Münchener Straße, Anlieferung und Schutzstreifen
Obwohl deutlich weniger frequentiert, ist die Münchener Straße ein gutes Stück breiter als die Gastfeldstraße. Dort ist es problemlos möglich (und wird auch praktiziert, wie auf dem Bild zu sehen ist), dass Lieferanten ganz pragmatisch links vom eingezeichneten Schutzstreifen halten. So wie dieser UPS-Fahrer es getan hat.
Hier beim Hauptmarkt geht das so leider nicht. Da hilft nun erst mal kurzfristig eine Ausnahmegenehmigung und langfristig brauchen wir eine vernünftige Lösung. Am besten wäre es tatsächlich, diesen Schutzstreifen schlichtweg vor dem Markt zu unterbrechen. Viel brauch es dafür eigentlich nicht, denn die vor gut zehn Jahren mal aufgemalten Linien sind ohnehin mittlerweile stellenweise sowieso nur noch mit viel gutem Willen zu erkennen.
Hier beim Hauptmarkt geht das so leider nicht. Da hilft nun erst mal kurzfristig eine Ausnahmegenehmigung und langfristig brauchen wir eine vernünftige Lösung. Am besten wäre es tatsächlich, diesen Schutzstreifen schlichtweg vor dem Markt zu unterbrechen. Viel brauch es dafür eigentlich nicht, denn die vor gut zehn Jahren mal aufgemalten Linien sind ohnehin mittlerweile stellenweise sowieso nur noch mit viel gutem Willen zu erkennen.
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Kommentare
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Michael am :
Anonym am :
FLox am :
Josef am :
"Verzichte aufs Auto, aber es ist mir Scheißegal, wie du ohne an deine Ristorante-Pizza kommst."
Georg am :
Michael am :
Jan Reiners am :
Gnarfy am :
Sorry, lieber Gesetzgeber, das war vielleicht gut gemeint, aber eine gestrichelte Linie ist keine Radinfrastruktur. In dem Falle ist es für alle Beteiligte sicherer, die Straßenkunst zu entfernen.
f1 am :
Sonstwer am :
Zweite Reihe (mit freigehaltenem Radstreifen) kostet nur 55€.
Der weiß schon, was er tut.
Georg am :
Ingo am :
Also ist es jetzt seit ein paar Jahren total hip, Oma und die Kinder mit dem Rad auf so einem "Schutzstreifen" auf die Straße zu schicken, damit der Kampfradler da mit 40 Sachen langbraten kann. Aufpassen müssen dann ja nur die Anderen.
Ja, der Beitrag kann Sarkasmus beinhalten.
Nicht der Andere am :
Da wollte wohl jemand unbedingt den Begriff "Kampfradler" ins Tagesgeschehen einbringen. Gibt's eigentlich sowas wie vergleichende Studien oder Zählungen zur Evidenz von Kampfradlern und Kampfautofahrern?
Zwickl am :
Irre finde ich hingegen, dass Kampfradler immer noch der Meinung sind, sie könnten diese Naturgesetze aushebeln.
Anonym am :
Da könnte ich dir Erlebnisse erzählen, da weiß ich nicht, ob die Kommentarspalte so viele Zeichen überhaupt annimmt.
John Doe am :
https://www.br.de/nachrichten/bayern/toedlicher-unfall-in-bayreuth-lastwagen-erfasst-fahrradfahrer,Rwtntk4
Keine Bäume, keine Stehzeuge, keine Sichthindernisse:
https://www.mopo.de/hamburg/polizei/toedlicher-unfall-in-hamburg-lkw-ueberrollt-radfahrerin---35-jaehrige-stirbt-36524104
Keine Bäume, keine Stehzeuge, keine Sichthindernisse:
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/12727/4557634
Keine Bäume, keine Stehzeuge, keine Sichthindernisse:
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/62459/4533194
Keine Bäume, keine Stehzeuge, keine Sichthindernisse:
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/57922/4531526
John Doe am :
Weiterhin frage ich mich, wie ein Radwegbenutzer erkennen soll, ob ein Kraftfahrer rechts abbiegen will, da Blinken schließlich schon länger aus der Mode ist.
jpjea am :
Halten in zweiter Reihe ist auch nicht erlaubt und kostet:
auch 25-35 € je nach dem wie man es bewertet. Ich sehe hier mindestens eine Behinderung und damit mindestens 25€.
Ingo am :
Die Belieferung über den Hof würde ich als maximal mit einem kurzen Sprinter als möglich ansehen und selbst das nicht an jedem Tag. Wenn jetzt die Supermärkte mit Kleintransportern beliefert werden, statt mit einem großen LKW, würde das nur noch mehr Verkehr bedeuten.
Nicht der Andere am :
Das ist ein Trugschluss. Ein kurzer Springer misst etwas über 5m und unterscheidet sich damit nur unwesentlich von einem Kombi wie Björns.
Der Leergutcontainer im Hof hat 6m und mit zugehörigem Transportfahrzeug um die 8m. Länger sind auch die größten Sprinter nicht. Viel größere Fahrzeuge können den Hof wohl nicht erreichen.
f1 am :
John Doe am :
Andreas L. am :
Nicht der Andere am :
Wenn man nicht vom Baum gefallen ist, dann muss man bei einer solch kurzen Markierungsunterbrechung ja tatsächlich irgendeine Art von Barriere errichten und sowas wie Umschwenkung auf die Hauptfahrbahn markieren. Hinzu kommt, daß all die anderen Geschäfte ja auch mit irgendeiner Regelmäßigkeit beliefert werden und eine Kommune eher nicht eine Flut solcher Einzelregelungen ausgelöst haben möchte.
Zwickl am :
Bei Penny in der Vegesacker Straße in Walle klappt das auch. Die Voraussetzungen dort sind sehr ähnlich. Der LKW muss in einer ziemlich schmalen Straße rückwärts in den Hinterhof fahren. Das klappt täglich mehrfach seit über 15 Jahren. Nur bei Dir ist das scheinbar unmöglich, weil Du es einfach nicht willst.
Nicht der Andere am :
Selbst mit irgendwie vor dem Laden unterbrochenem Radschutzstreifen würde ja aus der Fahrbahn keine Ladezone. Und solange beidseitige Parkstreifen wichtiger sind als alles andere, gibt's eigentlich keinen Grund, warum der manchen Leuten wohl wichtige Schutzstreifen als Nächstes und Erstes dran glauben können sollte.
Andererseits - warum lässt du dich nicht einfach nachts beliefern? Wer als Radfahrer um 2 oder 5 Uhr unterwegs ist, stört sich nicht daran, um den rechtsbündig geparkten LKW herum zu fahren, Verkehr gibt's eh nicht nennenswert und ein etwaiger Nachtbus wird sich daran auch weniger stören als die zahlreicheren Tagesbusse bei Tagesanlieferung.
Ein _Laie am :
Nachts um 2 Uhr oder 5 Uhr hat der Anwohner:
a) zu schlafen --> und hört nix
b) zu arbeiten --> Lärm egal
c) zu feiern --> cool mal eben schnell Nachschub holen..ist ja offen
d) zu nörgeln --> cool die Polizei hat nix anderes zu tun und kümmert sich
Seien wir doch mal ehrlich: Der Tag hat 24 Stunden. Wie lang steht der Lieferwagen dort? 2 Stunden? 3 Stunden? Bei tgl. 2 Anlieferungen. In der Zeit eingerechnet sind auch UPS, DHL usw....
Vielleicht hilft es aber ja auch ein klein wenig auf sein Recht zu verzichten und miteinander im Straßenverkehr unterwegs zu sein (vgl.https://dejure.org/gesetze/StVO/1.html), statt stumpf auf sein Recht zu bestehen!
John Doe am :
Tagedieb am :
Folge: Ein Wohnungseigentümer, der eine Wohnung in dieser neuen Wohnanlage gekauft hat, klagt vor Gericht gegen Belieferung vor 06:00 Uhr und gegen Einkaufswägen, die nach 20:00 Uhr über den Bürgersteig zum Parkhaus geschoben werden (rund 20m).
Ergebnis: Belieferung nur noch ab 06:00 Uhr, Schließung des Supermarktes um 21:45 Uhr, damit ab 22.00 Uhr Ruhe herrscht.
Das war es also mit der Belieferung am frühen Morgen, Wohneigentum macht die Innenstadt leise.
Anonym am :
Dazu kommt, dass sich der Fahrer deutlich früher raus muss und sich im Lager muss man sich anders organisieren und den LKW für Björn entweder bereits abends beladen haben oder in der Nacht beladen. Und wenn dann nicht nur Björns Ware auf dem LKW ist, bekommt auch ein anderer Markt seine Ware zukünftig früher, weil die gesamte Tour anders geplant werden muss. Da hängt viel dran an so einer Lieferung, mit "einfach nachts" ist es da nicht getan.
Tagedieb am :
Nicht der Andere am :
Anonym am :
Es gibt hier einen Markt, der keinen Windfang hat. Der wird als letztes morgens um 6 beliefert, wenn der erste Mitarbeiter schon da ist.
So kenne ich das auch aus den Nachbarregionen, wobei ich nicht meine Hand dafür ins Feuer lege, dass irgendwo ein Regionallager das anders managed.
Disclaimer: ich bin Gebietsleiter bei einem rot-weißen Lebensmittelhandel und betreute aktuell 13 Selbständige Einzelhändler.
Nicht der Andere am :
Läuft dann eigentlich auch die Logistik vom Zentrallager aus für Regie- und Kaufmannsmärkten getrennt voneinander?
Nicht der Andere am :
Anonym am :
Und so ein Halteverbot ist ja auch nicht ohne. Parkt da jemand falsch, hat man erst wieder die Scherereien. Ist das Halteverbot nur temporär, hat man das Problem, wenn sich Lieferungen kurzfristig verschieben.
Und im Hof? Da der LKW senkrecht an der Rampe stehen muss, wird das ganz schön eng da hinten. Andere Fahrzeuge dürften da kaum Platz haben und auch der Container steht im Weg. Aber ob selbst bei komplett freien Hof der LKW an die Rampe manövrieren kann? Wird zumindest sportlich.
Mit kleineren Fahrzeugen ginge es aber dann müssten schon 2 Fahrer extra für Björns Laden los geschickt werden. Denn auf einem 7,5to dürfte nicht alles passen.
John Doe am :
Panda am :
Freilich WÜRDE es korrekt funktionieren (und müsste es eigentlich längst, würden Regeln noch etwas bedeuten ...), aber der praktische Anreiz zum korrekten Handeln fehlt. Was natürlich kein Grund zur Entschuldigung ist.
John Doe am :
Nordhesse am :
Nicht der Andere am :
Anonym am :