Abgerissene Warensicherungsetiketten
Man müßte den Leuten beibringen, daß das Entfernen der Sicherungsetiketten der Warensicherungsanlage den Tatbestand der Urkundenfälschung erfüllt. (StGB §267 (1)) Es handelt sich bei mit einem Sicherungsetikett versehener Ware nämlich um eine sogenannte "zusammengesetzte Urkunde", bei der das Bezugsobjekt (also die Ware) mit einer als "Sicherungsetikett" gearteten Erklärung zu einer „Beweiseinheit“ verbunden wird.
Naja, nur mal so am Rande. Wer klaut, läßt sich auch davon wohl nicht beeindrucken...
Naja, nur mal so am Rande. Wer klaut, läßt sich auch davon wohl nicht beeindrucken...
Trackbacks
Nur registrierte Benutzer dürfen Einträge kommentieren. Erstellen Sie sich einen eigenen Account hier und loggen Sie sich danach ein. Ihr Browser muss Cookies unterstützen.
Die Kommentarfunktion wurde vom Besitzer dieses Blogs in diesem Eintrag deaktiviert.
Kommentare
Ansicht der Kommentare: Linear | Verschachtelt
René am :
Bei Wikipedia taucht die Diebstahlsicherung nicht auf ... maximal das Preisetikett ...
http://de.wikipedia.org/wiki/Urkunde#Beispiele_f.C3.BCr_Urkunden
h am :
(Köbler · Juristisches Wörterbuch 12/36)
Steuererklärung auf dem Bierdeckel.
L. am :
Also macht man sich gemäß §267 StGB (Urkundenfälschung) und §269 StGB (Fälschung beweiserheblicher Daten) strafbar, in beiden Fällen ist der Versuch strafbar.
Je nach Auslegung könnte auch §303b StGB (Computersabotage) zutreffen, da das Warensicherungsetikett prinzipiell die Eigenschaften eines Datenträgers erfüllt.
Nur haben die Ladendiebe und Betrüger den Vorteil, dass die total überlasteteten Staatsanwaltschaften die Verfahren meist fallen lassen.
M. am :
Was mich ganz extrem stört, sind diese RFID-Etiketten wie man sie z.B. bei Wal-Mart, Metro und Konsorten findet.
Bei denen hab ich keine Skrupel diese von der Ware zu entfernen - sofern ich sie entdecke.
Evtl. hast du auch Waren in deinem Angebot die mit solchen Etiketten "verseucht" sind und weißt es womöglich nicht einmal?
Sebs am :