Geplünderte Gemüseabteilung
So sieht die Gemüseabteilung aus, wenn zwei Faktoren zusammenkommen: Montag war hier richtig was los, aber gleichzeitig ist mit der Gemüsebestellung für Mittwoch etwas schiefgegangen, so dass wir gestern im Grunde nur das verkaufen konnten, was noch von Montag übrig (und verkaufbar) war – und selbst das war schon nicht übermäßig viel.
Entsprechend sah es hier heute Morgen aus …
(Sah! Inzwischen ist wieder alles voll!)
Entsprechend sah es hier heute Morgen aus …
(Sah! Inzwischen ist wieder alles voll!)
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Kommentare
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SPages am :
Am Montag hatte unser E-Markt in der Getränkeabteilung auch viele Lücken, da war wohl auch etwas schief gegangen.
SPages am :
Georg am :
Ronny am :
Besonders wenn wie in Bayern gleich zwei Tage zu sind...
Man könnte das Gefühl bekommen es gibt die nächsten Wochen nichts...
Und dann hat bei uns um die Ecke der Lidl am Sonntag auch noch gebrannt so das die nicht aufmachen konnten. Ob die wieder aufmachen oder das Gebäude abgerissen werden muss steht wohl noch nicht fest.
Aber wenn man unbedingt noch was am Feiertag braucht und auf Einlassbeschränkungen und Warteschlangen wie in der Disco steht kann man bei uns im Bahnhof im Lidl einkaufen für das Unternehmen bestimmt das Geschäft das die da einen Markt eröffnet haben für die Mitarbeiter Horror.
p.s.
@Björn wie sieht es eigentlich bei dir dieses Jahr mit dem 24.12.2017 und 31.12.2017 aus? Wird dein Laden da zu sein oder wirst du von der Sonderregelung gebracht machen und öffnen?
Einer der "BigPlayer" am Markt hat ja schon auf familienfreundlich gemacht und verkündet das sie zumindest am 24. nicht aufmachen werden.
Ulf am :
Michael am :
Wenn ich den §8 des Bremer Ladenschlussgesetzes richtig verstehe, dann darf Björn am 24. und 31.12. - wenn dieser auf einen Sonntag fällt - sogar bis 14:00 uhr öffnen ohne diese 3-Stunden-Beschränkung des Bundesladenschlussgesetzes...!
Georg am :
Dieter am :
Georg am :
In diesem Beitrag ist im Dezember kein Sonntagsverkauf angegeben:
http://www.senatspressestelle.bremen.de/detail.php?gsid=bremen146.c.206626.de&asl=bremen02.c.732.de
Dieter am :
01. April 2007 ist doch eindeutig:
§ 3
Ladenschlusszeiten
(1) Verkaufsstellen müssen zu folgenden Zeiten für den geschäftlichen Verkehr mit Kunden geschlossen sein:
1.
an Sonn- und Feiertagen,
2.
am 24. Dezember und am 31. Dezember, wenn diese Tage auf einen Werktag fallen, ab 14 Uhr.
(2) Die beim Ladenschluss anwesenden Kunden dürfen noch bedient werden.
Ulf am :
§ 8 erwähnt jetzt keine Supermärkte mehr, sondern:
"1) An Sonn- und Feiertagen dürfen abweichend von den Vorschriften des § 3 Abs. 1 Nr. 1 im Zeitraum von 8 bis 16 Uhr, jedoch am 24. Dezember und am 31. Dezember, wenn diese Tage auf einen Sonntag fallen, bis längstens 14 Uhr, geöffnet sein:
1.
Verkaufsstellen von Betrieben, die Bäcker- oder Konditorwaren herstellen, für die Dauer von drei Stunden zur Abgabe frischer Back- und Konditorwaren,
2.
Verkaufsstellen, in denen zum überwiegenden Teil Blumen und Pflanzen oder Weihnachtsbäume feilgehalten werden, für die Dauer von drei Stunden, jedoch am 1. November, am Volkstrauertag, am Totensonntag und am 1. Adventssonntag für die Dauer von sechs Stunden zur Abgabe von Schnittblumen, Topfpflanzen, pflanzlichen Gebinden oder Weihnachtsbäumen,
3.
Verkaufsstellen, in denen zum überwiegenden Teil Zeitungen und Zeitschriften feilgehalten werden, für die Dauer von drei Stunden zur Abgabe von Zeitungen und Zeitschriften,
4.
Hofläden, die landwirtschaftliche Erzeugnisse feilhalten, für die Dauer von drei Stunden zur Abgabe von diesen Waren.
(2) Absatz 1 Nr. 1, 2 und 4 gilt nicht für die Abgabe am Ostermontag, Pfingstmontag und am 2. Weihnachtstag.
(3) Verkaufsstellen im Gebäude oder auf dem Gelände von Museen, Theatern und Kinos, Musik- und Sportveranstaltungen oder anderen kulturellen Veranstaltungen, sowie von Dienstleistungsbetrieben dürfen abweichend von den Vorschriften des § 3 Abs. 1 in den für die Versorgung der Besucher erforderlichen Zeiten für die Abgabe von Lebensmitteln zum sofortigen Verzehr sowie von Zubehörwaren, die einen Bezug zu der Veranstaltung oder der Einrichtung haben, geöffnet sein.
(4) Ist eine Verkaufsstelle an Sonn- und Feiertagen geöffnet, ist an der Verkaufsstelle gut sichtbar auf die Öffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen hinzuweisen."
DayLight am :
Michael am :
Da haben die meisten geschäfte doch eh geschlossen.
Rumpel am :
Michael am :