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Umziehen = Arbeitszeit?

Aus gegebenem Anlaß habe ich heute mal recherchiert, ob das Anziehen der Arbeitsbekleidung als Arbeitszeit anzurechnen ist oder nicht. Mir war nämlich vor einigen Tagen aufgefallen, daß eine Mitarbeiterin als erstes ihre Stempelkarte benutzte und danach erst anfing, sich umzuziehen - ein Vorgang, der bei manchen Leuten doch mitunter einige Minuten dauern kann.

Tatsächlich ist es so, daß die berechnete Arbeitszeit erst in dem Moment beginnt, in dem ein/e Arbeitnehmer/in fertig umgezogen und einsatzbereit ist!

Einkommensteuerfreibetrag

Eine Mitarbeiterin hat im letzten Jahr bis zur Jahresmitte in meinem Unternehmen auf 400-Euro-Basis gearbeitet und dann auf einen sozialversicherungspflichtigen Teilzeitjob mit etwas über 800€/Monat gewechselt. Monatlich blieb sie so oder so unterhalb der Einkommensteuergrenze, so daß sie bis einschließlich November keine Lohnsteuer zahlen mußte.
Im Dezember 2005 hatten wir ihr mehrere Dutzend, im Laufe der vergangenen Monate, aufgelaufene Überstunden ausgezahlt, insgesamt lag ihr Bruttogehalt in dem Monat bei knapp 1100€ - und plötzlich wurde Lohnsteuer fällig, obwohl sie doch in der Summe des gesamten Jahres unterhalb des Einkommensteuerfreibetrages lag.

Einem anderen Mitarbeiter, der das ganze vergangene Jahr sozialversicherungspflichtig bei mir beschäftigt gewesen ist, wurde dagegen keine Lohnsteuer abgezogen.

Die Mitarbeiterin ist natürlich verärgert und fühlt sich benachteiligt.
Das Problem ist folgendes: Sie hätte ja theoretisch in der Zeit, in der sie bei mir als geringfügig Beschäftigte (<=400Euro/Monat) angestellt war, in einer anderen Firma mit ihrer Steuerkarte ein steuerpflichtiges Einkommen beziehen können.
Da meine Buchhaltung natürlich nicht wissen kann, ob diese Mitarbeiterin schon woanders gearbeitet hat, oder nicht, wird in solchen Fällen pauschal davon ausgegangen, daß der Einkommensteuerfreibetrag für das ganze Jahr überschritten wurde. Wenn dies nicht der Fall ist, muß sich der Arbeitnehmer das Geld über seine Steuererklärung wiederholen.

Hühnereier-Verordnung

Wer Eier verkauft steht ja schon fast mit einem Bein im Gefängnis.
Hier dazu ein paar Auszüge aus der Hühnereier-Verordnung ("Verordnung über die hygienischen Anforderungen an das Behandeln und Inverkehrbringen von Hühnereiern und roheihaltigen Lebensmitteln"):

§ 1

(2) Hühnereier im Sinne des Absatzes 1 Satz 1
2. dürfen nur innerhalb von höchstens 21 Tagen nach dem Legen an den Verbraucher abgegeben werden und
3. sind durch die Packstelle auf der Verpackung leicht lesbar und deutlich sichtbar mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum nach Maßgabe des § 7 der Lebensmittel- Kennzeichnungsverordnung und mit der Angabe „Verbraucherhinweis: bei Kühlschranktemperatur aufbewahren – nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums durcherhitzen“ zu kennzeichnen, wobei das äußerste Mindesthaltbarkeitsdatum die Frist von 28 Tagen nach dem Legen nicht überschreiten darf.
(Hervorhebungen von mir)
Auf den ersten Blick eigentlich nicht zu erkennen ergibt sich daraus, daß Eier ab sieben Tage vor dem aufgedruckten Haltbarkeitsdatum gar nicht mehr verkauft werden dürfen. Wer sich nicht daran hält, oder möglicherweise mutwillig nicht daran halten möchte, sollte sich den §5 der Hühnereier-Verordnung etwas genauer ansehen:

§ 5 Straftaten

(1) Nach § 51 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 bis 4 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes wird bestraft, wer vorsätzlich oder fahrlässig
1. entgegen § 1 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit Abs. 2 Nr. 2 oder 3, diese auch in Verbindung mit Abs. 4, Hühnereier in den Verkehr bringt,

Im Klartext: Wer Hühnereier verkauft, deren Haltbarkeitsdatum weniger als sieben Tage entfernt liegt, hat sich definitiv strafbar gemacht. Dazu kann ich nur sagen, daß ich selber schon in vielen Läden Eier entdeckt habe, die knapp am MHD waren! Ob nun im Regal vergessen oder mit Sonderpreis versehen zwischen anderer reduzierter Ware, ist dem Gesetz übrigens vollkommen egal.

Und da sagen manche, der Einzelhandel wäre nicht aufregend... ;-)

Kontrolle an der Kasse

derStandard.at berichtet, daß in einer bei Wal-Mart gekauften iPod-Verpackung nur ein Paket mit abgepacktem Hackfleisch lag.

Darum sollten Kassenkräfte auch darauf trainiert werden, grundsätzlich in die Kartons hineinzusehen, wenn die Originalversiegelung geöffnet wurde. Als Argumentation für den Kunden kann immer anbringen, daß man den Inhalt auf Vollständigkeit überprüft.

Es wäre ja schließlich möglich, daß der Junge den iPod tatsächlich gekauft und das Hackfleisch selber in die Packung getan hat - nur um sich das Geld oder zumindest einen zweiten iPod zu erschleichen. Das muß natürlich nicht so gewesen sein, aber da ich hier täglich mit der Materie selber zu tun habe, macht man sich darüber natürlich auch weitreichende Gedanken.

Bleibt die Frage, wo der iPod ansonsten abgelieben sein könnte. In einer ausgeräumten Kekspackung aus dem Markt geschmuggelt? Auch ein Armutszeugnis für die Kassierer.

Nahrungsergänzungsmittel

Der Vertreter unseres Arzneimittellieferanten hat eben auf alle Packungen mit sogenannten "Nahrungsergänzungsmitteln" kleine Aufkleber gepappt. Die Angabe ist seit dem 1. Dezember vorgeschrieben, damit niemand auf die Idee kommt, sich ausschließlich von derartigen Mittelchen zu ernähren.

Willkommen, Europa. Nimm deinen mündigen Bürgern das Denken vollends ab. Wir nähern uns den USA.

Damit ist dann auch der Beitrag "350 Milligramm" im Lawblog erklärt.