Leergutbon aus Mai 2014
Bei der Kassenabrechnung fiel mir auf, dass ein Leergutbon extrem vergilbt war. Wir stellen uns hier ja nicht an, wenn ein Bon mal etwas älter ist. Warum auch? Ich habe die Flaschen vom Kunden bekommen, warum sollte also sein Anspruch auf das Geld nach einer Weile verfallen? Und würde man überhaupt wegen solcher Kleinstbeträge mit einem Kunden streiten wollen? Eben. 



Kommentare
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mosqito am :
Bis zum 31.12.2017 hättest Du DIESEN Leergutbon noch akzeptiern müssen.
HB am :
Dieser Bon verjährt erst mit dem Ablauf des Jahres 2017.
0815 am :
TooMuchInformation am :
Andi am :
Epson am :
Oder andersherum: Bedenkst Du, dass jemand so dreist sein könnte?
Rumpel am :
Dabei wäre es technisch wirklich recht simpel umsetzbar.
Engywuck am :
Da hat das Steuerrecht doch sicher was dagegen, oder?
HB am :
Ein Pfandbon aus dem Jahr 2014 verjährt erst mit Ablauf des Jahres 2017.
Michael am :
Nach Rückfrage nach der Rechtsgrundlage in der REWE-Zentrale ging es dann plötzlich doch.