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Halteverbot-Antrag

Am 14. März wird einer der beiden Parkstreifen hier vor dem Haus ganz offiziell mit einem Halteverbot (außer für uns) belegt sein. Unser neuer Kassentisch wird nämlich voraussichtlich mit einem größeren LKW (evtl. Sattelzug) angeliefert und das Fahrzeug wird dazu voraussichtlich gleich mehrere Stunden hier stehen bleiben müssen.

Wie gut, dass man sowas relativ bequem beantragen kann …


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Kommentare

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Verkehrsrowdy am :

Stellt sich nur die Frage, wie viele sich daran halten werden ;-)

NetzBlogR am :

Vielleicht ist ja im Preis (Wie viel kostet das eigentlich?) der Service eines Ordnungsamts-Besuches inbegriffen.

Björn Harste am :

Auf jeden Fall ist das ein amtliches Halteverbot. Das heißt, sogar die Fahrzeuge des Antragstellers dürfen nicht ohne Ausnahmegenehmigung dort stehen und würden knallhart ein Ticket bekommen, wie jedes andere Fahrzeug auch.

Barth am :

Halteverbot ist nicht amtlich.
Amtlich ist Haltverbot. So steht es auch im Antrag.

AvN am :

Das ist nicht ganz logisch, dann dürfte auch kein LKW dort stehen (und der Sinn der ganzen Aktion wäre dahin). Woher weiß die Politesse, welches Fahrzeuig "berechtigt" ist? Ohne Jurist zu sein, tippe ich eher auf ein Ignorieren von Seiten des Ordnungsamts, solange du dich nicht beschwerst.

Engywuck am :

ich kenne das so, dass man beim Ordnungsamt einen Zettel bekommt, den man hinter die Windschutzscheibe legen muss, wenn man genehmigt in einer Parkverbotszone parken will. Hatte ich mal wegen eines Umzugs.
Je nach Stadt ist das dann kostenlos oder kostet eine geringe Bearbeitungsgebühr.
Jedenfalls weiß dann der Stadtsheriff beim Knöllchenverteilen, wo er das nicht machen darf.

AvN am :

Ah, danke für die Aufklärung. :-)

Asd am :

Der 14. März ist ein Mittwoch, kein Freitagsgebet-Freitag. Es bestehen also Chancen, dass das Halteverbot halbweg eingehalten wird.

Chris_aus_B am :

Und für die Containerabholungen ist das nicht machbar?
Oder auf die Dauer zu teuer?
Oder kommt der Abholer öfters nicht zum abgemachten Termin?

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