Zertifikatslehrgang Datenschutzbeauftragter
Mit der Post kam ein Hinweis der Handelskammer auf einen von einem Privatunternehmen angebotenen Lehrgang "Betriebliche/r Datenschutzbeauftragte/r". Das Schreiben beginnt mit den Worten "In Unternehmen mit mehr als 9 Beschäftigten…"
Was dann kam, hatte ich in dem Satz irgendwie überlesen. Es endete mit: "…muss ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter bestellt sein."
Super. Muss ich jetzt den knapp 2000€ teuren Lehrgang mitmachen? 52 Lehrgangsstunden da sitzen? Ach. Du. Kacke.
Ich las mir den Satz noch einmal durch. Diesmal irgendwie vollständiger: "In Unternehmen mit mehr als 9 Beschäftigten, die in ihrer Tätigkeit Daten z.B. von Kunden, Lieferanten und Mitarbeitern IT-gestützt verarbeiten, muss ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter…"
Okay. Aus der Nummer bin ich raus.
Was dann kam, hatte ich in dem Satz irgendwie überlesen. Es endete mit: "…muss ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter bestellt sein."
Super. Muss ich jetzt den knapp 2000€ teuren Lehrgang mitmachen? 52 Lehrgangsstunden da sitzen? Ach. Du. Kacke.
Ich las mir den Satz noch einmal durch. Diesmal irgendwie vollständiger: "In Unternehmen mit mehr als 9 Beschäftigten, die in ihrer Tätigkeit Daten z.B. von Kunden, Lieferanten und Mitarbeitern IT-gestützt verarbeiten, muss ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter…"
Okay. Aus der Nummer bin ich raus.
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Kommentare
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Reihnold am :
Sebastian am :
Danish Dynamite am :
Dann wirst du um die formelle Bestellung wohl nicht herum kommen. Aber den Kurs musst du nicht zwingend machen, auch wenn das von einigen Seiten meist so dargestellt wird. Aus rein uneigennützigen Motiven selbstverständlich.
Aka am :
Arno Nym am :
Das gute: den Lehrgang musst Du nicht machen; der Datenschutzbeauftragte muss nur bestellt werden, nicht aber erst ausgebildet werden. Die notwendige Fach- und Sachkunde kann man auch anderweitig erlangen.
Näheres s. § 4f BDSG
Mitleser 3 am :
ednong am :
Björn Harste am :
Nirven am :
Wenn ich mich recht entsinne gab es mal ein Foto einer papiergestützen Schichtplanung, werden die Mitarbeiterinformationen (Name, Anschrift, ...) und Abrechnung auch nur auf Papier geführt?
Wäre heutzutage vermutlich deutlich sicherer als eine elektronische Verarbeitung, wer bricht schon ein um Personalakten zu klauen.
ednong am :
und die Rechnungen und Daten von Lieferanten, um es jetzt mal zu überspitzen - das müßte doch in die Datendefinition fallen und dürfte IT-gestützt sein, oder?
Claudio am :
An die Datenschutzgesetze muss man sich natürlich trotzdem halten, verantwortlich dafür ist dann der Chef alleine ohne Datenschutzbeauftragen der ihn berät.
milliway42 am :
Und Lieferantendaten/Bestellungen etc. laufen doch nicht mit einem Durchschlagblock, oder?
Zweifler am :
Sonstwer am :
Da Du einen Lieferservice hast, in dem Du Kundendaten ablegst, deine Mitarbeiterdaten (Zeiterfassung) wohl auch elektrisch machst und zumindest die Adressen deiner Lieferanten im Computer hast, hast Du verloren. Da Du das nicht bemerkt hast, wird sich der Kurs lohnen
Du kannst natürlich auch deinen blau-gelben Franchisegeber fragen, ob er als Dienstleistung eine qualifizierte Kraft für diese Funktion hat, die Du als BDB benennen darfst.
Gummipunkt am :
Leider bist du nicht raus. Stichwort: Videoüberwachungsanlage. Damit fällst du genau in diese Kategorie rein.
Das gute: Es gibt günstige externe Datenschutzbeauftragte (ab 100 EUR pro Monat) die das für deine beiden Läden übernehmen. Einfach mal bei der IHK Anfragen.
Beste Grüße