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Kein Einspruch gegen "Kauf dich satt!"

Schöne Nachricht: Die Widerspruchsfrist ist verstrichen und niemand hat der Eintragung meiner Wort-Bild-Marke "Kauf dich satt!" mit unserem stilisierten Supermarkt widersprochen.

PS: "Tarifbeschäftigte"?! :-D

Schreiben vom DPMA

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Kommentare

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Fallout Boy am :

Im öffentlichen Dienst wird zwischen Beamten und Angestellten (=Tarifbeschäftigte) unterschieden. Dein Schreiben hat also eine Angestellte im öD verfasst und kein Beamter.

Azalea am :

Im öffentlichen Dienst steht "Tarifbeschäftigte" für Angestellte (im Unterschied zu Beamte).

TT am :

Im öffentlichen Dienst beschäftigt, aber nicht verbeamtet, daher auch kein Stellentitel.

Mike am :

Beamter oder Tarifbeschäftigter, welcher von beiden ist mehr mit Arbeit beschäftigt?

Tim am :

Also bei der Bahn die Beamten, die haben nämlich eine 41-h-Woche, die Angestellten nur 39h.

Philipp Klinge am :

Herzlichen Glückwunsch zur Marke :-) Eine kurze Frage, da wir auch aktuell eine Markenanmeldung laufen haben: Wie lange hat es gedauert, von Anmeldung bis jetzt?

Sebastian am :

Das Aktenzeichen unkenntlich zu machen, ist bei Daten, die jeder in einem öffentlichen Register nachschlagen kann, etwas sinnlos: https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/register/3020160154973/DE

Es ist auch interessant (allerdings nicht überraschend), dass die Eintragung der zugehörigen Wortmarke abgelehnt wurde: https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/register/3020160154655/DE

Das ist einer der Gründe, warum ich Kunstwörter als Marken bevorzuge: Man kann sie weltweit problemlos als Wortmarke schützen lassen.

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