Vergessener Gutschein
Oooooooh…ne Worte.
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Kommentare
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Stefan am :
..."Ist der Gutschein befristet, sollte er rechtzeitig vorher eingelöst werden. Ein Gutschein muss mindestens ein Jahr gültig sein. Kürzere Fristen sind nicht zulässig, so das Oberlandesgericht München (Az.: 29 U 3193/07)..."
Quelle: https://www.welt.de/finanzen/verbraucher/article11918912/Wie-lange-ist-eigentlich-ein-Gutschein-gueltig.html
TT am :
Da gelten andere Regeln. Abgesehen davon handelt es sich nicht um einen gekauften Gutschein, damit wäre dein Urteil sogar für Verbraucher hinfällig.
Klaus am :
krampf am :
In dem Urteil geht es um Gutscheine, die für Geld erworben wurden. Sind im Grunde also keine Gutscheine, sondern erworbenes Guthaben.
Metro stellt diesen Gutschein bestimmten Kunden kostenlos zur Verfügung, da können die jedes Gültigkeitsdatum draufdrücken das ihnen genehm ist.
Martin am :
Christian H. am :
Hier handelt es sich um ein Werbegeschenk, damit der Kunde sich mal wieder blicken lässt und hoffentlich viel mehr als für 55 Euro einkauft.
Ein normaler Mensch am :
Einfach mal nett nachfragen, vor allem wenn dein Umsatz dort entsprechend ist, könnte das klappen.
Erica am :
Andreas am :
Der nächste Einkauf war dann nach dem Ablaufdatum
hans12 am :
Oft werden solche Gutscheine aus Kulanz dann doch noch angenommen.
Fragen kost nix.
Jonas am :
(und an unseren google-Juristen Stefan weiter oben: nicht bei dieser Art von Gutscheinen)
Bernd am :
Metro hin, rein, suchen/einkaufen, Metro raus und nach Hause... schon sind 2 Stunden, manchmal sogar 3 Stunden weg.
Kann man seine wertvolle Zeit für die paar Kröten nicht besser einsetzen?
Muss man jedem Fisch hinterherlaufen, der einem hingehalten wird?
Raoul am :
Wuffduff am :
Bernd am :