Die Bewerbung
Dieser ehemalige Mitarbeiter hat sich vor ein paar Wochen erneut bei mir beworben. Meine emotional formulierte Antwort an ihn war wohl nicht besonders professionell, musste aber einfach "raus":
Ist mir jetzt aber auch egal. Einzig die schriftlich bestätigte "Alibi-Funkion für administrative Zwecke" könnte eventuell für die Arbeitsagentur noch einmal interessant werden.
Sehr geehrter Herr […],Ich hatte zwar mit keiner weiteren Reaktion gerechnet, diese kam jedoch nur einige Stunden später in Form einer weiteren Mail:
sind Sie wirklich nicht in der Lage, sich zu merken, wo Sie schon einmal gearbeitet haben?
Erlauben Sie mir, Ihre Erinnerung kurz aufzufrischen: Vom 27. September bis 30. September 2017 hatten Sie in meinem Geschäft in der Münchener Straße 66-72 gearbeitet und sind dann ohne jegliche Abmeldung oder Ankündigung nicht mehr am Arbeitsplatz erschienen, haben dann aber mit einem sympathischen Schreiben voller angedeuteter Drohungen eine unsinnige Gehaltsforderung verlangt.
Zur Ihrer aktuellen Bewerbung bei mir im Unternehmen: Ich habe kein Interesse an Ihrer Mitarbeit.
Und nun fordere ich Sie auf, mich nicht mit weiteren Bewerbungsversuchen zu belästigen.
Moin Herr Harste,Was für ein Querulant. Natürlich schicke ich nicht solche E-Mails an "potentielle Bewerber", sondern nur an Leute, die sich ausgesprochen sonderbar verhalten, um diese ein wenig zu provozieren. Mir war der Inhalt und Tonfall meiner Mail durchaus bewusst und ich war auch wirklich, wirklich, wirklich nicht darauf aus, ihn noch einmal für mich zu gewinnen.
mit einem lauten Lacher habe ich Ihre peinliche E-Mail vom heutigen Tag zur Kenntnis genommen und natürlich ist mir schon bewusst wo meine Person gearbeitet hat, aber das wird wohl an meinem gesegneten Alter liegen. Jetzt möchte ich aber gerne auf Ihre lächerliche E-Mail beziehen:
[Es folgten einige spöttisch formulierte Tatsachenverdrehungen.]
Abschließend teile ich Ihnen noch mit, dass ich diese bei Ihnen eingereichte Bewerbung als Alibi-Funkion für administrative Zwecke brauchte.
Ansonsten wünsche ich Ihnen noch viel Spaß und Glück bei der Suche nach dem perfekten Kandidaten, aber wenn Sie solche E-Mails an die potentielle Bewerber verschicken, werden Sie leider noch sehr lange suchen dürfen - lol.
Mit freundlichen Grüßen
Ist mir jetzt aber auch egal. Einzig die schriftlich bestätigte "Alibi-Funkion für administrative Zwecke" könnte eventuell für die Arbeitsagentur noch einmal interessant werden.
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Kommentare
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Josef am :
Ausser, er hätte mittlerweile einen Behindertenausweis und sagt das im Anschreiben. Dann lädt man ihn besser trotzdem ein und fragt seinen Anwalt, wie man eine nicht angreifbare Absage formuliert.
Reen am :
Da ist man ja echt versucht die Antwortmail an die Arge zu schicken.
Sven am :
Bernd am :
Hendrick am :
Josef am :
Gorden am :
Asd am :
Hendrik am :
Man könnte dem Bewerber unterstellen, dass er nicht ernsthaft nach einem Job sucht. Ein ALG-Empfänger muss nach Gesetzeslage alles für ihn mögliche unternehmen, um seine Bedürftigkeit zu beenden.
Bei der Antwort könnte man bezweifeln, dass er dies ernsthaft vor hat.
Norbert am :
Auch mit der Veröffentlichung seiner Antwort wäre ich bei solchen Typen echt vorsichtig, denn es liegt sicher kein Einverständnis dafür vor.
Hendrik am :
Die Hutze muss man erst einmal haben, oder so dreist sein, sich bei einem AG zu bewerben, den man nach drei Tagen "wortlos" und dann (nach deiner Darstellung) mutmaßlich mit "unterschwelligen Drohungen", sowie "überzogenen Gehaltsforderungen" verlassen hat.
Wobei das jetzt natürlich nur deine Sichtweise darstellt und wir nicht wissen, was wirklich passiert ist.
Ich glaube dir jetzt einfach, denn auch mir sind solche Arbeitnehmer/ Bewerber aus dem elterlichen Unternehmen bekannt.
Ich wäre an deiner Stelle aber vorsichtig, bei der Veröffentlichung seiner E-Mail. Auch wenn diese anonym geschah, ist es eher ein Graubereich in dem du dich gerade befindest.
Das fängt möglicherweise beim "Briefgeheimnis", das auch für E-Mails gilt, dem Recht am eigenen Wort an und endet vermutlich sogar bei dem Urheberrecht.
Bessere wäre einfach eine Inhaltsangabe seiner Antwort gewesen.
Letztlich wird dir das aber dein Anwalt besser sagen können, oder ein Gericht entscheiden.
Aus eigener Erfahrung, wenngleich wir keine Bewerbungen, E-Mails oder ähnliches von Bewerbern veröffentlichen würden, kann ich sagen, dass Personen, die so agieren, nicht den Weg zum Anwalt scheuen.
Letztlich könnten Personen in dem vorliegenden Fall sogar durch ALG II ein Anrecht im Strafprozess auf einen Rechtsanwalt auf unsere (des Steuerzahlers) Kosten haben und das nutzen diese bestimmt aus.
Im Zivilrecht ist es wieder anders. Dort gibt es dieses Anrecht, nach meinem Wissensstand nicht. Lasse mich aber gerne belehren.
TT am :
> E-Mails gilt, dem Recht am eigenen Wort an und endet
> vermutlich sogar bei dem Urheberrecht.
Erklär mal:
* inwiefern ist das Briefgeheimnis hier verletzt?
* wie kommst du zu der Beurteilung, dass eine ausreichende Schöpfungshöhe vorliegt, dass das Urheberrecht anwendbar wäre?
* inwiefern ist das Persönlichkeitsrecht des Bewerbers durch die Veröffentlichung gestört?
matthiasausk am :
... Chuzpe vielleicht?
der fiesling am :
Hendrik am :
Damit wäre das wohl geklärt.
Hendrik am :
* Persönlichkeitsrecht, oder Recht am geschriebenen Wort, damit du nicht googlen musst: http://www.bpb.de/gesellschaft/digitales/persoenlichkeitsrechte/244843/das-recht-am-geschriebenen-wort
** Das Urheberrecht findet sich an sich schon im Persönlichkeitsrecht wieder. Hier stellt sich dadurch eigentlich gar nicht die Frage der Schöpfungshöhe, wenn man es im Sinne des StGB betrachtet, im Sinne des Zivilrechts wird es anders sein.
Am Ende beurteilen aber weder du, noch ich die Rechtslage, sondern es kommt auf den Richter (die Richter) und vor allem die Argumentationen der Anwälte an. Wer überzeugender ist, wird am Ende in solchen Fällen Recht bekommen.
Ich persönlich wäre einfach vorsichtig bei der direkten Veröffentlichung von E-Mails, wie auch Briefen.
Nur weil es für dich und mich vielleicht anonym erscheint, ist das ganze nicht anonym und es werden (Schutz)Rechte verletzt.
Du (vermute ich) und ich wissen nicht, wer hinter der Bewerbung steckt. Es werden aber ganz sicher die Angestellten Björns wissen, welche in der Zeit für ihn in dem Geschäft arbeiteten, wer der Bewerber ist.
Selbiges gilt möglicherweise auch für Familie, Freunde und Bekannte des Bewerbers.
Er kann sich also in diesem Fall an den Pranger gestellt fühlen (muss er nicht, kann er aber) und genau das könnte einem zum Verhängnis werden, wenn der RA des Bewerbers einfach im Zusammenhang mit dem obigen überzeugend argumentiert.
Ich habe jetzt erst gesehen, dass Björn das schon einmal getan hat und der Bewerber zum Glück Rechtsschritte scheinbar scheut, trotzdem sicher ist man niemals.
Noch einmal, ich verstehe Björn voll und ganz. Mich würde es persönlich ebenso ärgern, wenn ein Bewerber mit diesem Hintergrund die Dreistigkeit einer solchen Bewerbung hat und dann die Antwort auf die Absage gibt.
Hutze am :
Klodeckel am :
Ich war früher auch so. Habe aber mittlerweile gelernt, mich zu beherrschen. Einmal tiiieeef durchatmen und dann die Sache zu den Akten legen. So einfach kann das sein. Und glaub mir, man fühlt sich dabei auch nicht schlechter, als wenn man es seinem Kontrahenten "so richtig gegeben hat", bzw. sich einredet, das getan zu haben.
Nachdenkler-Hasser am :
Mitleser am :
Habakuk am :
Bierdeckel am :
wupme am :
Heidschnucke am :
bitghost am :