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Fragwürdige Petition

Vor ein paar Tagen wurde ich auf diese Petition hingewiesen:
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, die Preisauszeichnungsverordnung folgendermaßen abzuändern:

Preisangaben, die nur für einen bestimmten Aktionszeitraum gelten, müssen mit dem Gültigkeitszeitraum gekennzeichnet werden, oder zu beschließen, dass Preisangaben an Regalen verbindlich erklärt werden.
Das finde ich sehr bedenklich und auch zweifelhaft.

Erstens: "Preisangaben die nur für einen bestimmten Aktionszeitraum gelten, müssen mit dem Gültigkeitszeitraum gekennzeichnet werden" ist doch sowieso schonmal Käse. Wenn sie nicht mit dem Gültigkeitszeitraum gekennzeichnet wären, wüsste man ja gar nicht, dass sie nur für einen bestimmten Aktionszeitraum gelten sollen.

Zweitens: Wenn die Preisangaben an der Ware verbindlich werden sollen, müssten die Regaletiketten und Schilder fälschungssicher werden. Da drucken sich sonst irgendwelche Leute ein Schild aus "Jack Daniels 1,99€" und kaufen für ein paar Euro den kompletten Regalbestand leer und berufen sich auf die Verbindlichkeit der Preisangabe. Das kann's nicht sein.
In der Praxis wird der Händler eigentlich immer aus Kulanz den Artikel zum ausgezeichneten Preis mitgeben. In den wenigsten Fällen sind die Preisänderungen so dramatisch, dass man deswegen einen schweren finanziellen Verlust hinzunehmen hätte und danach kann man das Schild ja unverzüglich korrigieren. Sowieso: Wenn das Falschauszeichnen bei einem Händler Methode haben sollte, würde ich als Kunde den Laden einfach zukünftig meiden.

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Kommentare

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Chris_aus_B am :

zu Erstens:
Das geht wohl in Richtung der 'normalen' Sonderangebote, also Waren, die (fast) immer im Sortiment sind, aber jetzt im Angebot sind. Da kenne ich als angegebene Zeitangabe nur einen Zusatz à la 'auf Dauer günstiger', was dann hoffentlich einige Monate bedeutet. Sonst sieht man eher nur, dass es im Angebot ist und jenachdem, wieviel günstiger es als normalerweise ist. Ein Zeitraum ist dann vielleicht im Kleinstgedruckten für den internen Gebrauch versteckt.

Und bei Angeboten à la Restekiste könnte man als Zeitraum wohl auch nur 'bis verkauft, vergammelt oder noch mehr vergünstigt' angeben.

Bei 'richtiger' Aktionsware (meist bei Discountern ;-) ) bringt einem die Angabe des Aktionszeitraums auch nicht viel: Wenn die Ware schon weg es hilft es auch nicht, dass der Aktionszeitraum noch einen Tag länger ist. Allerdings kenne ich es vielfach, dass Restposten nach der Aktion verfügbar sind, dann gilt s. o. Restekiste.


Und mit welchem Preis soll man rechnen, wenn man am 10. die Preisangabe liest 'vom 1. bis 9. 0,99 Euro' ?



---
(Memo an selbst: seltener Kommentare schreiben)

TT am :

Ich denke, dass sich "Erstens" an Geschäfte richtet, die Sonderpreise auszeichnen, die dann aber an der Kasse noch nicht / nicht mehr gültig sind.
Ein Discounter in meiner Nähe räumt immer abends schon die Sonderangebote für den nächsten Tag ein (mit großen Schildern und so); den Sonderpreis bekommt man aber tatsächlich erst am nächsten Tag. Merkt an der Kasse kaum jemand, wer kontrolliert schon jeden Einzelposten.

Umgekehrt hab ich auch schon gesehen: Sonderpreis ausgezeichnet, an der Kasse Originalpreis verrechnet. Nach Rücksprache: Sonderpreis war zeitlich begrenzt und gilt nicht mehr.

OxKing am :

Es nervt schon tierisch wenn Samstag Abend schon die Preise für die nächste Woche am Regal hängen und einen zu einem bestimmten Produkt statt zu dem des mitbewerbers greifen lasssen. Wenn es mir als Kunde nicht an der Kasse auffällt oder die Kassenkraft dann nicht den ausgezeichneten Preis zulassen wollen wird es ärgerlich.
Klappte aber bis jetzt eigentlich immer.
Ärgerlich sind die Unterbrechungen dennoch.

Aber ich finde es gibt wirklich andre Sachen mit denen sich der Bundestag auseinander setzen sollte. Als ob wir nicht schon genug Regelungen und Gesetze hätten...

Österreicher im Exil am :

Hier in Kanada haben einige Supermärkte den Punkt 1 "umgesetzt". Auf den Aktionsschildern gibt es klein aufgedruckt die Punkte S [Datum] und E [Datum] für Start und End. Ist ganz praktisch wenn man es weiß, da manche Aktionen nur eine Woche und manche ein ganzes Monat laufen.

Allerdings glaube ich nicht dass viele Kunden das wissen. Es ist wohl eher eine Hilfe für das Personal wann die Schilder wieder zu entfernen sind.

Norbert am :

Jeder Preis ist doch in irgendeiner Weise zeitlich begrenzt, und diese Grenze kann zufällig morgen sein?! Mit dem besten Willen - mit welcher Regelung möchte man dies denn regulieren?

Rewianer am :

Also bei unseren Sonderangebotsetiketten ist in der Tat bereits ein Gültigkeitszeitraum vermerkt. Nicht, dass das einen Kunden jucken würde oder irgendeinen Anspruch begründen würde, aber er ist zumindest für die Mitarbeiter gedacht (um z. B. die wöchentlichen Sonderangebote von den eigenen Preisterminen abzugrenzen). Aber auch hier: Nicht, dass es diese jucken würde... ;-)

Sonstwer am :

Viel schlimmer finde ich andere Tricks:
Nach Ende des Aktionszeitraums den Aufbau noch eine Woche stehen lassen und unauffällig das Preischild von 1,19€ für die Packung Pringles auf die regulären 2,29€ umstecken. Besonders elegant mit ESL.

Die im Wochenprospekt beworbene Ware unauffällig im Kühlregal stehen lassen und das nicht beworbene Produkt zum Normalpreis in die Stoplertruhe füllen...

Helmut am :

Nur, der Bundestag ist gar nicht zuständig für die Änderung dieser Verordnung. Zuständig ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, das in § 1 Preisangabengestz ermächtigt wird, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates zu bestimmen, daß und auf welche Art und Weise beim Anbieten von Waren oder Leistungen gegenüber Letztverbrauchern oder bei der Werbung für Waren oder Leistungen gegenüber Letztverbrauchern Preise und die Verkaufs- oder Leistungseinheiten sowie Gütebezeichnungen, auf die sich die Preise beziehen, anzugeben sind.

Also muss eine solche Änderung auch hier Geschen.

Merke: Gesetz und Rechtsverordnung sind unterschieliche Dinge

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