Rückwirkende Krankschreibungen?!
In meinem gesamten privaten Umfeld habe ich noch nie erlebt, dass jemand rückwirkend krankgeschrieben wird. Das ginge angeblich grundsätzlich immer nur ab dem Zeitpunkt, an dem der Arztbesuch stattgefunden hat.
Bei meinen Mitarbeitern erlebe ich jedoch immer wieder, dass die Scheine so ausgefüllt werden, dass das Datum "arbeitsunfähig seit" weiter in der Vergangenheit liegt als "festgestellt am".
Lesen hier Ärzte mit? Gibt es dazu irgendeine Vorgabe oder Empfehlung? Entscheiden Ärzte das nach eigenem Ermessen? Ist das eine finanzielle Sache?
Bei meinen Mitarbeitern erlebe ich jedoch immer wieder, dass die Scheine so ausgefüllt werden, dass das Datum "arbeitsunfähig seit" weiter in der Vergangenheit liegt als "festgestellt am".
Lesen hier Ärzte mit? Gibt es dazu irgendeine Vorgabe oder Empfehlung? Entscheiden Ärzte das nach eigenem Ermessen? Ist das eine finanzielle Sache?
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Kommentare
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Sammi ElPadre am :
ich kenne das nur von meinem Arzt. Wenn ich z.B. Montags merke, ich bin Krank, aber er erst Dienstags nen Termin für mich hat lautet die Krankschreibung immer auf "ab Montag".
Gut, ich gehe auch nicht wegen Kleinigkeiten zum Arzt sondern bin meist in einem Zustand, der dem Arzt sagt dass ich wirklich nicht in der Lage war, den Tag vorher nicht arbeiten zu gehen und der Unterschied liegt, wie gesagt, meist in nur einem Tag (bzw. in maximal zwei Tagen zu der Zeit als ich noch Samstags gearbeitet habe, da bin ich dann Montags zum Doc)
Deluxe am :
Thomas am :
Sammi ElPadre am :
Bas am :
Fabian am :
Oliver am :
Fabian am :
eigentlichegal am :
Wenn ja: Wofür braucht man als privatversicherter Selbstständiger eine Krankmeldung?
Kiran am :
Wunder am :
War für mich bisher aber auch kein Problem.
Bin eh so gut wie nie krank und mein AG möchte das Attest erst ab dem 4. Tag haben und binnen 3 Tagen habe ich es bisher immer zum Arzt geschafft.
HeldDerArbeit am :
3 Tage darf ein Arzt rückwirkend krankschreiben.
alex0711 am :
Die Arbeitsunfähigkeit soll für eine vor der ersten ärztlichen Inanspruchnahme liegende Zeit grundsätzlich nicht bescheinigt werden. Eine Rückdatierung des Beginns der Arbeitsunfähigkeit auf einen vor dem Behandlungsbeginn liegenden Tag ist ebenso wie eine rückwirkende Bescheinigung über das Fortbestehen der Arbeitsunfähigkeit nur ausnahmsweise und nur nach gewissenhafter Prüfung und in der Regel nur bis zu drei Tagen zulässig.
Zusammengefasst: Ja, bis zu 3 Tage rückwirkend möglich
Herr T. am :
"Festgestellt am" ist das Datum der Untersuchung, die zur jetzigen AU führte.
Man kann bis zu drei Tage rückwirkend krankschreiben, dies tun wir aber im Regelfall nur bei Folge-Krankschreibungen. Bei einer normalen Krankschreibung bescheinigen wir die AU immer nur ab dem Datum der Untersuchung.
TM am :
Bei meinem AG (allerdings auch ein Job wo "blau machen" nicht verbreitet ist) ist es z.B. so das alles was
Bastu am :
HackFresse am :
Jemand am :
Muss er vom AG her schon bei einem Tag zum Arzt, lässt er sich dann auch gleich mehrere Tage krankschreiben.
Klaus am :
Ich habe sogar mal den Hausarzt gewechselt, weil sich mein alter Arzt bei Krankschreibungen so angestellt hat. Der Neue hat mich nach den Wechselgründen gefragt und ich habe es ihm dann erklärt. Er hat nur geseufzt und gesagt, manche Ärzte machen sich das Leben schon schwer. Bis er einem Patienten erklärt, warum er keine Krankschreibung bekommt, hat er den Wisch schon dreimal ausgestellt. Und er weiß ja genau, dass sich die Patienten dann einfach einen anderen Arzt suchen - so wie ich. Ein großzügiger Umgang mit AU-Bescheinigungen ist auch eine Art der Kundenbindung. Einmal im Quartal die Karte vorbeibringen und nicht viel Arbeit machen - perfekt.
Alexander M. am :
Arbeitstier am :
Ronny am :
Wenn dann was passiert viel Spaß... mit Berufsgenossenschaft, Krankenkasse,...
Wenn du unbedingt wieder auf Arbeit willst müsstest du dir von deinem Arzt bestätigen lassen das du wieder Arbeiten kannst denn der Zettel denn du bekommst heißt ja nicht zum Spaß "Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung".
John Doe am :
Alexander M. am :
John Doe am :
Bin ich unfallversichert, wenn ich - trotz Krankmeldung - zur Arbeit gehe?
Ja. Wenn Sie Ihre berufliche Tätigkeit wieder aufnehmen, sind Sie automatisch gesetzlich unfallversichert. Sie gelten dann als nicht mehr arbeitsunfähig. Bitte beachten Sie hierbei, dass Sie sich selbst im Betrieb gefährden können, wenn Sie sich vorzeitig und gegen ärztlichen Rat für eine Tätigkeitsaufnahme entscheiden.
Der Arbeitgeber kann natürlich im Rahmen seiner Fürsorgepflicht jemanden wieder wegschicken, damit der Arbeitnehmer nicht sich selbst und/oder seine Kollegen gefährdet.
eigentlichegal am :
Du kannst dir sicher sein dass deine Arbeitnehmer das dann ihrererseits ähnlich handhaben...mit Unterstützung vom Arzt.
Anstatt am zweiten Krankheitstag selber morgens zu entscheiden, ob man fit ist, muss der Arzt das halt am Vortag durch einen Blick in die Glaskugel klären...also vorsichtshalber mal länger krankschreiben.
Und kein Arbeitnehmer wird dann darauf pochen, dir seine Arbeitskraft früher wieder zur Verfügung zu stellen.,
Dr TK am :
Benny am :
Rechtsanwalt am :
Gemeinsamen Bundesauschusses über die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit und die Maßnahmen zur stufenweisen
Wiedereingliederung nach § 92 Absatz 1 Satz 2 Nummer 7 SGB V. Demnach gilt: "Die Arbeitsunfähigkeit soll für eine vor der ersten ärztlichen Inanspruchnahme liegende Zeit grundsätzlich nicht bescheinigt werden. Eine Rückdatierung des Beginns der Arbeitsunfähigkeit auf einen vor dem Behandlungsbeginn liegenden Tag ist ebenso wie eine rückwirkende Bescheinigung über das Fortbestehen der Arbeitsunfähigkeit nur ausnahmsweise und nur nach gewissenhafter Prüfung und in der Regel nur bis zu drei Tagen zulässig."
https://www.g-ba.de/downloads/62-492-1300/AU-RL_2016-10-20_iK-2016-12-24.pdf
Für den Krankengeldanspruch gelten strengere Regeln, hier ist eine Rückdatierung bis auf in extremen Ausnahmen nicht möglich.
GuS am :
DepriBoy am :
Tom am :
Für jeden kranken Arbeitnehmer bekommen Sie dann den Lohn / Gehalt für die Zeit der Krankschreibung zurück erstattet.
Nachweis dafür ist eben die ärztliche Bescheinigung.
Das ist ist in den meisten Fällen der Grund für die "Krankschreiben am ersten Tag" Regel.