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Leergutbon aus Mai 2014

Bei der Kassenabrechnung fiel mir auf, dass ein Leergutbon extrem vergilbt war. Wir stellen uns hier ja nicht an, wenn ein Bon mal etwas älter ist. Warum auch? Ich habe die Flaschen vom Kunden bekommen, warum sollte also sein Anspruch auf das Geld nach einer Weile verfallen? Und würde man überhaupt wegen solcher Kleinstbeträge mit einem Kunden streiten wollen? Eben. :-)


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Kommentare

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mosqito am :

Der Anspruch des Kunden auf sein Geld "verfällt" nicht, aber irgendwann musst du nicht mehr an ihn zahlen, wenn du dich auf die Verjährung berufst.

Bis zum 31.12.2017 hättest Du DIESEN Leergutbon noch akzeptiern müssen.

HB am :

Streiten solltest du da eh vermeiden.

Dieser Bon verjährt erst mit dem Ablauf des Jahres 2017.

0815 am :

Rechtlich gesehen wäre es auch Unfug gewesen mit dem Kunden zu streiten.

TooMuchInformation am :

Da hat jemand seine Frühjahrsjacke wieder ausgegraben und in die Taschen gegriffen.

Andi am :

Dein Kunde hat im Mai 2014 einen Zahlungsanspruch gegen Dich erworben. Dieser verjährt nach allgemeinen Regeln, also nach drei Jahren, beginnend am Jahresende. Du bist hier also noch weit von der Frage entfernt, ob der Bon zu alt ist ... es ist erst gut ein Jahr der Frist verstrichen.

Epson am :

Hm. Ich frage mich gerade, ob es sich lohnen würde, das Layout Deines Leergutbons nachzubauen und mit einem handelsüblichen Thermodrucker Fantasiebons zu erzeugen. Der Aufbau des Strichcodes scheint ja recht simpel zu sein...

Oder andersherum: Bedenkst Du, dass jemand so dreist sein könnte?

Rumpel am :

Der Aufbau ist auch simpel. Anscheinend hat bis heute, obwohl das Problem seit Jahren bekannt ist, kein Hersteller Interesse daran das System endlich mal abzusichern.

Dabei wäre es technisch wirklich recht simpel umsetzbar.

Engywuck am :

musst du das jetzt nicht steuerrechtlich zurückrechnen? Immerhin hattest du 2014 Mehreinnahmen in Höhe von 57cent (in Form von Leergut), die du 2016 ausgezahlt hast, du würdest also quasi deinen Gewinn 2016 drücken.
Da hat das Steuerrecht doch sicher was dagegen, oder?

;-)

HB am :

Sich da auf einen Streit einzulassen kann für den Einzelhändler auch unangenehm werden.

Ein Pfandbon aus dem Jahr 2014 verjährt erst mit Ablauf des Jahres 2017.

Michael am :

Ich musste 2015 die Annahme eines älteren Leergutbons (ca. 1 Jahr alt) beim örtlichen REWE über die Zentrale klären, da zwei Kassenkräfte unabhängig voneinander mit abenteuerlichen Begründungen die Annahme verweigert haben.

Nach Rückfrage nach der Rechtsgrundlage in der REWE-Zentrale ging es dann plötzlich doch.

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