Ein Kunde rief an, weil er 40 Euro Wechselgeld vermisste, die sich eigentlich nach dem Einkauf bei uns in seinem Portemonnaie befinden sollten.
Da sich niemand mehr an den Fall vom Vorvorabend erinnern konnte, sahen wir uns die Videoaufzeichnung an. Der Mann bezahlte seinen kleineren Einkauf mit einem 50-Euro-Schein und mein Mitarbeiter hat das Wechselgeld offenbar auch korrekt herausgegeben: Zwei Banknoten und etwas Kleingeld fanden ihren Platz auf dem Wechselgeldteller des Kassentisches, der Kunde nahm aber nur Kleingeld und steckte es ein. Ob er die Scheine übersehen oder später in ein anderes Fach einstecken wollte und dann vergessen hat, weiß ich nicht. Aber als er ging, lagen sie dort noch und die hat sich dann der nächste Kunde (absichtlich oder versehentlich werden wir wohl nie herausfinden) mit eingesteckt.
Ich hörte im Lager das Surren des Druckers unseres Leergutautomaten, Augenblicke später lag ein automatisch gedruckter Bon im Ablagefach. Dies passiert nach 30 Sekunden automatisch, wenn man Leergut abgibt und hinterher nicht die Bontaste drückt. Ein Kollege versicherte mir, dass das "die junge Frau mit den Kopfhörern" war, die auch ich nur Sekunden vorher noch in der Nähe des Automaten stehen sah.
Also ging ich zu ihr hin und sprach sie an. Als Antwort bekam ich aber nur, dass sie kein Leergut gehabt hätte. Wird sie wohl selber am besten wissen. Da sich auch sonst niemand ausfindig machen ließ, vernichtete ich den Bon und fügte den Betrag unserer virtuellen Trinkgeldkasse hinzu.
Eine ältere Kundin fragte ganz enttäuscht nach einer bestimmten Sorte Eierlikör-Biskuitröllchen, die wir bei uns immer im Keksregal hatten. "Die habe ich immer so gerne gekauft", argumentierte sie noch. Wenn wirklich sie die Kundin war, die zumindest ab und zu welche von diesen Röllchen gekauft hat, dann war sie vermutlich auch die einzige Kundin, die sich überhaupt für diesen Artikel interessiert hat. Teilweise ist nämlich quasi der gesamte Bestand hier im Regal abgelaufen, weswegen wir dieses Produkt nach mehrere erfolglosen Versuchen wieder aus dem Sortiment verbannt haben.
BGH: „Eine Unterschrift setzt ein aus Buchstaben einer üblichen Schrift bestehendes Gebilde voraus, das nicht lesbar zu sein braucht. Erforderlich, aber auch genügend ist das Vorliegen eines die Identität des Unterschreibenden ausreichend kennzeichnenden individuellen Schriftzuges, der einmalig ist, entsprechende charakteristische Merkmale aufweist, sich als Wiedergabe eines Namens darstellt und die Absicht einer vollen Unterschriftsleistung erkennen lässt."
(Drei kleine Anekdoten, die Gregor vor und während meines Urlaubs gesammelt hat.)
Die Bastarde
Zwei junge Frauen mit mehreren Kleinkindern nähern sich der Kasse. Die Kinder liefen aufgedreht durch die Gegend und erschwerten ein zügiges Beladen des Kassenbandes. Die eine Frau, hübsch und geschminkt, verräumte den Einkauf, die andere, mit Kopftuch und etwas schlichter gekleidet, zahlte.
Die Kinder liefen und johlten weiter herum. Mir wäre es egal gewesen, aber ein bisschen peinlich berührt war ich von der Ansprache der einen Frau: "Alda, könnt ihr kleinen Affen mal aus dem Weg? - Ihr nervigen Bastarde!"
Bastarde? Als wenn es jemanden etwas angehen würde (oder sich dafür interessieren würde), ob diese Zwerge einst unehelich gezeugt wurden …
(Drei kleine Anekdoten, die Gregor vor und während meines Urlaubs gesammelt hat.)
Kopfschmerzen
Ein Kunde fragte nach Kopfschmerztabletten. Ich verneine, verweise auf Apotheken und begründe "Dann bräuchten wir in jeder Schicht einen, der sich mit Medikamenten auskennt und dafür einen Kurs und eine Prüfung gemacht hat."
(Anm. d. Red.: Gemeint war der Sachkundenachweis für freiverkäufliche Arzneimittel und die "richtigen" Kopfschmerztabletten könnten wir selbst damit hier nicht legal anbieten.)
Pointe 1: Kunde antwortet "Ja, dann machen Sie das doch."
Pointe 2: Kunde kommt 15 Minuten später noch einmal. Diesmal mit Wodka und Cola im Korb. "Das hilft aber nicht gegen Kopfschmerzen." - Kunde: "Ja, aber dann weiß ich wenigstens, wo die herkommen."
(Drei kleine Anekdoten, die Gregor vor und während meines Urlaubs gesammelt hat.)
Der Kunde, der duzte aber nicht geduzt werden wollte.
Mit Kunde 1 war ich namentlich bekannt und virtuell befreundet. Und so sprach ich ihn mit seinem Nickname an, während er seine Waren in Rucksack und Tasche umschichtete. Und duzte ihn. Abgesehen von der Tatsache, dass wir uns kennen: Der Laden ist in Norddeutschland. Es ist nicht auszuschließen, dass ich den auch vorher noch nie gesiezt habe
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Kunde 2 entgegnete auf mein "Moin": "Ich will nicht, dass du mich duzt!".
OK, kein Problem, dachte ich und scannte seinen Einkauf.
Kunde 1 hatte das gehört und trat nahe an Kunde 2 heran, tippte ihm auf die Brust. "Du willst nicht, dass der dich duzt?"