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Sagen Sie doch Bescheid!!!

Eine Stammkundin berichtete einer Kollegin eher zufällig aus dem Gespräch heraus, dass sie "vor einer Weile" mal einen Mann beobachtet hatte, der sich eine ganze Menge Pakete mit geräuchertem Lachs aus dem Kühlregal genommen hatte, danach in die Getränkeabteilung ging und dort etwas später nur mit zwei Dosen Bier in der Hand wieder heraus kam. Der Lachs war nicht mehr da.

"Dann sagen Sie doch Bescheid, wenn Sie sowas sehen!", entgegnete meine Mitarbeiterin ziemlich aufgeregt und die Kundin antwortete ganz naiv: "Ich wusste ja nicht, was ich in dem Moment machen sollte. Und vielleicht hatte er den Fisch ja auch nur in seine Tasche gelegt, weil er die Hände voll hatte. Da unterstellt man doch nicht gleich böse Absichten. Aber ich musste da hinterher nochmal drüber nachdenken, weil man so ja eigentlich nicht einkauft."

"Wenn Sie nochmal sowas sehen", sagte meine Angestellte, "dann melden Sie bitte direkt irgendeinem Kollegen hier, was Sie beobachtet haben. Wir können dann über die Videokameras nachsehen, ob da wirklich alles mit rechten Dingen zugeht."

Sie versprach, zukünftig daran zu denken.

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Kommentare

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Max Mustermann am :

Ich hoffe deine Mitarbeiterin hat nicht so "laut" gespochen, wie du hier geschrieben hast ;-)

D.R.I am :

Aber was ist, wenn der Kunde dann doch nicht gestohlen hat (bzw. etwas gemerkt hat und die Ware schnell genug unbeobachtet wieder losgeworden ist)? Dann steht für mich ja eine Anzeige wegen einer falschen Verdächtigung, üble Nachrede etc im Raume.

Wenn der Dieb aber tatsächlich gestohlen hat und ich ihn melde, habe ich nichts davon.

Unterm Strich kann ich im besten Fall also nichts gewinnen, im schlechtesten Fall aber jede Menge rechtlichen Ärger bekommen. So hart es ist - ich würde im Zweifel da lieber die Klappe halten...

Rumpel am :

QUOTE:
Dann steht für mich ja eine Anzeige wegen einer falschen Verdächtigung, üble Nachrede etc im Raume.

Das ist Quark.
Falsche Verdächtigung geht nicht, oder sind Björn und seine Mitarbeiter seit neustem befugt Anzeigen entgegen zu nehmen?
Auch üble Nachrede ist Quark wenn man einfach nur sagt was man gesehen hat.
Der ging mit 10 Packungen Lachs in die Getränkeabteilung, und kam mit zwei Dosen wieder heraus.

QUOTE:
Wenn der Dieb aber tatsächlich gestohlen hat und ich ihn melde, habe ich nichts davon.

Es gibt mehr Läden mit Fangprämie als man denkt.

QUOTE:
Unterm Strich kann ich im besten Fall also nichts gewinnen, im schlechtesten Fall aber jede Menge rechtlichen Ärger bekommen. So hart es ist - ich würde im Zweifel da lieber die Klappe halten...

Du kannst eben keinen rechtlichen Ärger bekommen nur weil du die Wahrheit gesagt hast.
Die Klappe hältst du eher, wie die meisten, aus reiner Bequemlichkeit. Blos nicht aus der eigenen Wohlfühlzone heraus treten um anderen zu helfen.

Julchen am :

Erstens handelt es sich nicht um eine Anzeige bei der Polizei, sondern einen Hinweis an den Ladenbesitzer und zweitens schaut dieser - wie im Text glasklar geschrieben - erst auf der Videoanlage nach, was an der Sache dran ist.
Von rechtlichem Ärger für den Kunden kann also überhaupt gar keine Rede sein.

Kiran am :

Es ist wirklich zum nackten Grausen wieviel z.T. gefährliches, juristisches Halbwissen im Umlauf ist.

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