Bußgeld für Ladendiebe?
Ich wurde in den letzten Tagen mehrfach darauf aufmerksam gemacht und um meine Meinung dazu gebeten, über die ich nun seit rund zwei Wochen nachgedacht habe:
Sicherlich ist der Gedanke, die Gerichte zu entlasten und so mehr Kapazitäten für die Bearbeitung von z.B. Kapitalverbrechen zu schaffen, nicht ganz falsch. Allerdings finde ich, dass auch fremdes Eigentum einen reellen Schutz verdient hat und Leute, die sich daran vergehen, entsprechend bestraft werden müssen. Wenn es nur noch ein Bußgeld ist (wobei das natürlich je nach Höhe auch böse empfindlich sein kann), könnte der Eindruck erweckt werden, dass man sich einfach von der Tat freikaufen kann.
"Ralf Stegner, Vorsitzender der SPD in Schleswig-Holstein und Bundes-Vize forderte heute, dass gegen Ladendiebe nicht mehr strafrechtlich ermittelt werden solle, sondern nur noch ein Bußgeld verhängt werden."Kurz: Da bin ich absolut dagegen.
Sicherlich ist der Gedanke, die Gerichte zu entlasten und so mehr Kapazitäten für die Bearbeitung von z.B. Kapitalverbrechen zu schaffen, nicht ganz falsch. Allerdings finde ich, dass auch fremdes Eigentum einen reellen Schutz verdient hat und Leute, die sich daran vergehen, entsprechend bestraft werden müssen. Wenn es nur noch ein Bußgeld ist (wobei das natürlich je nach Höhe auch böse empfindlich sein kann), könnte der Eindruck erweckt werden, dass man sich einfach von der Tat freikaufen kann.
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Kommentare
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Madner Kami am :
Klar wäre die ideale Lösung diejenige, wo es genug Richter gibt, um alle Fälle zeitnah abzuhandeln, aber bis dieser Zustand erreicht ist (LOL) wäre das doch besser als nix, oder?
Andreas am :
Zur Verhältnismäßigkeit:
Zu schnelles Autofahren ist (wenn man es nicht maßlos übertreibt) eine Ordnungswidrigkeit. Jedes Jahr sterben alleine in Deutschland ungefähr 3.300 Menschen im Straßenverkehr, dazu zahlreiche Verletzte. Die meisten durch zu schnelles Fahren.
Ich finde Ladendiebstahl weniger schlimm, denn dadurch stirbt niemand. In Ordnung oder gar harmlos ist Ladendiebstahl natürlich nicht.
Insoweit erscheint es mir nicht plausibel, dass etwas besonders gefährliches nur eine Ordnungswidrigkeit und etwas nicht so gefährliches eine Straftat sein soll.
Der entscheidende Punkt ist doch, dass Ladendiebstähle verhindert werden müssen.
Grüße
Andreas
matthiasausk am :
Solange beim Zuschnellfahren niemand geschädigt wird, ist es eine Ordnungswidrigkeit.
Wird jemand geschädigt, liegt man sofort bei einer Straftat - nein, nicht das Schnellfahren an sich ist die Straftat sondern das Schädigen.
Und beim Ladendiebstahl wird auch jemand geschädigt.
Problem ist, daß weder die Strafen noch die Bußgelder die überwiegende Zahl der Ladendiebe in irgendeiner Form beeindrucken dürften.
Klodeckel am :
Es wäre außerdem eine Einladung an all diejenigen, die das Risiko, "kriminell zu werden", bisher noch abgeschreckt hat. Wenn allerdings nur noch ein Bußgeld droht, würde es sich wohl so mancher überlegen, demnächst auch mal ein paar Dinge einzustecken.
Bei vielen Discountern ohne Kameraüberwachung, ohne Diebstahlsicherungsanlagen und mit ganz wenig Personal ist das Risiko, beim Klauen erwischt zu werden, nämlich minimal. Ohne Abschreckung durch Strafen (die zumindest theretisch noch vollzogen werden) fällt eine ganz wichtige Hemmschwelle. In Folge dessen würde die Zahl der Ladendiebstähle rapide ansteigen.
sarc am :
Jens Bonn am :
Vielleicht eher so wie beim ÖPNV - erwischt - Bußgeld - nochmal erwischt - vielleicht ein höheres Bußgeld - danach dann Strafanzeige weil unbelehrbar - und dann aber vom Strafmaß her direkt richtig - sehr hohe Geldstrafe bis Haftstrafe. Eventuelle Bearbeitungsgebühren in den Läden bleiben davon unberührt.
gerrit am :
Georg am :
Jay am :
Allerdings ist alles relativ. Wenn das "Bußgeld" ordentlich hoch ist... So in der Größenordnung von 30 Tagessätzen = einem Monatslohn, wenn man pleite ist 30 Tage Haft. Was aber nicht passieren wird...
Härte und schnelle Urteile! Etwas anderes kann nicht helfen, jedenfalls nicht bei Wiederholungstätern.
Theo am :
Klaus am :
Dennoch sollte das ganze Vereinfacht werden, damit ein Ladendieb nicht erst nach mehreren Wochen mal vor Gericht muss. Also pauschal Strafbefehl je nach Wert des Diebstahls über 5-30 Tagessätze, ersatzweise Knast für die entsprechende Zeit.
Beim dritten Strafbefehl dieser Art gehts dann vor den Kadi.
Raoul am :
Klaus am :
Üblicherweise, zahlt man 40 Euro, wiewohl auch das eine Form des Diebstahls, genauer Leistungserschleichung, ist. Aber jederzeit kann das Verkehrsunternehmen über das erhöhte Entgeld hinaus eine Anzeige erstatten und die Strafverfolgung betreiben.
Kann man nicht eine ähnliche Lösung beim Ladendiebstahl angehen? Die Verbreitung beider Vergehen dürfte doch im vergleichbaren Rahmen liegen. Und wenn man als Ladenbesitzer dann mit dem Verkehrsunternehmen gleich steht und das "Bußgeld" auch noch kassieren darf, wäre doch auch ein tatsächlicher Ausgleich geschaffen, der weiter geht als irgendwelche Bewährungsstrafen bei der 400. Tat?
Sonstwer am :
Das ist zumindest für die von Dir beschriebenen Fälle der Beschaffungskriminalität wegen des doppelten Mittelentzugs (keine Beute + Bußgeld) eher abschreckend.
Und bei Wiedeholungen ist irgendwann dann doch der Prozess in sicht - oder Erzwingungshaft für aufgelaufene Bußgelder, bzw. Absitzen statt Tagessätze.
Fabian am :
StA am :
Obige Überlegung scheitert schon daran, dass ich täglich allerlei Strafbefehle wg. Diebstahl erlasse. Wenn alle Ladendiebe "richtig" verurteilt werden sollten, gerne, schickt mehr Personal in die Gerichte, derzeit arbeite ich an den Schwarzfahrern.
Über die Wirkung von Strafen bei unserer aktuellen Bearbeitungsgeschwindigkeit möchte ich sowieso nicht nachdenken...
Also: Steuern rauf, Knäste baue, Leute wegsperren. Ich bin dafür.
Kommentator am :
Und wenn ein angemessener Schadensersatz für deinen Aufwand drin wäre, würden dann nicht alle gewinnen?
Razool am :
SØ am :
So kann man sich am Ende bei der strafrechtlichen Verfolgung auf die besonders renitenten Kandidaten konzentrieren, die dann ja schon aktiv bewiesen hätten, dass Geldstrafen bei ihnen nicht fruchten.
gerrit am :
Christian H. am :
Diebstahl 1: 50 Euro,
Diebstahl 2: 500 Euro,
Diebstahl 3: 5.000 Euro usw. wäre eine einfache Lösung.
Das größte Problem ist aber nicht der einfache Ladendiebstahl, sondern die mangelnde Bereitschaft Ladendiebstähle aufzuklären auf Seiten der Geschäftsbetreiber.
Beobachtet man als Kunde einen Ladendiebstahl fühlt sich das Personal meist nicht in der Lage zu reagieren. Und die Warensicherungsanlagen sind auch ein schlechter Witz, wenn bei Auslösung nicht oder nur unzureichend reagiert wird.
Pfefferspray wird durch Berufsdiebe gegen unbewaffnete Ladendetektive eingesetzt, oder körperliche Gewalt angewendet.
Stichwort Ladendetektive: In allen mir bekannten Warenhäusern sind diese niemals ganztags bei einer Geschäftsfläche von x.000 m² und stets nur alleine unterwegs. Wie sollen da diebische Banden, die zu mehreren und unabhängig von einander agieren zu fangen sein?
Joe am :
Ich wäre bei zweifelsfreiem Diebstahl für pauschal 3 Monate Haft ohne Bewährung.
Mit körperlicher Arbeit.
Bin jetzt 54 Jahre alt und habe in meinem Leben noch nie etwas gestohlen. Und ich habe nicht viel Geld zur Verfügung.
Ich bins am :
Geld > Leben?
Für einen 5 fachen Wiederholungstäter der nicht aus der Not heraus klaut mag das ok sein, aber nicht für das erste oder zweite mal. Verhältnissmäsigkeit sollte auch hier gewahrt bleiben.
pflaegermeister am :
Drück jedem Ladendieb 1000€ Geldbuße auf, das tut den meisten mehr weh, als evtl. einen Tag im Knast zu landen. Wenn sie die Strafe nicht bezahlen kümmert sich der Staat eh um die Begleichung und pfändet bzw. packt sie doch hinter Gitter.