Pöh! Nö!
Ein Anbieter von Kaffee hat mir einen Belieferungsvertrag geschickt, in dem ich mich u.a. verpflichten würde, die Artikel zum vorgegebenen Preis anzubieten – mit einer aus meiner Sicht geradezu lächerlichen Handelsspanne.
Damit die Spanne halbwegs brauchbar würde (immer noch bescheidene 13%), müsste ich zustimmen, permanente Zweitplatzierungen in Form von Displays im Laden aufzustellen. Displays mit Markenkaffee. Klar. Sicher. Nicht.
Ergo: Vertragsvorlage in die Tonne, die Belieferung wird demnächst eingestellt und unser Kaffeesortiment verringert sich in den nächsten Wochen um ein paar Artikel. Passt schon, da ich im Rahmen der Renovierung ohnehin das Kaffeesortiment eindampfen wollte.
Damit die Spanne halbwegs brauchbar würde (immer noch bescheidene 13%), müsste ich zustimmen, permanente Zweitplatzierungen in Form von Displays im Laden aufzustellen. Displays mit Markenkaffee. Klar. Sicher. Nicht.
Ergo: Vertragsvorlage in die Tonne, die Belieferung wird demnächst eingestellt und unser Kaffeesortiment verringert sich in den nächsten Wochen um ein paar Artikel. Passt schon, da ich im Rahmen der Renovierung ohnehin das Kaffeesortiment eindampfen wollte.
Kommentare
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TOMRA am :
Ingmar am :
Madner Kami am :
Bernd am :
Dann alles hin zu dem Abzockröster.
Fabian am :
Sir-Michael am :
Georg am :
TONNE am :
http://www.bundeskartellamt.de/DE/Kartellverbot/Anonyme_Hinweise/anonymehinweise_node.html
Fabian am :
Amsel am :
Aussteiger am :
Kenne ich noch aus meiner früheren Tätigkeit
llamaz am :
Deshalb: Vertrag per E-mail ans Kartellamt schicken. Im Zweifel eben anonym.
Kioskbesitzer am :
smoere am :