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Kaffee-, Shampoo- und Kerzendiebstahl

Ein Kollege hat in einem Regal zwischen der dort platzierten Ware eine leere Verpackung gefunden, in der sich normalerweise kleine Tütchen mit Kaffee-Tassenportionen befinden. Da der leere Karton relativ weit hinten im Regal lag, konnten zwar mit der Videoanlage nicht direkt herausfinden, wann und was da passiert ist, jedoch befindet sich das Kaffeeregal bekanntermaßen im Sichtfeld einer Kamera und dort wurden wir nach einiger Suche fündig. Im Rückwärts-Schnelldurchlauf tauche nämlich irgendwann am Vortag plötzlich eine dieser Packungen im Regal auf. Stopp! Langsam wieder vorwärts. Ah, okay, eine Stammkundin in Begleitung ihres Freundes oder Mannes war da und legte diese Packung in den roten Einkaufskorb.

Ich dachte erst, dass es dann eben einfach Pech ist. Weiter zurückzuspulen brauchten wir nicht, denn mehr konnten wir nicht erkennen, da der Rest der Ware vom Karton verdeckt wurde. Hmm … Aber was ist denn, wenn dieses Pärchen, trotz ewig langer Stammkundschaft, nicht so ehrlich ist?

Wir guckten uns deren weiteren Weg durch den Laden an und sahen, wie die Portionspackungen in der Jackentasche landeten und die leere Kaffeepackung in das Nudelregal gesteckt wurde. Ferner sahen wir, wie Duftkerzen und eine Flasche Haarshampoo ebenfalls im Hosenbund des Mannes verschwanden. Dann gingen sie zur Kasse und selbst das "Wir haben es wieder ausgepackt"-Argument hat sich erledigt, denn die Sachen tauchen nicht auf dem Bon auf und auch ohne wieder in den Laden zu gehen, verließen die beiden den Laden.

Alles klar, das nennt man Diebstahl. Die beiden wissen ja nicht, dass wir wissen, dass sie hier geklaut haben und werden hundertprozentig wiederkommen, zumal sie hier um die Ecke wohnen. Na, das wird ja ein interessantes Hallo werden.

Krass ist eigentlich, dass es die Dame aus diesem Beitrag von vor mehreren Wochen ist. Da hatte der Klodeckel wohl nicht so ganz Unrecht …

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Kommentare

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John Locke am :

Die Kommentare über Sippenhaft im alten Blog-Beitrag lesen sich nun besonders gut :-)

Bernd am :

Ausrede dieser Kommentatoren wird sein: Das ist natürlich nur ein Einzelfall.

Einer von vielen Einzelfällen halt. ;-)

Claus oder doch nicht Claus? Ich habe Fans! Juhu! am :

jawohl, kamerad. genauso wenig wie du strammer max, polarisiere ich gerade. weitermachen!

Bernd am :

Bist du nen Nazi? Oder warum willst du mich als deinen "Kameraden" mit einbinden?

Und Max heiße ich auch nicht. Ich bin Bernd.

AvN am :

Dann hoffen wir mal, dass sie deinen Blog nicht liest und in die Falle tappt. :-| :-)

Josef am :

Ich dachte, aus solchen und anderen Gründen ist der Blog nicht ganz in Echtzeit: Die Artikel werden mit mehr oder weniger großer zeitl. Verzögerung veröffentlich.

Claus oder doch nicht Claus? Ich habe Fans! Juhu! am :

Das ist das LAWblog, da wo es um wichtige Sachen geht.

Georg am :

http://data.lustich.de/bilder/l/14094-ladendiebe-aufgepasst.jpg

Elke am :

http://up.picr.de/32242196eb.gif

Hörst am :

Lustiges Schild. Kein Punkt rechtlich haltbar oder durchsetzbar!

Azubi Mehdi am :

Öhm...Joa...Ganz schön viel Meinung für so wenig Ahnung.

Beim Diebstahl kann ich durchaus 'ne Strafanzeige stellen und ein Hausverbot aussprechen.

Hörst am :

Wegen mir, die beiden Punkte lassen wir stehen. Der Rest vom Schild bleibt Humbug.

Josef am :

Die Taschenkontrolle kann man als Normalo natürlich nicht erzwingen. Aber man kann sagen, entweder wir regeln das jetzt schnell freiwillig ODER du wartest, bis die Polizei Zeit hat.
Festhalten darf man den Schurken bei Tatverdacht, und der ist dank Videoüberwachung auch immer begründbar.
Also für die Praxis: Taschenkontrollen gehen eben doch.

Sonst gäbs glaub ich in manchen Gegenden keine SB-Geschäfte mehr.

Bei der Vertragsstrafe und der Einwilligung durch Betreten bin ich mir nicht so sicher, aber ich glaube, das funktioniert auch, wenn es deutlich aushängt. Mit dem Eintreiben und Durchsetzen ist es halt so eine Sache.

Hörst am :

Aushängen kann man viel, auch das Ladendiebe an der Kasse angekettet werden. Recht wird es dadurch nicht. Und viel Spaß beim festhalten und durchsuchen, wenn sich der Verdacht als falsch herausgestellt hat.

Nobody am :

Festhalten geht nur wenn derjenige unbekannt ist bzw sich nicht ausweist, sobald jemand seine Daten preisgibt, ist ein festhalten nicht mehr zulässig... und eine taschenkontrolle erst recht nicht. Festhalten trotz bekannter Daten, sowie Taschenkontrollen obliegen der Polizei.

Vertragsstrafen sowie Zustimmung durch betreten sind soweit ich weiß auch Dinge die nicht durchsetzbar sind... der Kunde kann sich ja auch kein Schild umhängen mit Punkten denen durch Einlass zugestimmt wird.

John Doe am :

Wenn Du jemanden aufgrund eines Verdachts festhältst, kann das nach hinten losgehen, Josef. Ein Festnahmerecht hast Du, wenn Du unzweifelhaft jemanden auf frischer Tat erwischt. Und, wie Nobody schon gesagt hat, kann es auch hier wieder problematisch werden, wenn der Täter sich identifiziert oder Du ihn persönlich kennst.

Hörst am :

Im Übrigen ist Strafantrag =/ Strafanzeige.

Andalf am :

Bei Harste klaut jeder, es wird nur nicht jeder erwischt.
"Lasst uns mal wieder zu Edeka was "klaufen" gehen"

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