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Diebstahlsmeldungen

So, erstmal zwei Diebstahlsmeldungen ausgefüllt und zum zuständigen Polizeirevier geschickt. Die Dinger lagen hier seit rund einem Monat herum und warteten darauf, bearbeitet zu werden.
Gut, daß sowas nicht nach ein paar Wochen verjährt.

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Kommentare

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sirstick am :

.. sonst würde es ja auch 'verwöchen' heissen und nicht 'verjähren'. Ok, ich zahl auch nen Euro in die Schlechte-Kalauer-Kasse ;-)

thorben am :

der war aber wirklih ganz schlecht ;-) n euro reicht da nicht ;-) ausserdem tus lieber in die kaffeekasse :-D

ruedi am :

Wir schalten weiter zum Lawblogger: Sehr geehrter Herr Vetter, wann verjähren Ladendiebstähle?

Jogi am :

Wie? Kommt die Polizei nicht mehr vorbei? Verteilen die schon Vordrucke?

Lurker am :

3 Jahre Verfolgungsverjährung, wenn es sich nicht um Verbrechen handelt - also genügend Zeit.

Der Witz mit der "Verwöchung" ist allerdings nicht hilfreich - Straßenverkehrs-Ordnungswidrigkeiten (inkl. Punkten) verjähren z.B. nach 3 Monaten.

sirstick am :

sorry, ich habe heute nicht meinen hilfreichen tag...

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