Skip to content

Zertifikatslehrgang Datenschutzbeauftragter

Mit der Post kam ein Hinweis der Handelskammer auf einen von einem Privatunternehmen angebotenen Lehrgang "Betriebliche/r Datenschutzbeauftragte/r". Das Schreiben beginnt mit den Worten "In Unternehmen mit mehr als 9 Beschäftigten…"

Was dann kam, hatte ich in dem Satz irgendwie überlesen. Es endete mit: "…muss ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter bestellt sein."

Super. Muss ich jetzt den knapp 2000€ teuren Lehrgang mitmachen? 52 Lehrgangsstunden da sitzen? Ach. Du. Kacke.

Ich las mir den Satz noch einmal durch. Diesmal irgendwie vollständiger: "In Unternehmen mit mehr als 9 Beschäftigten, die in ihrer Tätigkeit Daten z.B. von Kunden, Lieferanten und Mitarbeitern IT-gestützt verarbeiten, muss ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter…"

Okay. Aus der Nummer bin ich raus. :-)

Trackbacks

Keine Trackbacks

Kommentare

Ansicht der Kommentare: Linear | Verschachtelt

Reihnold am :

Der Datenschutzbeauftragte muss übrigens auch nicht im Unternehmen angestellt sein. Bei uns in der Firma (IT-Consulting mit 50 Mitarbeitern) wurde dafür ein externer Dienstleister beauftragt. Das hat auch den Vorteil, dass man in Projekten auch mal bei fachkundiger Stelle nachfragen kann, die sich auch bei Sachverhalten auskennt, die nicht 08/15 sind.

Sebastian am :

Ist halt die Frage. Die von deinem Mitarbeiter veranlasste EC-Kartenzahlung durch den Kunden könnte durchaus so eine Verarbeitung sein...

Danish Dynamite am :

Setzt du deinen Rechner nicht zur Protokollierung der Arbeitszeiten deiner Mitarbeiter ein? In deiner Warenwirtschaft hast du nicht deine Lieferanten hinterlegt? Die Kundenzahlungen per EC-Karte gehen nicht über deine Internet- bzw. Telefonleitungen?

Dann wirst du um die formelle Bestellung wohl nicht herum kommen. Aber den Kurs musst du nicht zwingend machen, auch wenn das von einigen Seiten meist so dargestellt wird. Aus rein uneigennützigen Motiven selbstverständlich.

Aka am :

Verarbeitest du denn keine Daten von Lieferanten "IT-gestützt"? Den Lehrgang selbst könntest du doch sicher deligieren ;-)

Arno Nym am :

Naja, die Lohnabrechnung wirst du ja schon elektronisch machen, oder? Oder Zeiterfassung. Oder die Abrechnung der Einkaufsdaten deiner Kunden, z.B. EC-Zahlungen, das läuft doch auch alles elektronisch.

Das gute: den Lehrgang musst Du nicht machen; der Datenschutzbeauftragte muss nur bestellt werden, nicht aber erst ausgebildet werden. Die notwendige Fach- und Sachkunde kann man auch anderweitig erlangen.
Näheres s. § 4f BDSG

Mitleser 3 am :

Nein bist du nicht. Du verarbeitest auch Daten. z.B. Videoüberwachung, Ec- Zahlung, Löhne deiner Mitarbeiter. Mach dich bei deiner IHK schlau. :'(

ednong am :

EC-Karten-Daten fallen da nicht drunter? Ich mein, du hast Belege mit den Daten, die du aufbewahrst, dein Kassensystem hat die Daten erfaßt ...

Björn Harste am :

Nach der Definition eigentlich nicht. Die ganze Datenverarbeitung geschieht auf den versiegelten Geräten und Servern der ec-Anbieter. Wir haben zwar die Papierbelege, aber die sind ja nun nicht gerade "IT-gestützt"…

Nirven am :

Laut dem Satz betrifft es ja auch die Daten der Mitarbeiter.
Wenn ich mich recht entsinne gab es mal ein Foto einer papiergestützen Schichtplanung, werden die Mitarbeiterinformationen (Name, Anschrift, ...) und Abrechnung auch nur auf Papier geführt?

Wäre heutzutage vermutlich deutlich sicherer als eine elektronische Verarbeitung, wer bricht schon ein um Personalakten zu klauen.

ednong am :

Hm,
und die Rechnungen und Daten von Lieferanten, um es jetzt mal zu überspitzen - das müßte doch in die Datendefinition fallen und dürfte IT-gestützt sein, oder?

Claudio am :

Das ist egal, es geht nur darum wie viele Leute in der Firma sich damit beschäftigen. Solange das weniger als 10 sind brauchst du keinen Datenschutzbeauftragten zu bestellen.

An die Datenschutzgesetze muss man sich natürlich trotzdem halten, verantwortlich dafür ist dann der Chef alleine ohne Datenschutzbeauftragen der ihn berät.

milliway42 am :

Und was ist mit Gehaltsabrechnungen, Schichtplänen, Urlaubsplanungen etc.?
Und Lieferantendaten/Bestellungen etc. laufen doch nicht mit einem Durchschlagblock, oder?

Zweifler am :

Informiere dich mal darüber, ob du nicht aufgrund der Videoüberwachung einen DSB benötigst.

Sonstwer am :

Die logische Klammer bezieht sich nicht auf mehr als 9 Mitarbeiter, die die Daten verarbeiten sondern auf Unternehmen mit mehr als 9 Mitarbeitern, die als Unternehmen diese Daten verarbeiten.

Da Du einen Lieferservice hast, in dem Du Kundendaten ablegst, deine Mitarbeiterdaten (Zeiterfassung) wohl auch elektrisch machst und zumindest die Adressen deiner Lieferanten im Computer hast, hast Du verloren. Da Du das nicht bemerkt hast, wird sich der Kurs lohnen :-)

Du kannst natürlich auch deinen blau-gelben Franchisegeber fragen, ob er als Dienstleistung eine qualifizierte Kraft für diese Funktion hat, die Du als BDB benennen darfst.

Gummipunkt am :

Hey,

Leider bist du nicht raus. Stichwort: Videoüberwachungsanlage. Damit fällst du genau in diese Kategorie rein.

Das gute: Es gibt günstige externe Datenschutzbeauftragte (ab 100 EUR pro Monat) die das für deine beiden Läden übernehmen. Einfach mal bei der IHK Anfragen.

Beste Grüße

Nur registrierte Benutzer dürfen Einträge kommentieren. Erstellen Sie sich einen eigenen Account hier und loggen Sie sich danach ein. Ihr Browser muss Cookies unterstützen.

Die Kommentarfunktion wurde vom Besitzer dieses Blogs in diesem Eintrag deaktiviert.

Kommentar schreiben

Standard-Text Smilies wie :-) und ;-) werden zu Bildern konvertiert.
:'(  :-)  :-|  :-O  :-(  8-)  :-D  :-P  ;-) 
BBCode-Formatierung erlaubt
Die angegebene E-Mail-Adresse wird nicht dargestellt, sondern nur für eventuelle Benachrichtigungen verwendet.
Formular-Optionen

Kommentare werden erst nach redaktioneller Prüfung freigeschaltet!