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Parkstreifen und LKW-Länge

Die in einigen Kommentaren genannten Möglichkeiten bzgl. "Rampe auf dem Hof" oder "bauliche Veränderungen" sind nicht machbar. Das scheitert schon daran, dass der LKW für den Container mit den Einweggebinden das größte Fahrzeug ist, das ohne größere Probleme überhaupt da reinfahren kann. Ein Sattel- oder Gliederzug hat überhaupt keine Chance, hier auf den Hof zu kommen.

Es gibt also nur die Möglichkeit, vorne an der Straße anzuliefern, wie es bei unzähligen anderen Geschäften in ähnlichen Lagen genauso der Fall ist. Rechtlich kommen wir (resp. die LKW-Fahrer) neuerdings wegen des Schutzstreifens in Bedrängnis. Wir sind aber schon an der Sache gemeinsam mit dem Amt für Straßen & Verkehr dran. Entweder bekommen wir eine Ausnahmegenehmigung oder einer der Parkstreifen wird dauerhaft innerhalb eines festgelegten Zeitraums zur Halteverbotszone. Da reicht aber der Streifen alleine nicht, die Fahrradständer und auch einer der Bäume würden da im Weg stehen. Außerdem hätte man vermutlich täglich Stress mit dort parkenden Fahrzeugen. Die könnte man zwar von der Polizei kontaktieren und entsprechend abschleppen lassen, jedoch haben die Fahrer unserer Lieferanten für solche Aktionen überhaupt keine Zeit.

Wie auch immer – eine dauerhafte Lösung muss gefunden werden. Aber da sind wir ja wie oben geschrieben bereits dran.


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Kommentare

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Asd am :

Ein zeitlich befristetes Parkverbot ist aber blöde.

Was ist denn, wenn ihr mal außerplanmäßig eine Lieferung kriegen wollt, oder wenn sich eine Lieferung verspätet? Wenn der Lieferant mal seine Touren umplant und an einem anderen Tag oder zu einer anderen Zeit kommt?

Zumindest Freitag mittags könnt ihr das Parkverbot eh vergessen. :-)

Phil am :

In deinem Fall hilft eigentlich nur den "Schutzstreifen" mindestens eine LKW-Länge zu entfernen wie es zum Beispiel bei Bushaltestellen schon gemacht würde. Lieferanten von DHL und Co. haben da ein größeres Problem mit den nicht durchdachten Regeln.

Dieser am :

"Lieferanten von DHL und Co. haben da ein größeres Problem mit den nicht durchdachten Regeln."

Ich bin nicht sicher, in wieweit die Neubewertung des Interessenkonfliktes zwischen Radfahrern und zu Beliefernden zu Gunsten (der Sicherheit!) der Radfahrer wirklich "nicht durchdachte Regeln." sind.

Wie im anderen Thread schon erwähnt:
Dann kostet die Lieferung eben 1 oder 2€ mehr und der Lieferfahrer parkt dafür ohne Dritte zu behindern/gefährden(!) und nimmt etwas längere Fusswege in Kauf (z.B. mit einem Handwägeli, wie man es in Innenstädten ja durchaus häufiger sieht).

Ronny am :

Gute Idee aber Umsetzung quasi nicht möglich.
Ich hab mir gerade mal denn Spaß gemacht und raus auf die Straße geschaut. Bis zur nächsten Kreuzung hoch und runter hätte der Paket Lieferdienst keine Chance gerade hier zu parken es seiden er will so an die 300m laufen. Was glaubst du wohl was passiert?

Bei den Läden wäre das noch ein größeres Problem denn so eine volle Palette zerrst du nicht bei der Strecke über den Gehsteig.

Dieser am :

Lesen Sie bitte zunächst kurz hier bzgl. der Differenzierung.

Wenn wir aber von den gemeinen Lieferdiensten sprechen: Warum, genau, sollte der Fahrradfahrer "eben Pech" haben - anstatt des Anwohners?
Dann wird Ihre Strasse eben nicht (direkt) beliefert, sondern per Pack- oder Paketstation.
Was, genau, privilegiert Sie, Ihre Bequemlichkeit (nicht böse gemeint), über die Bequemlichkeit und Sicherheit des Fahrradverkehrs?

P.S. Wie Sie hier nachlesen können (STRG-F "Dieser") bin ich ganz sicher kein Fahrradfanatiker - insb. eher ein K(r)ampfradler-Hasser.
Die Frage danach, wer warum zu privilegieren sei, bleibt aber.

NetzBlogR am :

Spätestens wenn 5 bis 10 Autos abgeschleppt/umgesetzt wurden, traut sich das eh keiner mehr, weil es sich rumspricht, dass der Harste einer von der ganz schlimmen Sorte ist. :-D

Dieser am :

Da ist der auf lokale Kundschaft zwingend angewiesene Kaufmann aber in der Bredouille:
Er will bzw. darf die Nachbarschaft nicht zu sehr verärgern, wenn er sein Geschäft nicht schädigen möchte.
Bei "Knöllchen-Björn" würden sicher weniger Menschen einkaufen gehen, als bei "Mein-guter-Nachbar-Björn".

Horst-Kevin am :

Wenn er keine Waren anbieten kann, braucht er auch keine Kunden.

Dieser am :

Dewegen muss eine für alle Beteiligten sinnvolle Lösung (a.k.a. "Kompromiss") gefunden werden.
Im Ausweisen eines (insb. temporären) Halteverbots inkl. der damit fast zwangsläufig verbundenen Konflikte kann er mMn eher nicht bestehen.

Martin am :

Die Lösung kommt (hoffentlich) schnell, wenn genug Radfahrer die LKWs anzeigen und dann auch mal Knöllchen fällig werden. So wie auf dem Bild ist es schon jetzt eine Zumutung und nicht legal.

Anonym am :

Funfact: man kann da als Radfahrer auch einfach links vorbei fahren, oder auf dem Fußweg schiebend...

Dass ein Supermarkt beliefert werden kann, der viele Leute der Umgebung mit Lebensmitteln versorgt, sollte an der Stelle Vorrang haben. Meine Meinung.

Dieser am :

Eine der Herausforderungen in dieser (solchen) Diskussion(en): Die Vermischung der verschiedenen Herausforderungen.
Bzgl. der Belieferung eines Supermarktes¹ bin ich bei Ihnen, bzgl Auslieferungen von DHL/UPS/... nicht (aber das meinten Sie auch nicht, ich weiss).

Der Fahrradfahrer ist es verständlicherweise irgendwann Leid, wenn er seine Fahrt "immer wieder" (und potentiell immer häufiger) unterbrechen ("auf dem Gehweg vorbeischieben") oder sich eben der Gefahr des Ausscherens in den "Verkehrsraum für Autos" aussetzen muss (nur, weil Andere rücksichtslos bzw. ordnungswidrig handeln).


¹ wenn es keine andere gangbare Lösung (z.B. Abriss des Nachbarhauses zur Verbreiterung der Zufahrt ;-) ) gibt

TT am :

Auch Nicht-Radfahrer müssen ihre Fahrt dauernd unterbrechen, weil irgendwas / irgendwer im Weg ist. Ein "Schutzstreifen" ist keine "Autobahn", auf der der Radfahrer einen Anspruch auf freie Fahrt hat. Verkehrsraum wird nunmal von verschiedensten Fahrzeuggruppen mit verschiedensten Ansprüchen genutzt, da sind immer Kompromisse nötig. Nehmen wir mal ein etwas weniger polarisierendes Beispiel: die Müllabfuhr. Zeigt der freiheitsliebende Radler die in Zukunft vor jedem Haus an? Während allein in unserer Straße 68 Anzeigen, und das ist nur die eine Richtung...

Nicht der Andere am :

Du weißt doch selbst, daß die Müllabfuhr - wie zum Beispiel auch die Post - Sonderrechte im Straßenverkehr hat und dies auch in StVO festgehalten ist. Ist also ein mehr als schräger Vergleich.

für Speditionen, Großhändler, Paketdienste, Essenslieferanten, Pipapo gilt das natürlich nicht.

Klar kann und muss man irgendwelche Regelungen finden, aber das kann eben nicht sein, daß man bestehende Regelungen, Urteile und Gesetze einfach ignoriert und als Großer den Kleinen maßregelt oder gar gefährdet.

Klar kann ein Radfahrer auch auf die Hauptfahrbahn ausweichen, wobei das für Otto Normalradfahrer mitunter schon schwierig ist. Aber auch ein Lieferrant kann durchaus mal ein paar Schritte zusätzlich zur kürzestdenkbaren Distanz unmotorisiert zurücklegen mit seiner Ware.

TT am :

Und ein Müllauto stört den Radfahrer nicht, weil es explizit erlaubt ist? Dann ist ja Björns angedeutete Ausnahmegenehmigung die Lösung.

Dieser am :

Ich habe dazu ein (mMn) besseres/treffenderes Gleichnis, das das Verständnis der Radfahrerseite erleichtern könnte:

Sie erinnern Xtinction Rebellion ("XR") und ihre Strassenblockaden?
Stellen Sie sich bitte vor, *jeden* Tag (bzw. auf *jeder* Fahrt) träfen Sie (je nach Distanz) auf 3-10 durch XR halbseitig (Ihre Fahrbahn) gesperrte Strassen, Sie müssen jedes Mal halten und den Gegenverkehr abwarten.
Und auf mindestens eine Vollsperrung durch XR (sie müssen dort einen kleinen Umweg nehmen).
Dazu kommen noch 1 Omi , für die Sie gerne halten, um sie (als Kavalier der Strasse) gefahrlos queren zu lassen (soll für Ihre Müllautos stehen).

Wie lange würden Sie sich das ohne (legale!) Gegenwehr gefallen lassen, wenn es ja Rechtsmittel gibt?
Warum sollen es also die Radfahrer auf Dauer dulden? XR und Lieferdienste unterscheiden sich aus Sicht des Geschädigten kaum: Für individuelle Ziele werden die Rechte Dritter negiert, verletzt.

TT am :

Nein, das Gleichnis ist nicht besser. XR "nutzt" die Straße nicht bestimmungsgemäß.
Eine Straße ist u.a. dafür da, Anlieger an dieser Straße zu erreichen, u.a. um diese zu beliefern. Ist dies aufgrund der baulichen Gegebenheiten nur unter (kurzfristiger) Behinderung der anderen Verkehrsteilnehmer möglich, ist das halt so. Leben und Leben lassen. Ich hab den Müllwagen bewusst gewählt, weil ja alle auf die extreme Belästigung von am Straßenrand stehenden LKW reden. Über die Zulässigkeit diskutiert Björn ja grad mit der Stadt; das brauchen wir hier nicht.
Warum also ist ein Edeka-LKW quasi die Personifikation des Teufels, der a) im Weg steht und b) die Radfahrer absichtlich ihrem sicheren Tod näherbringt, das Müllauto aber nicht? Mit legal oder nicht können weder a) noch b) zu tun haben.
Bleibt also Kompromisslosigkeit, "sich aufregen wollen" und Missgunst gegenüber Lieferfahrer und Ladenbetreiber.

Dein XR-Beispiel ist übrigens viel zu verkopft. Rein praktisch kann man ja durch keine Stadt fahren, ohne dass das von dir beschriebene dauernd passiert, nur halt nicht wegen XR, sondern wegen Baustellen, Liefer-LKW, Rettungswagen (auch ein schönes Beispiel. Hat ein im Schutzstreifen stehender Rettungswagen das gleiche Hasspotential wie der Edeka-LKW? (ohne die Zulässigkeit zu betrachten, hier wird ja immer nur mit der freien Fahrt für Radfahrer argumentiert und der Gefährdung derselben durch Fahrzeuge im Schutzstreifen, weil ja die Radfahrer auf die böse Fahrbahn müssen)) usw.
Liest man sich Kommentare der Radfahrer durch, sind diese aber der Meinung, dass sie permanent freie Fahrt haben müssten, alles andere sei Unfair, Gefährdung und so weiter...

Chris_aus_B am :

Wie lange dauern die LKW-Anlieferungen jweils etwa und wie gut ordnen die sich in ein einheitliches Zeitfenster ein?

John Doeer am :

Also ich bin auch Radfahrer und eigentlich auch ein Freund der Schutzstreifen, wenn sie denn sinnvoll angelegt sind. Aber deine Straße wirkt auf mich schon generell recht schmal dafür. Aus der Perspektive sieht es so aus, als ob sich dort nicht zwei Fahrzeuge entgegen kommen können, ohne auf dem Schutzstreifen zu fahren. Das ist zwar generell ja nicht verboten (so er denn gestrichelt abgetrennt ist) aber aus meiner Sicht auch keine sinnvolle Lösung. Wenn die Autos dann eh die ganze Zeit auf dem Streifen fahren (müssen), ist uns Radlern ja auch nicht wirklich geholfen. Also entweder auf der Straße ist viel los, dann bringt der Streifen keine effektive Sicherheit oder da ist wenig los, dann bräuchte es den Streifen nicht wirklich.

Mokantin am :

Durch die Schutzstreifen wird die Fahrbahn optisch schmaler. Dadurch wird defensiver gefahren.
Ohne Schutzstreifen würden Radfahrer gefühlt auf der - in Anführungszeichen - Autostraße fahren und dort bedrängt. Mit Schutzstreifen fühlt sich das anders an - der Kfz-Fahrer verlässt beim Ausweichen "seine" Spur.
Gleichzeitig bleiben die Parkplätze erhalten als netter Nebeneffekt.

John Doe am :

@Mokantin: Die Fahrbahn wird zwar optisch schmaler aber faktisch breiter. Mit den Streifchen wird das Engüberholen legitimiert, da die Reviere nun klar abgregrenzt sind.

Mokantin am :

Ja, das ist korrekt.

Natürlich wären durch Bordsteine abgesetzte Radspuren wie in Dänemark netter. Trotzdem ist mir persönlich diese Lösung bei Tempo 50 Straßen lieber als ständig von hinten bedrängt zu werden.

Michaela am :

Die vorgesehene Lösung bei Schutzdtreifen in stärker befahrenen Straßen sind Halte- und Lieferzonen in der nächsten, wenig befahrenen Querstraße. Die anzuliefernden Waren müssen dann halt von der nächsten Kreuzung zum Laden geschoben werden. Abladen direkt vor der Tür geht nicht mehr. Punkt.

Nicht der Andere am :

Interessant. Kann man das irgendwo nachlesen?

Nicht der Andere am :

Da hätt' ich ja auch gleich hier nachlesen können.

Ronny am :

Ich vermute mal sie haben noch nie eine volle Palette durch die Gegend geschoben.
Was auf ebener Fläche schon Spaß macht (nicht) macht auf einem Fußweg der meistens nicht sehr eben ist na was glauben Sie? Jap überhaupt keinen Spaß!

Nicht der Andere am :

Übrigens, Björn, kann Edeka denn bei euch nur in Langfahrzeugen ausliefern? Bei mir werden zum Beispiel auch die außerstädtischen und durchaus größeren und allesamt mit eigenen Parkflächen und Ladebuchten/rampen ausgerüsteten REWEs nächtlich mit Kurzfahrzeugen beliefert, also ohne Auflieger/Anhänger. Kann euer Edeka-Lager das nicht auch? Denn damit könnte man doch auch den Hof nutzen?

John Doe am :

Das habe ich mich im anderen Beitrag auch schon gefragt, evtl sind die Fahrzeuge die liefern einfach zu groß für die Straße.

Oder anders gefragt wozu gibt es denn den Hof und die Rampe? Wurde hier nie geliefert? Bestimmt hat man den Hof ja nicht angelegt um hier einen riesigen Einwegcontainer anzulegen (für den andere Geschäfte in Innenstadtlagen übrigens auch keinen Platz haben).

Tagedieb am :

Naja, man hätte sich bei der Novellierung vorher Gedanken machen können, ob diese Regelung wirklich zielführend ist oder gerade in Innenstädten nicht zu Folgeproblemen führt, die mit dem Radverkehr ursächlich nichts zu tun haben? Hat man wohl nicht.

Philipp am :

Wollen ist wohl auch eher ein Thema. Dasss man ja auch öfter geliefert werden.

Mokantin am :

Die Fahrbahn ist insgesamt 7 m breit, davon sind insgesamt 2.50m als Schutzstreifen markiert. Es stehen für Kfz also 4.50m zur Verfügung.

Da ein LKW 2,50m breit ist, muss bei einer Begegnung immer auf den Schutzstreifen ausgewichen werden.

Warum sollte das hier anders sein?

Der entladende LKW hält auf der Fahrbahn, ohne den Schutzstreifen zu blockieren. Der Gegenverkehr weicht bei Bedarf und völlig legal aus, so wie das bei jeder Begegnung nötig wäre.

Der Vorteil ist, dass der Radverkehr weiter rechts am LKW vorbei kann. Links wäre deutlich gefährlicher, da dort Gegenverkehr kommen kann und dieser nicht einsehbar ist.

John Doe am :

Und weitere LKW sollen dann wie am Lieferanten-LKW vorbeifahren?

Nicht der Andere am :

Wie der Gegenverkehr über den gegnerischen Schutzstreifen?

Ronny am :

War da nicht noch was in der neuen Verordnung mit Parken in zweiter Reihe was auch richtig teuer wird?
Ich vermute mal den Schutzstreifen frei lassen und dann auf der Fahrbahn stehen erfüllt denn Tatbestand des Parken in zweiter Reihe.
Ich hoffe das hier wirklich eine Regelung bei Björn gefunden wird habe aber bei unserer Politik kaum Hoffnung das es schnell und ob überhaupt gelingt.

Mokantin am :

Be- und Entladen Parken wenn ich mich recht erinnere.

Davon abgesehen parkt man auch in zweiter Reihe wenn man das Auto auf dem Schutzstreifen abstellt, das macht insofern keinen Unterschied.

Mokantin am :

Blogsoftware hat die Zeichen für Ungleich gefressen.
Also Be- und Entladen ungleich Parken

Arno am :

Tja, auf 7m Straßenbreite Gegenverkehr und zwei Schutzstreifen - das ist eigentlich eh schon zu knapp. Ich mein, wenn ein Radfahrer 1m-1,5m Abstand zu parkenden Autos halten soll https://adfc-blog.de/2012/09/abstand-halten/ der Schutzstreifen aber nur 1,25m breit ist, passt das schon auch nicht so richtig zusammen...

Vielleicht wäre eine Einbahnstraßen-Regelung mit Freigabe für den Fahrrad-Gegenverkehr, aber ohne Schutzstreifen sinnvoller? (sagt einer, der dort immer mal wieder abends einen Parkplatz sucht und immer glücklich ist, wenn er mit einem kurzen Wendemanöver ca. gegenüber von Björns Laden einen findet)

MfG, Arno

Ingo am :

Auch dann wäre es Unsinn, wenn Radler zwischen LKW und Straßenrand durchrauschen, während be- und entladen wird. Das gefährdet sowohl die Radler als auch die Trucker.

Links vorbei wäre in dem Fall deutlich unproblematischer. Das würde vielleicht bedeuten, dass auch Radler bei Gegenverkehr kurz anhalten müssten, falls der Gegenverkehr ein Bus oder ein LKW sein sollten. Also so wie alle anderen Verkehrsteilnehmer auch. Aber sowas geht ja gar nicht für die Radler.

Tagedieb am :

Ich als Radfahrer fahre in einer solchen Ladesituation (haltendes Taxi, PKW, Krankentransporter, Paketzusteller) trotzdem links am haltenden Fahrzeug vorbei, weil mir die Vorbeifahrt rechts am Fahrzeug über den Schutzstreifen einfach zu unübersichtlich und damit zu gefährlich ist.

Und sollte ich älter werden und feststellen, dafür bin ich nicht mehr schnell genug oder ich habe Angst dabei, lasse ich das Fahrrad für immer stehen.

Ingo am :

Man kann halt nicht überall diese "Schutzstreifen" hinmalen ohne Sinn und Verstand. An der Stelle scheint so ein Streifen einfach nicht sinnvoll zu sein. Straße zu eng, Lieferverkehr, Buslinie.
Also weg mit dem Streifen, Thema gelöst.
Die Radler fahren am Ende sowieso wo es ihnen grad passt.

Rot am :

Mit handlicheren Fahrzeugen ordentlich über die Rampe beliefern lassen, wie ich es aus zig engen Innenstadtlagen kenne. Wenn die da mit solchen Gefährten ankämen, könnten sie gleich wieder umdrehen. Der Planer der Rampe hat diese nicht zum lustigen Runterhüpfen vorgesehen.

Wenn der Laden zu unwichtig ist, um bei der Tourenplanung mitzureden, dann an geeigneter Stelle die Rollis entgegennehmen bzw. bereitstellen. Bei körperlicher Versehrtheit der Mitarbeiter eben per Elektrogefährt/en Übergabestelle - Hof.

Engywuck am :

oder Belieferung mit Standard-LKW zur Halle und dann selber umladen in geeignetes Transportfahrzeug.
"A bissele" lästiger für (Tief-)Kühlware (braucht dann ja auch dort Kühlräume und ein entsprechendes Transportfahrzeug) -- aber möglich wäre es. Und würde Lagerraum "vor Ort" sparen. Da passen dann auch 33 Paletten Toilettenpapier rein :-)

John Doe am :

Das vernünftigste für alle - auch und besonders für die Radfahrer - wäre, diesen Gefährdungsstreifen zu entfernen. Da Randverkehr aber gerade total in ist, wird es keine vernünftige Lösung geben, sondern irgendein Gewurschtel.

Tagedieb am :

Man könnte es auch so formulieren:
Weshalb muss ein Ladenbesitzer eine erschwerte Belieferung hinnehmen, weil der Lieferverkehr zu einem absoluten Verkehrshindernis wird, nur weil eindimensional gestrickte, rechthaberische Radaktivisten ihr eigenes Interesse durchgesetzt haben?

Diese Novellierung ist ein weiterer kleiner Stoß an den Abgrund für den lokalen Einzelhandel. Letztlich wird durch eine vermeintlich gute Sache eine Lawine von Einschränkungen für andere losgetreten, wodurch wiederum Leben und Wohnen in der Innenstadt schwieriger werden.

Mokantin am :

Äh...Moment. Es gibt neben 7 m Fahrbahn noch 4,60 m Parkstreifen. Die Aufteilung ist also:

Fahrrad: 2,50 m
Auto: 9,10 m (das sind knapp 5 Autos nebeneinander)
Und weil 9,10 m für Autos nicht reichen dürfen die den "Schutz"streifen auch noch überfahren.

Man könnte also auch so formulieren: Weshalb muss ein Ladenbesitzer eine erschwerte Belieferung hinnehmen, ... nur weil eindimensional gestrickte, rechthaberische Auto-Aktivisten ihr eigenes Interesse durchgesetzt haben?

Tagedieb am :

Da sind wir ja wieder beim Thema, eindimensionales Denken und Fordern von Aktivisten und reagieren von Politik und Verwaltung.

Klar sind da noch 4,60 m Raum, der momentan als Parkstreifen genutzt wird. Solange man diesen Raum nicht für den eigentlichen Zweck einer Straße freigibt, stattdessen die Nutzung des befahrbaren Teils einer Straße mit immer mehr partiellen Einschränkungen belegt, klappt das nicht mit mehr Sicherheit für Radfahrer unter Berücksichtigung aller weiteren notwendigen Nutzungen (hier zum Beispiel die Belieferung des Einzelhandels in Innenstädten).

Eine solche Regelung, wie sie von einzelnen Foristen hier so vehement begrüßt und verteidigt wird, macht letztlich nur Sinn, wenn die Prozeduren zur Ausweisung von Parkzonen für den Lieferverkehr (wie auch Taxen als Teil des ÖPNV, Krankentransporte) vereinfacht worden wären (und die Verwaltung da auch mitspielt), oder die Verwaltung eine einfachere Verfahrensweise zuerkannt bekommen hätte, Fahrzeuge abzuschleppen.

Ich als Radfahrer, Autofahrer, Nutzer des ÖPNV und von Taxen, wie auch als Fußgänger sehe explizit die Novellierungen für Radfahrer nicht als den Fortschritt hin zu einer fahrradfreundlichen Stadt. Vieles hätte man sich sparen können, wenn man stattdessen den Vollzug vereinfacht und stärkt.

Nicht der Andere am :

Nein, so könnte man es nicht formulieren. Fahrstreifen sind Fahrstreifen, und nicht Parkstreifen. Parkstreifen sind Parkstreifen, und nicht Fahrstreifen.

Und bevor eine schwächere Gruppe irgendwas zugestanden bekommt, kann man sich sicher sein, daß die stärkeren Gruppen ihre Macht ausgiebig missbraucht haben.

Die obskuren Schutzstreifen können im konkreten Fall und überhaupt ja einfach wieder weggepinselt werden, sobald allen klar ist, daß Radfahrer lediglich den rechten Fahrstreifen zu benutzen haben, aber keineswegs den rechten Rand des rechten Fahrstreifens zwecks Vorbeiquetschen des Autoverkehrs und zudem Verstöße gegen den vorgeschriebenen Sicherheitsabstand nicht bagatellartig, sondern prohibitiv geahndet werden.

Michael K. am :

Wer in Google-Maps "Senefelderstraße 170, 63069 Offenbach am Main" eingibt und in der Satellitenansicht einzoomt, der sieht eine Straße, die links und rechts mit einem Fahrradschutzstreifen ausgestattet ist. Der Bus muss auf dem Fahrradschutzstreifen die Haltestelle bedienen, zu diesem Zweck ist durch eine Unterbrechungslinie der Fahrradschutzstreifen für die Buslänge aufgehoben.

Diese Lösung ist also verkehrstechnisch/-rechtlich möglich und sollte sich auch für eine Ladezone vor Björns Laden genauso umsetzen lassen - ganz ohne neue Schilder und sofort für alle Verkehrsteilnehmer eingängig.

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