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Für Wiederholungsfälle vermerkt!

Der Diebstahl von der Froot-Loops-Packung wurde ja schnell von der Staatsanwaltschaft bearbeitet. Ein ähnliches Schreiben gab es schon nach dem Diebstahl mehrer Engergy-Dosen. Wie nachhaltig die Reaktion der Staatsanwaltschaft damals war, habe ich nie erfahren – möge der Schuss vor den Bug geholfen haben und möge er auch in diesem Fall seine Wirkung erzielen.


Aussetzung der Abschiebung

Ein heruntergekommen und ziemlich nervös wirkender Mann fiel uns im Laden durch seine reine Erscheinung auf, weshalb wir ihm über die Videoanlage eine Weile zusahen. Zunächst schlich er nur durch den Laden, dann immer mehr in Richtung Spirituosenabteilung. Zwischendurch blickte er immer wieder in Richtung unserer Kameras.

Schließlich nahm er sich mehrere Flaschen Jägermeister und legte sie in einen Einkaufskorb. Damit ging er dann zum Nudelregal, wo er die Flaschen zwischen und unter der Ware deponierte. Vermutlich, um später wiederzukommen und sie an unauffälliger Stelle im Markt einpacken zu können.

Nachdem er die Flaschen zwischen die Teigwaren gestopft hatte, wollte er unser Geschäft verlassen. Ob das so von ihm geplant war oder er sich durch irgendetwas oder irgendjemanden gestört fühlte, weiß ich nicht. Auf jeden Fall hatten wir uns vorsorglich schon am Eingang positioniert und ihn nicht einfach so rausgehen lassen. Ein Blick in die Tasche, Ausweiskontrolle, Aufnimmerwiedersehen. Er hatte in dem Moment zwar keine Ware mit rausgenommen, aber er konnte ruhig wissen, dass wir hier aufmerksam sind.

Apropos Ausweis: Er legte uns eine "Aussetzung der Abschiebung" mit abgelaufenem Datum auf den Tisch. Angenommen, wir hätten ihn tatsächlich bei einem Diebstahl erwischt und es wäre zu einer Begegnung mit der Polizei gekommen: Hätte das für ihn irgendwelche Konsequenzen gehabt, die über ein "Dududu" hinausgehen? Oder hätte dieses Dokument diesbezüglich überhaupt keinen Einfluss gehabt? Weiß das jemand von euch da draußen?