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Münchener Straße, Anlieferung und Schutzstreifen

Obwohl deutlich weniger frequentiert, ist die Münchener Straße ein gutes Stück breiter als die Gastfeldstraße. Dort ist es problemlos möglich (und wird auch praktiziert, wie auf dem Bild zu sehen ist), dass Lieferanten ganz pragmatisch links vom eingezeichneten Schutzstreifen halten. So wie dieser UPS-Fahrer es getan hat.

Hier beim Hauptmarkt geht das so leider nicht. Da hilft nun erst mal kurzfristig eine Ausnahmegenehmigung und langfristig brauchen wir eine vernünftige Lösung. Am besten wäre es tatsächlich, diesen Schutzstreifen schlichtweg vor dem Markt zu unterbrechen. Viel brauch es dafür eigentlich nicht, denn die vor gut zehn Jahren mal aufgemalten Linien sind ohnehin mittlerweile stellenweise sowieso nur noch mit viel gutem Willen zu erkennen.


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Kommentare

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Michael am :

Haste denn da schon mal vorsichtig nachgefragt, wie die Chancen realistisch stehen?

Anonym am :

Bei einer grünen Senatorin für Mobilität sehe ich da eher schwarz.

FLox am :

Gerade der sollte doch der Nahversorger um die Ecke am Herzen liegen. Kurze Wege die man mit diversen Verkehrsmitteln bewältigen kann und nicht der Großmarkt am Rande der Stadt der nur mit dem Auto erreichbar ist.

Josef am :

Ja. Wenn eine Grüne die legale Belieferung eines kleinen Nahversorgers verhindern würde, würde die Bigotterie zu offensichtlich:
"Verzichte aufs Auto, aber es ist mir Scheißegal, wie du ohne an deine Ristorante-Pizza kommst."

Georg am :

Die Dame wohnt in Bremen Nord und wird kaum den Öffi oder das Rad verwenden um zu ihrer Dienststelle zu gelangen,hat also keinen Schimmer vom wahren Zustand der Straßen und des Verkehrs...................

Jan Reiners am :

Jo,Schutzstreifen unterbrechen und mit zwei rotweißen Warnbaken sichern. Dann prallen die nicht auf das Fahrzeug des Lieferanten.

Gnarfy am :

Man soll als Radfahrer echt zwischen UPS (natürlich mit ausreichend Abstand) und den parkenden Fahrzeugen (ebenfalls mit ausreichend Abstand) fahren, während der UPS-Fahrer mit notorischem Zeitmangel aus seiner rechten Tür springt?

Sorry, lieber Gesetzgeber, das war vielleicht gut gemeint, aber eine gestrichelte Linie ist keine Radinfrastruktur. In dem Falle ist es für alle Beteiligte sicherer, die Straßenkunst zu entfernen.

f1 am :

Nebenbei gibt es für unzulässiges Halten in zweiter Reihe das gleiche Bußgeld wie für unzulässiges Halten auf Schutz­streifen für Radverkehr.

Sonstwer am :

Beim Radstreifen kommt ganz schnell noch die Gefährdung hinzu, dann schaffst Du auch die 80€ und einen Punkt.
Zweite Reihe (mit freigehaltenem Radstreifen) kostet nur 55€.

Der weiß schon, was er tut.

Georg am :

In anderen Ländern ist der gestrichelte Bereich die Parkfläche für PKW und dort wo auf dem Bild die Blechsärge stehen wäre der Radweg,aber nachmachen was anderswo schon lange sehr gut funktioniert ist in unserem Lande ja verpönt

Ingo am :

Genau so hat man es hier seit mindestens 40 Jahren überall im Land gebaut, wo es möglich war. Aber seit ein paar Jahren gefällt das manch lauten Kampfradlern nicht mehr, weil der Fahrer eines abbiegenden Autos sie ja dann übersehen könnte und sie selber wollen ja nicht wegen den Fehlern anderer aufpassen oder gar abbremsen müssen.
Also ist es jetzt seit ein paar Jahren total hip, Oma und die Kinder mit dem Rad auf so einem "Schutzstreifen" auf die Straße zu schicken, damit der Kampfradler da mit 40 Sachen langbraten kann. Aufpassen müssen dann ja nur die Anderen.

Ja, der Beitrag kann Sarkasmus beinhalten.

Nicht der Andere am :

Auf einem straßenanliegendem Radweg - eben ohne Autos, Bäume und sonstige Sichthindernisse - wird ein Radfahrer genausowenig übersehen wie auf einem piesligen "Schutzstreifen". Und sowieso - inwiefern sind denn jemals straßenbegleitende Radwege wegen der Abbiegegefahr entfernt, stattdessen Parkplätze und ein "Schutzstreifen" eingerichtet worden?

Da wollte wohl jemand unbedingt den Begriff "Kampfradler" ins Tagesgeschehen einbringen. Gibt's eigentlich sowas wie vergleichende Studien oder Zählungen zur Evidenz von Kampfradlern und Kampfautofahrern?

Zwickl am :

Der Begriff "Kampfautofahrer" ist irreführend, da sie den Kampf ja immer gewinnen. 1,5t Auto auf xy km/h beschleunigt sind nun einmal stärker als 75kg auf einem Fahrrad.
Irre finde ich hingegen, dass Kampfradler immer noch der Meinung sind, sie könnten diese Naturgesetze aushebeln.

Anonym am :

Ich bin mal eine Zeit lang bewusst von Arbeit die ca. 11 km nach Hause gelaufen und ich kann dir sagen, dass in dieser Zeit (war sogar im Winter), die Kampfradler deutlich in Überzahl waren.

Da könnte ich dir Erlebnisse erzählen, da weiß ich nicht, ob die Kommentarspalte so viele Zeichen überhaupt annimmt.

John Doe am :

Keine Bäume, keine Stehzeuge, keine Sichthindernisse:
https://www.br.de/nachrichten/bayern/toedlicher-unfall-in-bayreuth-lastwagen-erfasst-fahrradfahrer,Rwtntk4

Keine Bäume, keine Stehzeuge, keine Sichthindernisse:
https://www.mopo.de/hamburg/polizei/toedlicher-unfall-in-hamburg-lkw-ueberrollt-radfahrerin---35-jaehrige-stirbt-36524104

Keine Bäume, keine Stehzeuge, keine Sichthindernisse:
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/12727/4557634

Keine Bäume, keine Stehzeuge, keine Sichthindernisse:
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/62459/4533194

Keine Bäume, keine Stehzeuge, keine Sichthindernisse:
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/57922/4531526

John Doe am :

Es ist ein weitverbreiteter Irrtum zu glauben, daß insbesondere sogenannte "Kampfradler" von Rechtsabbiegern überfahren werden. Unter den von Rechtsabbiegern getöteten Radwegbenutzern sind Frauen stark überrepräsentiert - also eine Gruppe, die man eher nicht zu den "Kampfradlern" zählt.

Weiterhin frage ich mich, wie ein Radwegbenutzer erkennen soll, ob ein Kraftfahrer rechts abbiegen will, da Blinken schließlich schon länger aus der Mode ist.

jpjea am :

Da ist doch ein Parkstreifen und die Belieferung über den Hof war und wäre möglich, ggf muss man das Lieferfahrzeug anpassen. Dann wird eben der Parkstreifen entfernt und dort eine Ladezone eingerichtet. Das müssen die Anwohner doch schätzen nach den vorherigen Kommentaren, dass der Nahversorger beliefert werden muss und die Parkplätze auch für DHL und UPS für ihre eigenen Lieferungen wichtig ist, daher muss das Parken entfallen. Ganz einfach, egal welche Partei, das ist unser Rechtsstaat.

Halten in zweiter Reihe ist auch nicht erlaubt und kostet:
auch 25-35 € je nach dem wie man es bewertet. Ich sehe hier mindestens eine Behinderung und damit mindestens 25€.

Ingo am :

Auf so einen engen Parkstreifen passt aber auch ein LKW mit 2,50m Breite plus Spiegeln nicht drauf. Selbst wenn also vor dem Laden in der Gastfeldstraße ein durchgehender Parkstreifen wäre (was nicht der Fall ist, sondern Fahrradständer und Bäume), wäre das zu knapp und der LKW würde eben dann von rechts in den "Schutzstreifen" hinein ragen.

Die Belieferung über den Hof würde ich als maximal mit einem kurzen Sprinter als möglich ansehen und selbst das nicht an jedem Tag. Wenn jetzt die Supermärkte mit Kleintransportern beliefert werden, statt mit einem großen LKW, würde das nur noch mehr Verkehr bedeuten.

Nicht der Andere am :

QUOTE:
maximal mit einem kurzen Sprinter als möglich


Das ist ein Trugschluss. Ein kurzer Springer misst etwas über 5m und unterscheidet sich damit nur unwesentlich von einem Kombi wie Björns.

Der Leergutcontainer im Hof hat 6m und mit zugehörigem Transportfahrzeug um die 8m. Länger sind auch die größten Sprinter nicht. Viel größere Fahrzeuge können den Hof wohl nicht erreichen.

f1 am :

Unzulässiges Halten in zweiter Reihe kostet mittlerweile 55 €, mit Behinderung 70 € und 1 Punkt.

John Doe am :

Schöner wäre es natürlich wenn das auch regelmäßiger sanktioniert würde. Bestenfalls würde dann der Empfänger der Lieferung (sei es Supermarktinhaber oder Paketempfänger) hier einfach nicht beliefert wenn es keine geeignete Haltemöglichkeit gibt. Noch besser wäre natürlich wenn der Empfänger auch bei der Strafe mitzahlen dürfte, am besten umsatzbasiert damit es auch weh tut. - Aber im Regelfall wird ja gar nichts sanktioniert, wenn es sanktioniert würde trifft es dem Fahrer und der Empfänger muss sich um nichts kümmern.

Andreas L. am :

Man kann es drehen und wenden wie man will, die Belieferung muss so ablaufen, dass andere Verkehrsteilnehmer – dazu zählen Fußgänger und Radfahrer – nicht behindert oder gefährdet werden. Wenn der Supermarkt keinen eigenen Anliefer-Parkplatz hat, muss die letzte Meile eben mit kleineren Fahrzeugen gemacht werden, die nacheinander kommen.

Nicht der Andere am :

Aber was meinst du denn damit, "diesen Schutzstreifen schlichtweg vor dem Markt zu unterbrechen"? Manche Stadtplaner aus der KFZ-Lobby verschmälern die Schutzstreifen für Verkehrsinseln einfach nochmal oder lassen sie binnen Metern aus- und wieder einlaufen, als ob Fahrräder und Radfahrer ebenfalls beliebig quetschbar oder ein- und auslaufbar wären.

Wenn man nicht vom Baum gefallen ist, dann muss man bei einer solch kurzen Markierungsunterbrechung ja tatsächlich irgendeine Art von Barriere errichten und sowas wie Umschwenkung auf die Hauptfahrbahn markieren. Hinzu kommt, daß all die anderen Geschäfte ja auch mit irgendeiner Regelmäßigkeit beliefert werden und eine Kommune eher nicht eine Flut solcher Einzelregelungen ausgelöst haben möchte.

Zwickl am :

Ich sehe das Problem nicht, warum Du eine Anlieferung über den Hinterhof kategorisch ablehnst. Dann musst Du Dich eben mit einem kleineren LKW beliefern lassen.

Bei Penny in der Vegesacker Straße in Walle klappt das auch. Die Voraussetzungen dort sind sehr ähnlich. Der LKW muss in einer ziemlich schmalen Straße rückwärts in den Hinterhof fahren. Das klappt täglich mehrfach seit über 15 Jahren. Nur bei Dir ist das scheinbar unmöglich, weil Du es einfach nicht willst.

Nicht der Andere am :

Ja, das mit der partout rein ungewerblichen Nutzung des gewerblichen Hofes - mit Ausnahme des großen Einwegcontainers - kapier ich auch nicht. Der Einwegcontainer ist ja runde 6 Meter lang und entspricht damit schonmal dem Laderaum eines 7,5-Tonners. Hinzu kommt noch der Ladearm des Abrollfahrzeugs. Keine Ahnung, ob das ingesamt schon einem in der täglichen Einzelhandelslogistik massenhaft verwendeten 12/18-Tonner mit seinen 7,20m Laderaum entspricht und, ob dieser durch die Hofeinfahrt passt. Als Stadt würde ich dir mittels Halteverbotsmarkierung oder, falls das nicht reicht, mittels entsprechend verlegter Fahrspur die Einfahrt in den Hof gern ermöglichen.

Selbst mit irgendwie vor dem Laden unterbrochenem Radschutzstreifen würde ja aus der Fahrbahn keine Ladezone. Und solange beidseitige Parkstreifen wichtiger sind als alles andere, gibt's eigentlich keinen Grund, warum der manchen Leuten wohl wichtige Schutzstreifen als Nächstes und Erstes dran glauben können sollte.

Andererseits - warum lässt du dich nicht einfach nachts beliefern? Wer als Radfahrer um 2 oder 5 Uhr unterwegs ist, stört sich nicht daran, um den rechtsbündig geparkten LKW herum zu fahren, Verkehr gibt's eh nicht nennenswert und ein etwaiger Nachtbus wird sich daran auch weniger stören als die zahlreicheren Tagesbusse bei Tagesanlieferung.

Ein _Laie am :

Coole Idee mit der Nachtanlieferung...
Nachts um 2 Uhr oder 5 Uhr hat der Anwohner:
a) zu schlafen --> und hört nix
b) zu arbeiten --> Lärm egal
c) zu feiern --> cool mal eben schnell Nachschub holen..ist ja offen
d) zu nörgeln --> cool die Polizei hat nix anderes zu tun und kümmert sich

Seien wir doch mal ehrlich: Der Tag hat 24 Stunden. Wie lang steht der Lieferwagen dort? 2 Stunden? 3 Stunden? Bei tgl. 2 Anlieferungen. In der Zeit eingerechnet sind auch UPS, DHL usw....
Vielleicht hilft es aber ja auch ein klein wenig auf sein Recht zu verzichten und miteinander im Straßenverkehr unterwegs zu sein (vgl.https://dejure.org/gesetze/StVO/1.html), statt stumpf auf sein Recht zu bestehen!

John Doe am :

Ich weiß ja zum Glück nicht wie es in dieser Straße ist, aber teils sind Lieferwagen in Innenstädte echte Probleme geworden. Da muss man dann als Fahrradfahrer (oder auch als Autofahrer) nicht einen LKW (oder meinetwegen auch in zweiter Reihe parkenden PKW, Pizzadienst, Prime Now, REWE Lieferservice usw) auf 2km umfahren - sondern fünf oder noch mehr. Wenn das tagsüber den ganzen Tag so geht (wird halt zuerst Laden 1, dann Laden 2, ...) beliefert und es beliefern auch sieben verschiedene Paketdienste mit jeweils drei Wagen. Ich fühle mich da als Radfahrer leider mehr und mehr unwohl - hier ist aber auch nicht die Bremer Straße gemeint (kann ich nicht einschätzen), mein Beispiel meint z.B. die Türkenstraße in München (wo aber auch mehrere Edeka Express beliefert werden - zum Glück habe ich da noch nie einen mehrteiligen LKW gesehen - die scheinbar den Laden hier beliefern).

Tagedieb am :

Berlin, angesagter Innenstadtbereich, Neubau von Eigentumswohnungen an Stelle eines Supermarktes, Erdgeschoss für neuen Supermarkt und Parkhaus genutzt.
Folge: Ein Wohnungseigentümer, der eine Wohnung in dieser neuen Wohnanlage gekauft hat, klagt vor Gericht gegen Belieferung vor 06:00 Uhr und gegen Einkaufswägen, die nach 20:00 Uhr über den Bürgersteig zum Parkhaus geschoben werden (rund 20m).
Ergebnis: Belieferung nur noch ab 06:00 Uhr, Schließung des Supermarktes um 21:45 Uhr, damit ab 22.00 Uhr Ruhe herrscht.
Das war es also mit der Belieferung am frühen Morgen, Wohneigentum macht die Innenstadt leise.

Anonym am :

Und wer nimmt nachts die Ware an? So wie mir die Räumlichkeiten bekannt sind, hat der Lieferant keine Möglichkeit, die Ware abzustellen, ohne den Markt komplett zu betreten. Das bedeutet, Björn oder ein MA von ihm müssen zur Anlieferung anwesend sein, um den Alarm zu deaktivieren.
Dazu kommt, dass sich der Fahrer deutlich früher raus muss und sich im Lager muss man sich anders organisieren und den LKW für Björn entweder bereits abends beladen haben oder in der Nacht beladen. Und wenn dann nicht nur Björns Ware auf dem LKW ist, bekommt auch ein anderer Markt seine Ware zukünftig früher, weil die gesamte Tour anders geplant werden muss. Da hängt viel dran an so einer Lieferung, mit "einfach nachts" ist es da nicht getan.

Tagedieb am :

Korrekt, ergänzend dazu ist für Arbeit zwischen 23:00 Uhr und 06:00 Uhr noch ein Nachtarbeitszuschlag zu zahlen (für Bäckereien zwischen 23:00 Uhr und 05:00 Uhr), meines Wissens nach. Das verteuert die Lieferung und Verräumung nochmals.

Nicht der Andere am :

Ich kenn' das eigentlich gar nicht anders, als daß nachts angeliefert wird. Natürlich ist da nachts niemand anwesend und die Fahrer haben Schlüssel, um die Ware rein zu stellen. Draußen bleibt höchstens Kleinzeug mancher, externer Segmentlieferanten wie Presse und - schon selten - Gemüse oder Brot. Bei reinen Regiebetrieben wie Aldi, Penny und Lidl sind Lager, Logistik und Laden ja sowieso eins. Aber auch bei "privaten" Rewe und Edeka haben die vom Zentrallager kommenden Fahrer eigenständig Zugang.

Anonym am :

Zumindest das Trockensortiment und TiKo wird in unserer Region tagsüber geliefert. Nachts kommt O+G und in einigen Filialen auch MoPro. Die Märkte haben in der Regel zwei hintereinander liegende Schiebe Türen, den Windfang. Der Fahrer kann nur die äußere Tür öffnen, die auch anders im Alarmsystem geschaltet ist. Er stellt die Ware dort in den Raum und sperrt wieder ab. In den Markt selber kommt der Fahrer nicht.
Es gibt hier einen Markt, der keinen Windfang hat. Der wird als letztes morgens um 6 beliefert, wenn der erste Mitarbeiter schon da ist.
So kenne ich das auch aus den Nachbarregionen, wobei ich nicht meine Hand dafür ins Feuer lege, dass irgendwo ein Regionallager das anders managed.
Disclaimer: ich bin Gebietsleiter bei einem rot-weißen Lebensmittelhandel und betreute aktuell 13 Selbständige Einzelhändler.

Nicht der Andere am :

Interessant! Danke!

Läuft dann eigentlich auch die Logistik vom Zentrallager aus für Regie- und Kaufmannsmärkten getrennt voneinander?

Nicht der Andere am :

Erkenntnisgewinn am Rande: Bei Rewe sind 40% der Filialen in selbstständigem Besitz, bei Edeka sogar 80%. "Beide Konzerne fördern die Existenzgründung. Erklärte Politik ist es, vorhandene Standorte, die bislang in eigener Regie geführt werden, an selbstständige Kaufleute zu übertragen." Man könnte ja meinen, daß die größeren Einheiten a la Rewe-Center generell Regiebetriebe sind, aber auch die können zumindest eine gemeinsame 50:50-Zuständigkeit haben.

Anonym am :

Mit dem üblichen Lieferfahrzeug wird die Zufahrt zum Hof abenteuerlich. Die sind noch ein Stückchen länger als der Containertransporter. Die Kantstraße ist so schnell, dass es da wirklich ein Halteverbot gegenüber von der Hofeinfahrt sowie rechts und links auf den ersten Plätzen neben der Einfahrt bedarf. Die aktuelle Anhängerlösung ist alle 6 Wochen vielleicht praktikabel aber nicht 2mal die Woche.
Und so ein Halteverbot ist ja auch nicht ohne. Parkt da jemand falsch, hat man erst wieder die Scherereien. Ist das Halteverbot nur temporär, hat man das Problem, wenn sich Lieferungen kurzfristig verschieben.
Und im Hof? Da der LKW senkrecht an der Rampe stehen muss, wird das ganz schön eng da hinten. Andere Fahrzeuge dürften da kaum Platz haben und auch der Container steht im Weg. Aber ob selbst bei komplett freien Hof der LKW an die Rampe manövrieren kann? Wird zumindest sportlich.
Mit kleineren Fahrzeugen ginge es aber dann müssten schon 2 Fahrer extra für Björns Laden los geschickt werden. Denn auf einem 7,5to dürfte nicht alles passen.

John Doe am :

In anderen Regionen schafft es sowohl REWE als auch Edeka mit kleineren Fahrzeugen zu liefern. Fraglich ob nur nicht gefragt wurde, Edeka in dieser Region tatsächlich nicht kann (dann würde ich aber eher fragen ob der Edeka Markt hier richtig platziert ist) oder es einfach mehr kostet - aber Geiz ist geil?

Panda am :

Ganz einfach: Warum sollte sich jemand anpassen, der für seine Bequemlichkeit eh nicht sanktioniert wird? Solange es nicht an den Geldbeutel geht, sind manche Leute völlig schmerzlos.

Freilich WÜRDE es korrekt funktionieren (und müsste es eigentlich längst, würden Regeln noch etwas bedeuten ...), aber der praktische Anreiz zum korrekten Handeln fehlt. Was natürlich kein Grund zur Entschuldigung ist.

John Doe am :

Vielleicht kostet nachts liefern oder mit kleineren LKWs liefern ja den Besteller mehr Geld? Das würde dann entweder weniger Gewinn oder Preiserhöhungen bedeuten..

Nordhesse am :

Nicht nachts anliefern hat mit den Kosten wenig zu tun. Eher mit nörgelnden Anwohnern.

Nicht der Andere am :

Mit dichter Bebauung und Durchgangsstraße vor der Tür dürften eher wenige Leute mit nach vorn raus offenem Fenster schlafen. Zumindest nicht, wenn sie sich leicht gestört fühlen. Und jene lassen's wohl schon wegen der Nachtbuslinie vorm Haus.

Anonym am :

Der Nachtbus fährt ja nur am Wochenende

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