Sprotten
Mal irgendwelche Ware (gedankenlos) irgendwo im Regal abzustellen, kennen wir ja schon. Bei kühlpflichtiger Ware ist das dann manchmal auch ärgerlich.
Wer auch immer eine Packung mit geräucherten Sprotten HINTER die Saftpackungen im Getränkeregal geschoben hat, dürfte dies aber mit hundertprozentiger Sicherheit nicht "in Gedanken" gemacht haben. Da unterstelle ich schon ganz starken Mutwillen.
Wer auch immer eine Packung mit geräucherten Sprotten HINTER die Saftpackungen im Getränkeregal geschoben hat, dürfte dies aber mit hundertprozentiger Sicherheit nicht "in Gedanken" gemacht haben. Da unterstelle ich schon ganz starken Mutwillen.
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Kommentare
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Theo am :
Sammi ElPadre am :
Tim Landscheidt am :
Assi am :
Quimoniz am :
Ich würde denken, dass dabei ein Sachschaden entsteht (ein Produkt wertlos gemacht), und man bei 'nem 8-Jährigen dann halt sagen würde: Du musst mir das mit Deinem Taschengeld bezahlen (erheblicher Abschreckungseffekt bei strenger Stimme). Bei Mutwillen bei einem Erwachsenen würde ich Dich so einschätzen, dass es Schadensersatz-Anzeige gibt und Du Hausverbot erteilst.
Doch wie würdest Du es selber handhaben? Kann man überhaupt bei sowas Schadensersatz-Anzeige erstatten? (vorausgesetzt Du konntest den Täter klar identifizieren)