Post von der Staatsanwaltschaft Bremen
Ermittlungsverfahren gehen Frau A.
Tatvorwurf: § 242 StGB
Ich erinnere mich. Frau A. wollte am 23.12.04 eine Flasche Korn mitgehen lassen.
Sehr geehrte Damen und Herren,
gegen die Beschuldigte ist wegen anderer Straftaten bereits ein Verfahren anhängig. Neben der in jener Sache zu erwartenden Strafe fällt die Strafe, zu der die Verfolgung der von Ihnen angezeigten Tat führen kann, nicht beträchtlich ins Gewicht, zumal im Falle einer weiteren Verurteilung eine nicht oder nur unwesentlich höhere Gesamtstrafe zu bilden wäre.
In einem solchen Falle sieht das Gesetz die Möglichkeit vor, von der Erhebung der öffentlichen Klage abzusehen. Davon habe ich Gebrauch gemacht (§ 154 Abs. 1 StPO).
[...]
Hochachtungsvoll
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