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Abschleppen auf dem Hof

Parkt jemand unerlaubterweise hier auf dem Hof, sogar nach inzwischen zweimaliger persönlicher Ansage, dass ich das nicht will, habe ich als Geschädigter nicht viel Handlungsspielraum. Die Polizei unternimmt nichts, da es sich um ein Privatgrundstück handelt und folglich gibt es auch kein Bußgeld wegen Falschparkens oder ähnlichem. Schließt man das Fahrzeug ein oder stellt seinen eigenen PKW mitten in die Zufahrt, ist es dagegen schon ein Fall für die Polizei, dann macht man sich nämlich der Nötigung strafbar. Und das ist dann nicht nur eine Ordnungswidrigkeit sondern eine Straftat.

Man könnte den unerwünschten Besucher abschleppen lassen. Das machen alle oder zumindest die meisten Abschleppunternehmen aber nicht einfach so und der Geschädigte müsste mit einem dreistelligen Betrag in Vorkasse gehen und darauf hoffen, das Geld vom Autobesitzer zurückzubekommen, notfalls über eine zivilrechtliche Klage. Darauf hat natürlich fast niemand Lust und lässt es gleich bleiben.

Eine Option gibt es da aber schon, darauf bin ich zufällig bei der Recherche gestoßen: Abschleppen lassen kann man natürlich und die Information, bei welchem Unternehmen das Auto auf dem Hof steht, darf man so lange vorenthalten, bis der Fahrzeughalter die entstandenen Kosten beglichen hat. Sehr gut, auf die Idee war ich noch nicht gekommen.

Ist natürlich nur die äußerste Option (und hier in 20 Jahren noch nicht einmal passiert), aber vielleicht kann ja von euch da draußen noch jemand von der Information profitieren. :-)

Münchener Straße, Anlieferung und Schutzstreifen

Obwohl deutlich weniger frequentiert, ist die Münchener Straße ein gutes Stück breiter als die Gastfeldstraße. Dort ist es problemlos möglich (und wird auch praktiziert, wie auf dem Bild zu sehen ist), dass Lieferanten ganz pragmatisch links vom eingezeichneten Schutzstreifen halten. So wie dieser UPS-Fahrer es getan hat.

Hier beim Hauptmarkt geht das so leider nicht. Da hilft nun erst mal kurzfristig eine Ausnahmegenehmigung und langfristig brauchen wir eine vernünftige Lösung. Am besten wäre es tatsächlich, diesen Schutzstreifen schlichtweg vor dem Markt zu unterbrechen. Viel brauch es dafür eigentlich nicht, denn die vor gut zehn Jahren mal aufgemalten Linien sind ohnehin mittlerweile stellenweise sowieso nur noch mit viel gutem Willen zu erkennen.


Parkstreifen und LKW-Länge

Die in einigen Kommentaren genannten Möglichkeiten bzgl. "Rampe auf dem Hof" oder "bauliche Veränderungen" sind nicht machbar. Das scheitert schon daran, dass der LKW für den Container mit den Einweggebinden das größte Fahrzeug ist, das ohne größere Probleme überhaupt da reinfahren kann. Ein Sattel- oder Gliederzug hat überhaupt keine Chance, hier auf den Hof zu kommen.

Es gibt also nur die Möglichkeit, vorne an der Straße anzuliefern, wie es bei unzähligen anderen Geschäften in ähnlichen Lagen genauso der Fall ist. Rechtlich kommen wir (resp. die LKW-Fahrer) neuerdings wegen des Schutzstreifens in Bedrängnis. Wir sind aber schon an der Sache gemeinsam mit dem Amt für Straßen & Verkehr dran. Entweder bekommen wir eine Ausnahmegenehmigung oder einer der Parkstreifen wird dauerhaft innerhalb eines festgelegten Zeitraums zur Halteverbotszone. Da reicht aber der Streifen alleine nicht, die Fahrradständer und auch einer der Bäume würden da im Weg stehen. Außerdem hätte man vermutlich täglich Stress mit dort parkenden Fahrzeugen. Die könnte man zwar von der Polizei kontaktieren und entsprechend abschleppen lassen, jedoch haben die Fahrer unserer Lieferanten für solche Aktionen überhaupt keine Zeit.

Wie auch immer – eine dauerhafte Lösung muss gefunden werden. Aber da sind wir ja wie oben geschrieben bereits dran.