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Notausgang-Planungen… *gähn*

Der Notausgang in der Wand zum Hof ist nicht mal eben schnell umgesetzt. Auch die Rückseite des Gebäudes gehört zur Fassade, jede Änderung an der Fassade muss allerdings durch die Eigentümergemeinschaft auf einer durch die Hausverwaltung einberufenen Versammlung offiziell abgesegnet werden. Das geht nicht mal eben zwischen Tür und Angel, sondern muss im schlimmsten Fall bis zur nächsten Versammlung Anfang 2017 liegen bleiben. (Natürlich ließe sich eine Sonderversammlung einberufen, aber das ist immer für alle Beteiligten Stress und ich möchte mich hier als Neuling in der Gemeinschaft nicht gleich unbeliebt machen…)

Also wird diese Baustelle wohl noch eine Weile ruhen müssen. :-|

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Kommentare

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Weltenkreuzer am :

Gibt es kein "Umlaufverfahren" oder so etwas praktisches?

Jemand am :

Kann man sowas nicht schriftlich machen? Mit einem vorher-nachher Bild retouchiert?

One am :

Es ist extrem hilfreich sowas bei der Versammlung dabei zu haben um den Leuten zu zeigen was man vorhat, aber die Versammlung ist trotzdem notwendig.

smrqdt am :

Je nach Größe der WEG könntest du einen (zwingend einstimmigen) Umlaufbeschluss erwirken, zumindest wenn das eine unkomplizierte Entscheidung ist. (siehe z.B. https://www.haufe.de/immobilien/verwaltung/deckert-erklaert-umlaufbeschluss_258_95442.html )

trollolo am :

Warum Versammlung? Warum nicht im Umlaufverfahren (jeder einzelne wird angeschrieben und stimmt zu. Oder besser: einfach bei allen vorbeigehen, es erklären und um Zustimmung bitten - weil wenn einer dagegen ist wirds nix (Änderung an Fassade nur einstimmig)). So groß ist die Gemeinschaft ja nicht und oft in wenigen Tagen erledigt.

PS: nicht nur die 'Fassade' ist Gemeinschaftseigentum - sondern die gesamte Außenwand+alle tragende Wände +nach Rechtsprechung inzwischen auch die Fenster/Türen(also Unterhalt/Austausch Zahlvergnügen von allen - oft übernimmt das der jeweiligge Eigentümer (die andere müssen dem aber zustimmen, was sie dann gerne tun ;-) )

Roger am :

Wie viele Eigentümer gibt es denn? Kann man den Beschluss ev. nicht auf schriftlichem Wege einholen (sofern alle zustimmen)? Ist vielleicht einfacher wenn du alle mal anfrägst anstatt auf die nächste Versammlung zu warten.

Marodeur am :

Lass doch von Einbrechern an der richtigen Stelle ein Loch reinschauen und sicher den Bereich danach mit einer Tür :-)

EinChristian am :

Bei solchen Sachen habe ich es schon öfter erlebt, dass mit einem Umlauf-Schreiben gearbeitet wird.

Das geht vergleichsweise zügig, erfordert aber eine gute schriftliche Vorstellung.

Am besten mal mit der Hausverwaltung sprechen.

Hajo am :

Vermutlich haben die Miteigentümer ja nichts dagegen. Könnte man sich nicht kurzschließen und das dann im Umlaufverfahren schriftlich beschließen?

Micha I am :

öhm, es handelt sich um einen NOT Ausgang und nicht um ne neue Fassadenfarbe.....Sicherheitsrelevanz? :-O

.hiro am :

Ich weiß nicht wie es in Bremen ist, aber hier braucht man für Änderungen von Öffnungen an der Fassade einen Bauantrag. Ich würde das auf jeden Fall vorher klären.

.h

Oliver am :

vor den Bauantrag hat Gott die Zustimmung aller Miteigentümer gestellt.

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