertigt, wenn die erkennbaren äußeren Umstände einen dringenden Tatverdacht vermitteln" (Fettschrift von mir).

Der dringende Tatverdacht ist abzugrenzen vom Anfangsverdacht und vom hinreichenden Tatverdacht.

Hinreichender Tatverdacht liegt vor, wenn es bei vorläufiger Beurteilung der Beweissituation wahrscheinlich ist, dass dder [sic!] Beschuldigte wegen einer Straftat verurteilt wird" (Kursiv von mir).

Das blosse Anschlagen eines wegen Fehlalarmen bekannten Systemes ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht einmal ein hinreichender Tatverdacht, geschweige denn ein Dringender!

SB am :

BTW: IANAL, aber ich sehe im Anschlagen einer Warensicherungsanlage im besten Fall so etwas, wie einen Anscheinsbeweis.
Wenn Du dem Link folgst, hat der BGH bereits eine Wahrscheinlichkeit von 266:1.000.000* als nicht hinreichend für einen Solchen betrachtet...



* das entspräche 266 Fehlalarmen je 1 Million Alarme!

Asd am :

Ich HASSE diese scheiß Warensicherungsanlagen. Ich habe noch nie etwas geklaut, aber einmal im Jahr piepen die Mistdinger bei mir immer los. Jedes mal eine Zitterpartie, wenn ich durch so ein Mistding durch muss.
In der Regel liegt es immer an einer trantütigen Kassiererin, die irgendwas nicht richtig entwertet hat.
Einmal ohne Tüte durch - alles gut. Einmal mit Tüte durch - piiiiiep.
Jedesmal fühle ich mich da beschissen und als Dieb gebrandmarkt, obwohl ich nichts geklaut habe.

Resultat? Ich kaufe alles, was geht, online.

Schwachstromblogger am :

Ich bin, was das angeht, ganz entspannt. Liegt daran, dass bei mir ständig unsere eigenen Warensicherunganlagen losgehen, wenn ich unterwegs bin. Bei unseren eigenen Läden gehe ich dann im Regelfall ganz normal weiter, weil ich weiß ja, was es ist und in den seltensten Fällen hält mich unser Personal auf.

Das Verhalten habe ich mir auch im Alltag, zumindest modifiziert, angeeignet. In den meisten Läden interessiert es niemanden oder man wird sogar durch gewunken.

Am Ende kommt es aber immer auf die Gegend, das eigene Auftreten und die Erfahrung des Personals an. Je größer ein Geschäft ist, umso häufiger löst die Anlage am Tag aus und um so ungerührter ist man. Ein kleiner Einzelhändler, der mit seinem eigenen Vermögen dafür einstehen muss, arbeitet da selbstverständlich ganz anders.

Bei unserem Real mit 22 Kassen bewegt sich gar keiner mehr. Selbst wenn einer mehrere Minuten in der Warensicherung steht, die wiederholt auslöst, rührt sich das Personal keinen Millimeter.

SB am :

"Bei unserem Real mit 22 Kassen bewegt sich gar keiner mehr. Selbst wenn einer mehrere Minuten in der Warensicherung steht, die wiederholt auslöst, rührt sich das Personal keinen Millimeter. "

Ist im hiesigen ALDI (erlebt) gleich.
Die Helden haben dazu noch alle 'Fehlverhalten' mit demselben Ton belegt. Die Kassierer schauen bestenfalls noch Richtung Ausgang :-(

Hanz Dampf am :

Der einzige Laden in meinem Umfeld, der so eine "Warensicherungsanlage" installiert hat, ist Aldi. Seit dem Umbau.

Zumindest in der Anfangszeit hats kein Schwein interessiert, wenns Alarm schlug. Und heutzutage sind sie nur noch drauf bedacht, dass kein Kunde den Einkaufskorb zu den Packtischen trägt, weil sonst der Alarm losgeht.

Ansonsten vom Bundesamt für Strahlenschutz:
" Warensicherungsanlagen in Kaufhäusern arbeiten grundsätzlich alle nach dem gleichen Prinzip: Meist im Kassenbereich oder am Ausgang des Geschäftes befindet sich der Überwachungsbereich in Form eines magnetischen oder elektromagnetischen Feldes.
Zur Detektion der an der Ware angebrachten Etiketten werden entweder niederfrequente Magnetfelder oder hochfrequente elektromagnetische Felder verwendet.
Warensicherungsanlagen können hohe Expositionen verursachen.
Empfehlung: Gehen Sie als Kunde zügig und möglichst in der Mitte eines Überwachungs- bzw. Schleusenbereichs durch Warensicherungsanlagen. Im Überwachungsbereich selbst sollten Sie nach Möglichkeit weder verharren, noch die Sendeantennen zum Anlehnen nutzen oder berühren."

"

Für Träger aktiver oder passiver Körperhilfen (zum Beispiel Herzschrittmacher, Infusionspumpen oder Gelenkprothesen) sind besondere Vorsichtsmaßnahmen empfehlenswert:

Ganz oder teilweise aus Metall gefertigte Implantate können zu einer Konzentration der im Körper hervorgerufenen elektrischen Felder führen. Der zum Schutz der Gesundheit empfohlene Basiswert kann daher bereits bei größeren Abständen zu den Feldquellen erreicht werden. Tragen Sie entsprechende Implantate, sollten Sie die folgenden Verhaltenshinweise besonders beachten:
Überwachungsbereich zügig und möglichst mittig durchschreiten,
möglichst nicht im Überwachungsbereich verharren,
Sendeantennen nicht berühren, nicht anlehnen.
Da aktive Implantate in ihrer Funktion beeinflusst werden könnten, sollten Sie sich als Träger eines aktiven Implantats (zum Beispiel Herzschrittmacher) vorsichtshalber nie länger als unbedingt nötig im Feldbereich aufhalten, das heißt die Anlagen so zügig wie möglich durchschreiten und sich im Fall von Warteschlangen im Kassenbereich nicht zwischen den Detektoren aufhalten."

Kleine Anekdote zum Schluss, damals, Voodoo2 Grafikkartenzeit. Endlich meine 1000 DM gespart, ab zum Elektronikladen und meine 1000 DM gegen eine Voodoo2 tauschen. Ich fragte die Verkäuferin noch, ob dieser "Balken" irgendwie wichtig sei. "Hm ne, kenn ich nicht". Zack. ALARM ALARM, als ich den Laden verliess. Und ZACK! war ich kurz davor, einer Person die Fresse zu polieren, weil sie mich ungefragt und plötzlich von hinten anfasste. Zum Glück war die Verkäuferin noch in Sichtweite und hat deeskaliert. Es stellte sich heraus, es war der Ladendetektiv, der mich ungefragt anpackte. Desweiteren stellte sich heraus, dass der "Balken" tatsächlich eine neue Generation der Warensicherung war, die keiner im Laden kannte. Der Anschiss, den der Ladendetektiv bekam, hat mich etwas besänftigt. "Bist du bescheuert? Dieser nette junge Mann hat grad 1000 DM bezahlt..." Die Verkäuferin entschuldigte sich mehrfach. Ich habe es als ehrlich von ihrer Seite aus empfunden. Anekdote ende.

Manchmal beim Einschlafen, oder wenn ich zu faul zum Umschalten bin, läuft da diese "Ordnungshüter"serie. Wenn ich da diesen grenzdebilen Kaufhausdetektiv sehe, selbst wenn die Fälle echt sein sollten und die Täter schuldig, könnte ich dem Typen ohne Ende in die...

SB am :

Kann Hanz Dampf noch einen nicht Interessanten Schwank aus seibem Leben hier abnervender Weise kundtun?

Hanz Dampf am :

Hast du wieder harten Stuhlgang oder ist dir am Sonntagnachmittag der Stoff ausgegangen?

SB am :

Lieber Hanz,

wenn Du auch nur ein wenig auf die Rechtschreibung und den Satzbau achtetest fiele Dir sofort auf, dass jene Zeilen nicht von mir stammen.
Also pack Deinen Flammenwerfer wieder ein...

Hanz Dampf am :

Ich habe schlicht geantwortet und niemanden beim Namen genannt. Hast du dich angesprochen gefühlt? *fragend*

SB am :

„Schlicht“ war das Beste. Den Nagel auf den Kopf getroffen. Schlichte Gemüter haben es allerdings auch schwer.

AvN am :

QUOTE:
Bei unseren eigenen Läden gehe ich dann im Regelfall ganz normal weiter, weil ich weiß ja, was es ist...

Ich habe früher selbst als Kaufhausdetektiv gejobbt und mache das exakt genauso. Einfach ruhig weitergehen und sich nicht um das Gepiepse kümmern.
Sollte wirklich jemand rufen, bleibe ich stehen und reagiere angemessen. Das heißt, wenn man mir freundlich entgegen tritt, dann habe ich kein Problem, meine Tasche zu öffnen. Bei pampiger, unfreundlicher oder sonstwie unpassender Anrede bleibe ich stur. Entweder ist das Ganze dann nach einigen Sekunden vorbei und ich gehe weiter oder ich fordere die Person vor mir auf, die Polizei zu rufen, wenn sie meint, ich hätte etwas geklaut. Drei Mal kam das bisher vor, die Polizei wurde nie gerufen.

Als Ladendetektiv habe ich die Piepser sehr geschätzt: Wenn ich mir sehr sicher war, dass Jemand etwas eingesteckt hatte, ich es jedoch nicht nachweisen konnte, habe ich mir gerne eine Warensicherung geschnappt und bin einfach gleichzeitig mit dieser Person durch den Piepser gegangen. Da diese dann auslöste, hatte ich einen guten Grund, diese freundlich anzusprechen und ihre Reaktion zu beobachten. Nicht ganz nett, aber in ein paar Fällen war es zielführend. :-P

Tim Buktu am :

Wenn es für dich jedes mal eine "Zitterpartie" ist wenn du durch den Ausgang eines Geschäfts gehen musst, solltest du vielleicht mal mit dem Gedanken spielen bei einem Psychotherapeuten vorbeizuschauen. Hört sich nach schwerem Fall von Angststörung an wenn du deswegen nur noch online kaufst.

Asd am :

Nicht notwendig. Ich habe keinen Leidensdruck.
Online gekaufte Ware ist billiger und es lassen sich leichter Angebote vergleichen. Testberichte sind nur wenige Klicks entfernt.
Und Lebensmittel vom DHL-Mann geliefert zu bekommen ist einfach dekadent bequem. Kostet vielleicht etwas mehr, aber das ist es mir wert.

Michael K. am :

Was mich als Student schon in den 1990er-Jahren genervt hat war die Tatsache, dass die Sicherungsetiketten der Stadtbibliothek Bremen regelmäßig die Warensicherungsanlagen diverse Supermärkte zu auslösen gebracht haben.

Wenn es da keine Absprachen unter den Betreibern gibt, nervt das erheblich. Ich war sogar dazu übergegangen, an der Kasse proaktiv zu sagen, dass ich Büchereibücher dabei habe und es gleich Alarm gibt.

John Doeer am :

Bei allen Leuten, die sich hier so negativ gegen die Warensicherungsanlagen stellen, stellt sich mir die Frage, wie sie darüber denken würden, wenn sie Besitzer eines Ladens wären. Natürlich sind jegliche Fehlalarme nervig für den Kunden (selbst schon erlebt) aber aus Sichtweise des Ladenbesitzer kann ich das voll und ganz nachvollziehen. Es gibt nunmal eine ganze Reihe Leute, die das Tauschgeschäft 'Ware gegen Geld' nicht verstehen wollen oder können.

Webwookiee am :

QUOTE:
wie sie darüber denken würden, wenn sie Besitzer eines Ladens wären.

Ggf. auch nicht anders.

Na gut, nicht Besitzer, sondern nur (ehedem) Beschäftigter.

Aber der Mitgründer/Geschäftsführer hatte auch eine Aversion gegen die Dinger. Sie wurden später installiert, nachdem er das Unternehmen verlassen hatte.

- Die Fehlalarme sind nervig. Für alle.
- Echte Profis hindern sie ohnehin nicht.
- Ein nicht zu unterschätzender Teil des Schwunds geht auf Mitarbeiter zurück. Der Teil wird davon auch nicht erfasst.

Fazit: Videoüberwachung pisst mich grundsätzlich an, ist aber leider üblich. Detektive sind am sichersten, zumindest sofern sie es schaffen, unauffällig zu agieren - aber auch am teuersten.

Noch schlimmer sind nur Mitarbeiter, die grundsätzlich meinen, mitgebrachte Taschen kontrollieren zu dürfen (bzw. die die Vorgabe erhalten haben, dies zu tun, und das mit der fehlenden Rechtsgrundlage dann in der Schulung nicht mehr mitbekommen haben). Da werde ich dann ggf. schon mal pampig und auch laut, wenn ein freundliches "Nein, bestimmt nicht!" keine Wirkung zeigt.

Webwookiee am :

Generell kann man noch hinzufügen, dass die Justiz (leider) einen begründeten Anfangsverdacht sieht, wenn die Anlage Alarm auslöst.

Meiner Meinung nach ein Kotau vor der Wirtschaft, die damit (recht sichere aber teure) Menschen (Ladendetektive bzw. Mitarbeiter vor Kameras) gegen (fehleranfällige aber billige) Automaten auswechseln können. :-(

Ansonsten:

QUOTE:
(Es wäre natürlich auch denkbar, dass jemandem einfällt, dass er gerade einen wichtigen Termin oder seinen Bus verpasst und deshalb losrennt und der Alarm durch ein eingeschlepptes Etikett ausgelöst wird, aber den Fall hatten wir noch nicht in all den Jahren.)

Ist mir mal bei 'nem Penny passiert.

Die Schlangen an den Kassen waren gerade kurz genug, um ein paar weniger wichtige Kleinigkeiten vor dem Nachhauseweg noch schnell zu erwerben.

Ich also rein: (piep). Nanu?!

Jemand anderes ging raus, aber von der Position kam es bei mir besser hin.

Ich also wieder zurück: (piep)

Raunzt mich gleich ein junges Ding von der Kassennachtschicht über 4m hinweg an, ich solle "zurückkommen" und meinen Rucksack auspacken.

Randvoll mit diversem Kleinkram - wenn ich den aus- und eingepackt hätte, hätte ich meinen Bus verpasst.

Also kurzer Hinweis, dass ich gar nicht im Laden selbst war, sondern gerade erst reingekommen bin. Hat sie nicht beeindruckt.

War mir dann zu blöd und hab ihr zugerufen, dass sie ja a) die Polizei rufen und b) mir folgen könne. Ich würde mich auf den Weg zur Haltestelle machen ...

(Und ungestörter Abgang)

Was ich konkret in dem Moment dachte, ist allerdings nicht druckfähig. :-O

Christi@n am :

Und dann war noch die fleißige Kassenfrau, die irgendwann Anfang der 1990er mein Gepiepse der Warensicherungsanlage lösen wollte. Hat die Ware ausgepackt und von allen Seiten über den "Magneten" gezogen bis nix mehr gepiept hat.

Blöd war nur das es eine Festpaltte war, die danach nicht mehr zum funktionieren zu bringen war. Bis heute habe ich diesen "Magneten" dabei im Verdacht, das ausgelöst zu haben...

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