Zufällig einen Wagen "kostenlose Altmetallabfuhr" auf der Straße gesehen und gleich dazu abkommandiert, unter meiner Rampe aufzuräumen. Damit ist der Rest an alten, schrottigen Regalteilen nun auch endlich entsorgt.
Mein kostenloser Parkplatz für verständnislose DeppenInnenhof wird von Tag zu Tag schöner.
Bei mir kann man nun auch ganz offiziell die Geschenkgutscheine der Neustädter Werbegemeinschaft einlösen. Das darauf hinweisende Plakat habe ich bekommen und werde es schnellstmöglich vorne an der Tür unterbringen...
Mir ist gerade bei Manuel ein entscheidendes Stichwort aufgefallen.
Irgendwie muß ich hier auch noch einen Dummen Mitarbeiter finden, der am Dienstag Nachmittag den Nikolaus spielt und die kleinen Geschenke an die Kinder verteilt...
Natürlich geht es nicht (nur) um den Wechsel von Verbrauchsmaterialien, wie Diana in diesem Kommentar andeutete.
Viel mehr war für mich wichtig, daß überhaupt mal jemand außer mir in der Lage ist, auch bei größeren Problemen zumindest einen Lösungsversuch zu unternehmen. Meistens verheddern sich Papierstücke im Drucker, so daß sich der Druckkopf festsetzt und die Kasse blockiert. Es ist natürlich sinnlos, dafür einen Techniker zu rufen und dann auf diesen zu warten - aber so ganz ohne Vorahnung möchte ich dann doch niemanden an den Geräten rumfummeln lassen...
Hier der freigelegte Druckkopf. Die Abdeckung (auf dem unteren Bild am unteren Rand zu erkennen) ist entfernt und man kann mühelos Papierschipsel aus der Mechanik sammeln.
Hier ist die geöffnete Führung für die Bonrollen zu sehen. Auch dort verhaken sich gerne Papierstücke, allerdings haben wir uns hier schon sehr tief in die Kasse vorgewagt. So weit muß man normalerweise nicht vordringen, um die störenden Rückstände zu entfernen.
Meinem Azubi werde ich gleich mal ein ausführliches Training für die Kassen-Hardware verpassen. Dabei wird er alle Methoden kennenlernen, wie wir hier vor Ort einer nicht funktionierenden Beetle-Kasse (FujitsuWincor Nixdorf Siemens) mit unseren Mitteln möglicherweise wieder auf die Sprünge helfen können.
Der Fremdparker ist eben weggefahren. Ich habe zufällig mitbekommen, wie er ins Auto gestiegen ist.
Der kurze Dialog brachte ziemlich konkret hervor, daß er das Gelände hier als öffentlichen Parkplatz ansieht, weil keine Hinweisschilder auf ein Parkverbot o.ä. angebracht wären. Daß es sich dabei um einen Innenhof handelt, der nur über eine kleine Einfahrt zu erreichen ist, kam ihm gar nicht verdächtig vor.
Entweder war der Typ wirklich so dumm oder er hat mir den Text mit dem Privatgelände nicht geglaubt, weil ich ja hier im Supermarkt nur blöder Verkäufer bin und nichts zu entscheiden habe...
Naja, soll er doch wieder hier parken. Dann steht da eben plötzlich ein bekannter Volvo V70 bis zum späten Abend direkt vor ihm.
· Ein Scheck von Phillip Morris für Werbung am Zigarettenautomaten.
· Ablesetermin für die Ablesung der Heizkostenverteiler
· Schreiben eines Anwaltes einer ehemaligen Mitarbeiterin über den Stand ihrer privaten Insolvenz.
· "ADAC-Motorwelt"-Magazin
· Beitragsrechung einer privaten Versicherung.
In der Dezember-Ausgabe der Zeitschrift BREMER ("Die Stadtillustrierte" für Bremen & umzu) darf ich mich mit dem Titel "Bremer des Monats" schmücken. Der Artikel ist immerhin auf einer 3/4 Seite untergebracht und könnte aufgrund der Regionalität möglicherweise sogar Neukunden in den Laden schwappen lassen. (Hallo, Neuleser - nicht erschrecken! Ja, ich betreibe nunmal nebenbei auch mein Geschäft! )
Seit gestern Nachmittag parkt ein fremdes Auto auf unserem Privatgelände. Okay, soll er doch - aber unter einer Bedingung, die ich ihm auf einem Zettel am Scheibenwischer mitgeteilt habe...
"Sie parken hier auf einem Privatgelände!
Wenn Sie diesen Platz weiterhin nutzen
möchten, müssen Sie einen Aufkleber, wie
er auch der schräg vor Ihnen parkende
Volvo V70 auf der Heckklappe trägt, an
gleicher Stelle an ihrem Fahrzeug
anbringen. (www.shopblogger.de)
Ansonsten dürfen Sie ihr Fahrzeug
auf diesem Innenhof NICHT wieder
abstellen!
Für weitere Fragen bitte an der großen
grünen Tür (Rampe) klingeln!"
Post von Coca-Cola: In meinen beiden Kühlgeräten von Coca-Cola darf ich bis zu 20% der Bestückungsfläche für andere Produkte meiner Wahl nutzen. Dies geht aus der neuen Richtlinie der EU-Kommission hervor.
Als Händler finde ich diese Regelung natürlich praktisch, aber persönlich finde sie ganz und gar nicht gut. Wenn ich als Hersteller einem Händler oder Gastronomiebetrieb kostenlos ein teures Kühlgerät zur Verfügung stelle, möchte ich über die Bestückung frei entscheiden können und nicht dulden müssen, daß dort großzügig plaziert Ware meiner direkten Mitbewerber drinstehen darf. :wall:
Anruf einer Kundin, die heute früh Ware bestellt hatte: "Ist der Bote von Ihnen schon unterwegs?"
Während ich noch alle möglichen und unmöglichen Entschuldigungen im Kopf zurechtlegte, um die verspätete Lieferung zu erklären, fuhr sie fort: "Wissen Sie, ich hatte mich gegen 14 Uhr kurz in meinen Sessel gesetzt und bin dann eingenickt. Nicht, daß da jetzt jemand extra hergekommen ist und ich das nicht gehört habe..."
Natürlich ist es nicht verwerflich, nur vier normalgroße Lutscher in eine Tüte zu füllen. Wenn diese dann allerdings Außenmaße von ca. 15x18cm hat und dabei noch relativ prall mit Luft gefüllt ist, so daß man kaum den Inhalt ertasten kann, empfinde ich das schon als Verarschung.
Meine Mogelpackung der Woche: Chupa Chups - Cuore die Frutta
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit dem beigefügten Zertifikat "Qualität durch Ausbildung" und dem Aufkleber "Dieses Unternehmen sichert Qualität durch Ausbildung" möchten wir Ihr vorbildliches Engagement bei der Ausbildung junger Menschen sichtbar machen und uns hierfür gleichzeitig ganz herzlich bedanken.
Die Lehrerin der Praktikantin, die die letzten drei Wochen bei uns verbrachte, hat mir einen Brief mit einer kleinen Bitte bzgl. der Teilnahmebestätigung geschrieben. Es muß ja nicht immer langweiliges weißes Papier im A4-Format und Z-Falz sein...