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Gewerblich, A4

Aber zumindest nicht auch noch aufgeklebt …


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Butzlku am :

Von solchen Sachen kann ich auch ein Lied singen. Wir haben im Eingangsbereich einen Prospekthalter für Vereine - gewerbliche Sachen werden ausgeschlossen. Und angeklebt werden darf auch nichts. Gerade heute morgen entdecke ich wieder einen DINA4-Flyer mit Werbung für Kerzenparties - fett mit Panzertape befestigt.

Und die unzähligen Prospekte fürs Abnehmen, Nageltanten, Hemdenmaßschneider oder Berater für Superfoods nerven einfach nur noch und wandern direkt in den Müll. Nur leider werden diejenigen, die die Prospekte einstecken, schnell recht beleidigend wenn man sie direkt darauf hinweist. Ich hab's mir aber abgewöhnt, etwas zu sagen. Ich gehe lieber, wenn ich das mitbekomme, direkt hin und nehme die Sachen wieder raus, um diese demonstrativ in den Mülleimer zu befördern.

HACCP am :

"Und die unzähligen Prospekte fürs Abnehmen, Nageltanten, Hemdenmaßschneider oder Berater für Superfoods nerven einfach nur noch und wandern direkt in den Müll."

Das sowas nicht an eine Pinwand für Vereine gehört, ist zwar nachvollziehbar.

Aber muss man sowas generell untersagen? Die meisten Pinwände, die ich sehe, werden - trotz Tolerierung gewerblicher Aushänge - nur mäßig genutzt, und ich gucke da um so interessierter drauf, je bunter die Mischung ist.

sebi am :

Würde es funktionieren da eine ordentliche AGB drüber zu hängen und gewerbliche Verstöße (Kontaktdaten hat man auf dem Plakat ja) kostenpflichtig abzumahnen?

Asd am :

Derjenige wars dann ja nicht. Das muss man dann erstmal nachweisen. Und den Aufwand ist das nicht wert.
Wenn auffällt, dass was Neues dranhängt, gucken, ob es was gewerbliches ist und dann abreißen und gut ist.
Alternativ die Handynummer überall im Internet bei Gewinnspielen für iPhones oder die neueste Playstation angeben. ;-)

Leser am :

...genau dafür hat der Herrgott die "Störerhaftung" erfunden.
Der Werbende haftet für die Verwendung seiner Werbemittel - einzige Ausnahme: Er kann nachweisen, dass nicht er (sondern X - dann haftet eben X) das Werbemittel _beauftragt_ hat.

SABINE am :

Freiberuflich ist eben nicht gewerblich!

HACCP am :

War auch mein erster Gedanke. Bleibt aber noch die Überschreitung des A5-Größenlimits, das vermutlich auch für Freiberufler gilt.

Nicht der Andere am :

Kinkerlitzchen. Was gemeint ist, sollte gerade den stolzen Freiberuflern klar sein, nämlich die fortlaufende Verdienstorientierung. Aber Björn kann ja noch eine kleine Fußnote anbringen:

*) auch nicht für Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Heilpraktiker, Krankengymnasten, Hebammen, Heilmasseure, Diplom-Psychologen, Rechtsanwälte, Patentanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratenden Volks- und Betriebswirte, vereidigte Buchprüfer (vereidigte Buchrevisoren), Steuerbevollmächtigte, Ingenieure, Architekten, Handelschemiker, Lotsen, hauptberufliche Sachverständige, Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer, Wissenschaftler, Künstler, Schriftsteller, Erzieher, Aushilfsmusiker, Bergführer, Bildhauer, Designer, Diätassistenten, Dirigenten, EDV-Berater, Erfinder, Erzieher, Fotografen, Kameramänner, Künstler, Dozenten, Logopäden, Magier, Marketingberater, Marktforscher, Raumgestalter, Schauspieler, Schriftsteller, Tanzlehrer, Tanz- und Unterhaltungsmusiker, Unternehmensberater, Visagisten, Werbetexter und insbesondere Musiker, Lehrer und Musiklehrer.

HACCP am :

"Was gemeint ist, sollte gerade den stolzen Freiberuflern klar sein, nämlich die fortlaufende Verdienstorientierung."

Na, dann bitte auch keine Schüler mehr, die sich als Babysitter, Gartenhelfer oder Nachhilfelehrer anbieten. Jedenfalls nicht solche, die damit eine fortlaufende Taschengeldaufbesserung suchen... ;-)

Leser am :

Sexistische Kackscheisse!!!*
Und was ist mit den Ärzt*Innen, Zahnärzt_I_nnen, Tierverarztende, Heilpraktix, ...???!!!1elf!


* TM by "Die Piraten"

Chris am :

vielleicht macht sie das schwarz. dann ist das schild erlaubt, oder?

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