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Tür in Findorff

Apropos "Abbruch" … Im Markt in Findorff bricht über der Tür zwischen Verkaufs- und Nebenräumen das Mauerwerk auseinander. Zu klärende Preisfrage: Ist das ein Fall für uns oder muss sich die Hausverwaltung darum kümmern?

Was meint ihr? (Unverbindlich, ich gehe dem natürlich richtig nach!)


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Kommentare

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Peter Geher am :

Das ist Sache der Hausverwaltung.

Michael K. am :

Die Wand ist zwar nicht tragend, aber ich würde der Hausverwaltung trotzdem vorschlagen, an der Defektstelle über dem Türrahmen einen Betonsturz vorzusehen.

john doe am :

Und wie kommst du darauf, dass die Wand nicht tragend ist? So ein "dünnes" Wändle kann durchaus auch tragend sein...

Jimmy am :

Kann, kann Fahrradkette...

Natürlich gibt es immer irgendwo Abweichungen von der Norem, aber so ein dünnes Wändchen ist in der Regel eben nicht tragend.

Jochen am :

Hätte Hätte Fahradkette :- )

Gähn am :

Hätte hätte Schlaftablette.
(Nur mal so der Vollständigkeit halber)

z.B. John Doe am :

Kommt darauf an... stand die Wand schon bei Eurem Einzug? Oder hat der Vermieter die auf seine Rechnung eingebaut - wenn auch auf Euren Wunsch? Dann ist der Vermieter dafür zuständig.
Habt ihr die Wand einbauen lassen, dafür auch bezahlt und der Vermieter hat nur sein Okay gegeben, dann müsst ihr Euch darum kümmern.

Pascal am :

Anders als bei Wohnungen kommt es hier ausschließlich auf euren Mietvertrag an. Dort sollte geregelt sein, wer Instandhaltungen, auch an der Substanz, zu tragen hat.

Georg am :

Wenn es noch die gleiche Verwaltung ist wie zu PLUS Zeiten dann DU.Die Verwaltung stellt sich Tot wenn es um Dinge geht die ihr Geld kosten

Sergej am :

Hast du früher auch bei plus in Bremen gearbeitet?

Georg am :

Ich nicht aber meine Frau und ich habe den Spass den die dort mit der Verwaltung hatten oft miterlebt

Nicht der Andere am :

Ist doch Gewerbe, also entscheidet allein der Vertrag über Rechte und Pflichten. Oder der Nichtverpflichtete macht's trotzdem - wissend oder unwissend.

nöööö am :

Nene, nicht ganz.

Zunächst ist die Frage, wem die Wand gehört!
Dazu:
1.Frage: WEG oder Mietshaus -
bei ersterem: 2.Frage Tragend/Nicht tragend

- Tragende Wände/Außenwände sind üblicherweise Gemeinschaftseigentum (= Zuständig Hausverwaltung)

Nur wenn das nicht zutrifft - gilt was im Mietvertrag steht
(Vermieter/Mieter können nix im Mietvertrag vereinbaren zu Sachen, die ihnen nicht gehören
;-) )

matthiasausk am :

Klarer Fall: Ein Fall für die Baubehörde und für die Denkmalschutzbehörde!

Anglizismus am :

Provisorisch mit Gaffa tapen?

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