Parkstreifen und LKW-Länge
Die in einigen Kommentaren genannten Möglichkeiten bzgl. "Rampe auf dem Hof" oder "bauliche Veränderungen" sind nicht machbar. Das scheitert schon daran, dass der LKW für den Container mit den Einweggebinden das größte Fahrzeug ist, das ohne größere Probleme überhaupt da reinfahren kann. Ein Sattel- oder Gliederzug hat überhaupt keine Chance, hier auf den Hof zu kommen.
Es gibt also nur die Möglichkeit, vorne an der Straße anzuliefern, wie es bei unzähligen anderen Geschäften in ähnlichen Lagen genauso der Fall ist. Rechtlich kommen wir (resp. die LKW-Fahrer) neuerdings wegen des Schutzstreifens in Bedrängnis. Wir sind aber schon an der Sache gemeinsam mit dem Amt für Straßen & Verkehr dran. Entweder bekommen wir eine Ausnahmegenehmigung oder einer der Parkstreifen wird dauerhaft innerhalb eines festgelegten Zeitraums zur Halteverbotszone. Da reicht aber der Streifen alleine nicht, die Fahrradständer und auch einer der Bäume würden da im Weg stehen. Außerdem hätte man vermutlich täglich Stress mit dort parkenden Fahrzeugen. Die könnte man zwar von der Polizei kontaktieren und entsprechend abschleppen lassen, jedoch haben die Fahrer unserer Lieferanten für solche Aktionen überhaupt keine Zeit.
Wie auch immer – eine dauerhafte Lösung muss gefunden werden. Aber da sind wir ja wie oben geschrieben bereits dran.
Es gibt also nur die Möglichkeit, vorne an der Straße anzuliefern, wie es bei unzähligen anderen Geschäften in ähnlichen Lagen genauso der Fall ist. Rechtlich kommen wir (resp. die LKW-Fahrer) neuerdings wegen des Schutzstreifens in Bedrängnis. Wir sind aber schon an der Sache gemeinsam mit dem Amt für Straßen & Verkehr dran. Entweder bekommen wir eine Ausnahmegenehmigung oder einer der Parkstreifen wird dauerhaft innerhalb eines festgelegten Zeitraums zur Halteverbotszone. Da reicht aber der Streifen alleine nicht, die Fahrradständer und auch einer der Bäume würden da im Weg stehen. Außerdem hätte man vermutlich täglich Stress mit dort parkenden Fahrzeugen. Die könnte man zwar von der Polizei kontaktieren und entsprechend abschleppen lassen, jedoch haben die Fahrer unserer Lieferanten für solche Aktionen überhaupt keine Zeit.
Wie auch immer – eine dauerhafte Lösung muss gefunden werden. Aber da sind wir ja wie oben geschrieben bereits dran.
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Kommentare
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Asd am :
Was ist denn, wenn ihr mal außerplanmäßig eine Lieferung kriegen wollt, oder wenn sich eine Lieferung verspätet? Wenn der Lieferant mal seine Touren umplant und an einem anderen Tag oder zu einer anderen Zeit kommt?
Zumindest Freitag mittags könnt ihr das Parkverbot eh vergessen.
Phil am :
Dieser am :
Ich bin nicht sicher, in wieweit die Neubewertung des Interessenkonfliktes zwischen Radfahrern und zu Beliefernden zu Gunsten (der Sicherheit!) der Radfahrer wirklich "nicht durchdachte Regeln." sind.
Wie im anderen Thread schon erwähnt:
Dann kostet die Lieferung eben 1 oder 2€ mehr und der Lieferfahrer parkt dafür ohne Dritte zu behindern/gefährden(!) und nimmt etwas längere Fusswege in Kauf (z.B. mit einem Handwägeli, wie man es in Innenstädten ja durchaus häufiger sieht).
Ronny am :
Ich hab mir gerade mal denn Spaß gemacht und raus auf die Straße geschaut. Bis zur nächsten Kreuzung hoch und runter hätte der Paket Lieferdienst keine Chance gerade hier zu parken es seiden er will so an die 300m laufen. Was glaubst du wohl was passiert?
Bei den Läden wäre das noch ein größeres Problem denn so eine volle Palette zerrst du nicht bei der Strecke über den Gehsteig.
Dieser am :
Wenn wir aber von den gemeinen Lieferdiensten sprechen: Warum, genau, sollte der Fahrradfahrer "eben Pech" haben - anstatt des Anwohners?
Dann wird Ihre Strasse eben nicht (direkt) beliefert, sondern per Pack- oder Paketstation.
Was, genau, privilegiert Sie, Ihre Bequemlichkeit (nicht böse gemeint), über die Bequemlichkeit und Sicherheit des Fahrradverkehrs?
P.S. Wie Sie hier nachlesen können (STRG-F "Dieser") bin ich ganz sicher kein Fahrradfanatiker - insb. eher ein K(r)ampfradler-Hasser.
Die Frage danach, wer warum zu privilegieren sei, bleibt aber.
NetzBlogR am :
Dieser am :
Er will bzw. darf die Nachbarschaft nicht zu sehr verärgern, wenn er sein Geschäft nicht schädigen möchte.
Bei "Knöllchen-Björn" würden sicher weniger Menschen einkaufen gehen, als bei "Mein-guter-Nachbar-Björn".
Horst-Kevin am :
Dieser am :
Im Ausweisen eines (insb. temporären) Halteverbots inkl. der damit fast zwangsläufig verbundenen Konflikte kann er mMn eher nicht bestehen.
Martin am :
Anonym am :
Dass ein Supermarkt beliefert werden kann, der viele Leute der Umgebung mit Lebensmitteln versorgt, sollte an der Stelle Vorrang haben. Meine Meinung.
Dieser am :
Bzgl. der Belieferung eines Supermarktes¹ bin ich bei Ihnen, bzgl Auslieferungen von DHL/UPS/... nicht (aber das meinten Sie auch nicht, ich weiss).
Der Fahrradfahrer ist es verständlicherweise irgendwann Leid, wenn er seine Fahrt "immer wieder" (und potentiell immer häufiger) unterbrechen ("auf dem Gehweg vorbeischieben") oder sich eben der Gefahr des Ausscherens in den "Verkehrsraum für Autos" aussetzen muss (nur, weil Andere rücksichtslos bzw. ordnungswidrig handeln).
¹ wenn es keine andere gangbare Lösung (z.B. Abriss des Nachbarhauses zur Verbreiterung der Zufahrt ) gibt
TT am :
Nicht der Andere am :
für Speditionen, Großhändler, Paketdienste, Essenslieferanten, Pipapo gilt das natürlich nicht.
Klar kann und muss man irgendwelche Regelungen finden, aber das kann eben nicht sein, daß man bestehende Regelungen, Urteile und Gesetze einfach ignoriert und als Großer den Kleinen maßregelt oder gar gefährdet.
Klar kann ein Radfahrer auch auf die Hauptfahrbahn ausweichen, wobei das für Otto Normalradfahrer mitunter schon schwierig ist. Aber auch ein Lieferrant kann durchaus mal ein paar Schritte zusätzlich zur kürzestdenkbaren Distanz unmotorisiert zurücklegen mit seiner Ware.
TT am :
Dieser am :
Sie erinnern Xtinction Rebellion ("XR") und ihre Strassenblockaden?
Stellen Sie sich bitte vor, *jeden* Tag (bzw. auf *jeder* Fahrt) träfen Sie (je nach Distanz) auf 3-10 durch XR halbseitig (Ihre Fahrbahn) gesperrte Strassen, Sie müssen jedes Mal halten und den Gegenverkehr abwarten.
Und auf mindestens eine Vollsperrung durch XR (sie müssen dort einen kleinen Umweg nehmen).
Dazu kommen noch 1 Omi , für die Sie gerne halten, um sie (als Kavalier der Strasse) gefahrlos queren zu lassen (soll für Ihre Müllautos stehen).
Wie lange würden Sie sich das ohne (legale!) Gegenwehr gefallen lassen, wenn es ja Rechtsmittel gibt?
Warum sollen es also die Radfahrer auf Dauer dulden? XR und Lieferdienste unterscheiden sich aus Sicht des Geschädigten kaum: Für individuelle Ziele werden die Rechte Dritter negiert, verletzt.
TT am :
Eine Straße ist u.a. dafür da, Anlieger an dieser Straße zu erreichen, u.a. um diese zu beliefern. Ist dies aufgrund der baulichen Gegebenheiten nur unter (kurzfristiger) Behinderung der anderen Verkehrsteilnehmer möglich, ist das halt so. Leben und Leben lassen. Ich hab den Müllwagen bewusst gewählt, weil ja alle auf die extreme Belästigung von am Straßenrand stehenden LKW reden. Über die Zulässigkeit diskutiert Björn ja grad mit der Stadt; das brauchen wir hier nicht.
Warum also ist ein Edeka-LKW quasi die Personifikation des Teufels, der a) im Weg steht und b) die Radfahrer absichtlich ihrem sicheren Tod näherbringt, das Müllauto aber nicht? Mit legal oder nicht können weder a) noch b) zu tun haben.
Bleibt also Kompromisslosigkeit, "sich aufregen wollen" und Missgunst gegenüber Lieferfahrer und Ladenbetreiber.
Dein XR-Beispiel ist übrigens viel zu verkopft. Rein praktisch kann man ja durch keine Stadt fahren, ohne dass das von dir beschriebene dauernd passiert, nur halt nicht wegen XR, sondern wegen Baustellen, Liefer-LKW, Rettungswagen (auch ein schönes Beispiel. Hat ein im Schutzstreifen stehender Rettungswagen das gleiche Hasspotential wie der Edeka-LKW? (ohne die Zulässigkeit zu betrachten, hier wird ja immer nur mit der freien Fahrt für Radfahrer argumentiert und der Gefährdung derselben durch Fahrzeuge im Schutzstreifen, weil ja die Radfahrer auf die böse Fahrbahn müssen)) usw.
Liest man sich Kommentare der Radfahrer durch, sind diese aber der Meinung, dass sie permanent freie Fahrt haben müssten, alles andere sei Unfair, Gefährdung und so weiter...
Chris_aus_B am :
John Doeer am :
Mokantin am :
Ohne Schutzstreifen würden Radfahrer gefühlt auf der - in Anführungszeichen - Autostraße fahren und dort bedrängt. Mit Schutzstreifen fühlt sich das anders an - der Kfz-Fahrer verlässt beim Ausweichen "seine" Spur.
Gleichzeitig bleiben die Parkplätze erhalten als netter Nebeneffekt.
John Doe am :
Mokantin am :
Natürlich wären durch Bordsteine abgesetzte Radspuren wie in Dänemark netter. Trotzdem ist mir persönlich diese Lösung bei Tempo 50 Straßen lieber als ständig von hinten bedrängt zu werden.
Michaela am :
Nicht der Andere am :
e.g. John Doe am :
Nicht der Andere am :
Ronny am :
Was auf ebener Fläche schon Spaß macht (nicht) macht auf einem Fußweg der meistens nicht sehr eben ist na was glauben Sie? Jap überhaupt keinen Spaß!
Nicht der Andere am :
John Doe am :
Oder anders gefragt wozu gibt es denn den Hof und die Rampe? Wurde hier nie geliefert? Bestimmt hat man den Hof ja nicht angelegt um hier einen riesigen Einwegcontainer anzulegen (für den andere Geschäfte in Innenstadtlagen übrigens auch keinen Platz haben).
Tagedieb am :
Philipp am :
Mokantin am :
Da ein LKW 2,50m breit ist, muss bei einer Begegnung immer auf den Schutzstreifen ausgewichen werden.
Warum sollte das hier anders sein?
Der entladende LKW hält auf der Fahrbahn, ohne den Schutzstreifen zu blockieren. Der Gegenverkehr weicht bei Bedarf und völlig legal aus, so wie das bei jeder Begegnung nötig wäre.
Der Vorteil ist, dass der Radverkehr weiter rechts am LKW vorbei kann. Links wäre deutlich gefährlicher, da dort Gegenverkehr kommen kann und dieser nicht einsehbar ist.
John Doe am :
Nicht der Andere am :
Ronny am :
Ich vermute mal den Schutzstreifen frei lassen und dann auf der Fahrbahn stehen erfüllt denn Tatbestand des Parken in zweiter Reihe.
Ich hoffe das hier wirklich eine Regelung bei Björn gefunden wird habe aber bei unserer Politik kaum Hoffnung das es schnell und ob überhaupt gelingt.
Mokantin am :
Davon abgesehen parkt man auch in zweiter Reihe wenn man das Auto auf dem Schutzstreifen abstellt, das macht insofern keinen Unterschied.
Mokantin am :
Also Be- und Entladen ungleich Parken
Arno am :
Vielleicht wäre eine Einbahnstraßen-Regelung mit Freigabe für den Fahrrad-Gegenverkehr, aber ohne Schutzstreifen sinnvoller? (sagt einer, der dort immer mal wieder abends einen Parkplatz sucht und immer glücklich ist, wenn er mit einem kurzen Wendemanöver ca. gegenüber von Björns Laden einen findet)
MfG, Arno
Ingo am :
Links vorbei wäre in dem Fall deutlich unproblematischer. Das würde vielleicht bedeuten, dass auch Radler bei Gegenverkehr kurz anhalten müssten, falls der Gegenverkehr ein Bus oder ein LKW sein sollten. Also so wie alle anderen Verkehrsteilnehmer auch. Aber sowas geht ja gar nicht für die Radler.
Tagedieb am :
Und sollte ich älter werden und feststellen, dafür bin ich nicht mehr schnell genug oder ich habe Angst dabei, lasse ich das Fahrrad für immer stehen.
Ingo am :
Also weg mit dem Streifen, Thema gelöst.
Die Radler fahren am Ende sowieso wo es ihnen grad passt.
Rot am :
Wenn der Laden zu unwichtig ist, um bei der Tourenplanung mitzureden, dann an geeigneter Stelle die Rollis entgegennehmen bzw. bereitstellen. Bei körperlicher Versehrtheit der Mitarbeiter eben per Elektrogefährt/en Übergabestelle - Hof.
Engywuck am :
"A bissele" lästiger für (Tief-)Kühlware (braucht dann ja auch dort Kühlräume und ein entsprechendes Transportfahrzeug) -- aber möglich wäre es. Und würde Lagerraum "vor Ort" sparen. Da passen dann auch 33 Paletten Toilettenpapier rein
John Doe am :
Tagedieb am :
Weshalb muss ein Ladenbesitzer eine erschwerte Belieferung hinnehmen, weil der Lieferverkehr zu einem absoluten Verkehrshindernis wird, nur weil eindimensional gestrickte, rechthaberische Radaktivisten ihr eigenes Interesse durchgesetzt haben?
Diese Novellierung ist ein weiterer kleiner Stoß an den Abgrund für den lokalen Einzelhandel. Letztlich wird durch eine vermeintlich gute Sache eine Lawine von Einschränkungen für andere losgetreten, wodurch wiederum Leben und Wohnen in der Innenstadt schwieriger werden.
Mokantin am :
Fahrrad: 2,50 m
Auto: 9,10 m (das sind knapp 5 Autos nebeneinander)
Und weil 9,10 m für Autos nicht reichen dürfen die den "Schutz"streifen auch noch überfahren.
Man könnte also auch so formulieren: Weshalb muss ein Ladenbesitzer eine erschwerte Belieferung hinnehmen, ... nur weil eindimensional gestrickte, rechthaberische Auto-Aktivisten ihr eigenes Interesse durchgesetzt haben?
Tagedieb am :
Klar sind da noch 4,60 m Raum, der momentan als Parkstreifen genutzt wird. Solange man diesen Raum nicht für den eigentlichen Zweck einer Straße freigibt, stattdessen die Nutzung des befahrbaren Teils einer Straße mit immer mehr partiellen Einschränkungen belegt, klappt das nicht mit mehr Sicherheit für Radfahrer unter Berücksichtigung aller weiteren notwendigen Nutzungen (hier zum Beispiel die Belieferung des Einzelhandels in Innenstädten).
Eine solche Regelung, wie sie von einzelnen Foristen hier so vehement begrüßt und verteidigt wird, macht letztlich nur Sinn, wenn die Prozeduren zur Ausweisung von Parkzonen für den Lieferverkehr (wie auch Taxen als Teil des ÖPNV, Krankentransporte) vereinfacht worden wären (und die Verwaltung da auch mitspielt), oder die Verwaltung eine einfachere Verfahrensweise zuerkannt bekommen hätte, Fahrzeuge abzuschleppen.
Ich als Radfahrer, Autofahrer, Nutzer des ÖPNV und von Taxen, wie auch als Fußgänger sehe explizit die Novellierungen für Radfahrer nicht als den Fortschritt hin zu einer fahrradfreundlichen Stadt. Vieles hätte man sich sparen können, wenn man stattdessen den Vollzug vereinfacht und stärkt.
Nicht der Andere am :
Und bevor eine schwächere Gruppe irgendwas zugestanden bekommt, kann man sich sicher sein, daß die stärkeren Gruppen ihre Macht ausgiebig missbraucht haben.
Die obskuren Schutzstreifen können im konkreten Fall und überhaupt ja einfach wieder weggepinselt werden, sobald allen klar ist, daß Radfahrer lediglich den rechten Fahrstreifen zu benutzen haben, aber keineswegs den rechten Rand des rechten Fahrstreifens zwecks Vorbeiquetschen des Autoverkehrs und zudem Verstöße gegen den vorgeschriebenen Sicherheitsabstand nicht bagatellartig, sondern prohibitiv geahndet werden.
Michael K. am :
Diese Lösung ist also verkehrstechnisch/-rechtlich möglich und sollte sich auch für eine Ladezone vor Björns Laden genauso umsetzen lassen - ganz ohne neue Schilder und sofort für alle Verkehrsteilnehmer eingängig.