Frage zu ec-Zahlungen
Frak hat eine Frage zu Kartenzahlungen:
Ich habe gerade noch den Gedanken, dass man bei manchen Unternehmen möglicherweise einer anderen Nutzung der Daten zustimmt (Marketing etc.). Es wäre (sofern überhaupt legal) auf jeden Fall kein sehr netter Zug von den Firmen, so eine "Zustimmung" auf diese Weise zu ergaunern.
Meist zahle ich meine Einkäufe in Bar und eher selten mit der Karte. Jedoch letztens kamen meine Freunde ich in einer Diskussion dazu, das bei der Kartenzahlung meist ein längerer Text aufgedruckt wird und wir diesen dann unterschreiben.Wir nutzen hier im Markt selber ausdrücklich nicht das ELV-System, aber auf dem Papier, das wir für die ec-Cash-Zahlungen verwenden, steht auf der Rückseite folgender Standardtext:
Nun stellte sich die Frage, was unterschreiben wir da?
Ich habe schon versucht diesen Text schnell zu lesen, aber nach einem Satz schon wegen der Kassensituation aufgehört.
Und ehrlich gesagt, denke ich geht es vielen Menschen genauso. Man unterschreibt, dass es weitergeht und kümmert sich eigentlich gar nicht darum, was unterschrieben wird.
Bei dem langen Text, gehe ich nicht nur davon aus, dass ich der Zahlung zustimme, sondern auch meine Daten und was ich eingekauft habe, weitergegeben werden dürfen.
Das zweite Problem ist, den Bon mit dem Text und der Unterschrift wird ja vom Supermarkt behalten und auf meinem Bon steht das nicht.
Ist der Text von den Märkten (REWE, SPAR, EDEKA) unterschiedlich, oder immer der gleiche?
Kann ich der Zahlung zustimmen, aber nicht der Weitergabe von Daten oder muss ich das einfach akzeptieren, wenn ich mit Karte zahle?
Fragen über Fragen
Vielleicht hast Du einen Link dazu, habe leider nichts gefunden.
1. Ermächtigung zum LastschrifteinzugSo oder ähnlich dürfte es auf allen anderen Bons ebenfalls zu lesen sein.
Hiermit ermächtige ich das umseitig ausgewiesene Unternehmen, den umseitig ausgewiesenen Rechnungsbetrag von meinem umseitig durch Konto-Nummer und Bankleitzahl bezeichneten Konto durch Lastschrift einzuziehen.
2. Ermächtigung zur Adressweitergabe
Ich weise mein Kreditinstitut, das durch diee umseitig angegebene Bankleitzahl bezeichnet ist, unwiderruflich an, bei Nichteinlösung der Lastschrift oder bei Widerspruch gegen die Lastschrift dem umseitig ausgewiesenen Unternehmen oder einem von ihm beauftragten Dritten auf dessen Anforderung hin meinen Namen und meine Anschrift vollständig mitzuteilen, damit das umseitig ausgewiesene Unternehmen seinen Anspruch gegen mich geltend machen kann.
3. Ermächtigung zur Speicherung und Weitergabe der Sperrdatei
Ich bin damit einverstanden, dass meine Daten für den Zweck der Zahlungsabwicklung elektronisch gespeichert und verarbeitet werden. Ich bin damit einverstanden, dass nur im Falle der Nichteinlösung diese Tatsache in eine Sperrdatei aufgenommen und an andere Unternehmen zur Nutzung übermittelt wird, die ebenfalls ein solches Lastschriftverfahren anwenden. Sobald der Forderungsbetrag bezahlt ist, wird die Eintragung in der Sperrdatei gelöscht.
Ich habe gerade noch den Gedanken, dass man bei manchen Unternehmen möglicherweise einer anderen Nutzung der Daten zustimmt (Marketing etc.). Es wäre (sofern überhaupt legal) auf jeden Fall kein sehr netter Zug von den Firmen, so eine "Zustimmung" auf diese Weise zu ergaunern.
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Kommentare
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Sascha am :
(Insbesondere bei Rewe ist der Text ellenlang.)
Tim Landscheidt am :
Bumsfidel am :
Zum anderen ist zumindest bei der Zahlung mit Unterschrift für die Kasse der Vorgang mit Bondruck abgeschlossen. Wer also da lesen möchte, kann mit seinem Einkauf einen Schritt zur Seite machen und in Ruhe lesen, während der nächste Kunde abkassiert wird.
Da allerdings dann sagen, dass man aufgrund des gelesenen doch keine Kartenzahlung wünscht, wird jedoch schwierig...
Simon am :
Was häufiger noch drauf steht ist, dass die Läden das auch mit Datenbanken von Dienstleistern abgleichen darf. Die übermitteln dann Informationen z.B. zur möglichen Kartensperre oder zum getätigten Umsatz. Das ist wohl günstiger als die Daten von der Bank bestätigen zu lassen.
Johnny am :
An wen verkauft sich bestimmte Ware? Wieviel von Produkt X verkaufe ich an Einmal-Käufer, wieviel an Dauerkäufer? Wie sieht's aus mit der Kundentreue aus? Was kaufen die Stammkunden besonders häufig, was ist eher für Gelegenheitskunden?
HilfeIchDenkeWieEinBWLerOderMarketingfuzzi am :
Julchen am :
Die müssen Rollen ohne Ende verbraten haben!
Die Antwort auf meine Frage, was zur Hölle das für eine Tapete sei, stellte sich heraus, daß das Lieferunternehmen eine Abrechnungsfirma in den Niederlanden benutzte und im Prinzip jede der Zahlungen als Auslandseinsatz gelte.
Fast sämtlicher Text betraf aber nicht mich als Kunden, sondern die Geschäftsbeziehung zwischen Lieferant in D und Firma in NL. Trotzdem war es Pflicht, den ganzen Krams auf jeden einzelnen Bon zu drucken.
Vielleicht hatten die Niederländer auch einfach nur Aktien bei einem "Rollen"-Hersteller
Andreas am :
Nur beim ELV Verfahren, wo keine PIN benötigt wird (zB. bei Rossmann) braucht es die Unterschrift. Das ist die Zustimmung zur Lastschrift.
Die Unterschrift wird auch benötigt wenn es ein Problem bei der EC Zahlung gibt und das Terminal auf ELV als Fallback wechselt.
Rewe und die Töchter haben eine ganze Zeit lang bei EC Zahlung trotzdem eine Unterschrift gefordert. Deswegen standen sie auch schon vor Gericht.
Andreas am :
Jasper am :
Johnny am :
Ich lese mir auch die AGB auf EC-Bons nicht durch (ich zahle allerdings auch praktisch nie mit EC-Karte, ich bin ein Freund von Bargeld).
Ich bin auch kein Datenschutzfanatiker, ganz im Gegenteil, ich gebe bereitwillig Privatsphäre auf, wenn mir im Gegenzug wesentliche Erleichterungen winken (wie bspw bei Google mit der Verknüpfung aller meiner Geräte mit meinem Konto). Bei einem "Zahl Bargeldlos, dafür bekommst Du den großen Vorteil, dass wir deine Daten an die Werbeindustrie verkaufen"-Vorschlag würde ich wohl ablehnen. Wenn sie mir für den entsprechenden Einkauf 10% Rabatt böten, würde ich sicherlicht überlegen.
Jasper am :
Engywuck am :
Was haben doch die Wirtschaftsvertreter groß getönt, als das alte Rabattgesetz mit maximal 3% bei Barzahlung fiel - nur um dann diese lächerliche Payback-Karte und ihre Kollegen aus dem Hut zu zaubern.
Beim Dönerladen oder Bäcker erhalte ich 5-10% und das nur für Stempel auf dem Kärtchen, ohne Nachvollziehbarkeit. Da nehme ich dann die Mühe auf mich...
Ingo am :
Ich weiß jetzt allerdings nur noch, dass es die üblichen Punkte zur Datenspeicherung waren und keine Details.
Mapaed am :
aus Sicht derjenigen die die an sich vorhandenen Daten nutzen wollen - es wären ja wirklich ziemlich detailierte Kundenprofile möglich.
Nur verhindert der Datenschutz die Verknüpfung von Zahlungsprofilen mit den Daten aus den Warenwirtschaftssystemen.
Es gibt beim Thema "Erstellung Kundenprofile" sehr viele gesetzliche Vorgaben hinsichtlich "Zustimmung erforderlich".
Gerade wenn längerfristige Nutzerprofile erstellt werden sollen - da müssen die Kunden explizit zustimmen und das jeweilige "Kundenbindungsprogramm" aktiv auswählen ...
Technisch gesehen wäre die Erstellung der Kundenprofile aus der Kombination von Zahlungsdaten, Warenwirtschaft und weiterem sicherlich möglich.
Alleine die Existenz von Anbietern wie Payback (und den Aussagen der Leute die ich in dem Laden kenne) zeigt aber dass die Gesetzgebung jegliche "Weiterverwendung" von vorhandenen Daten an die explizite Zustimmung des Kunden koppelt.
Jeder EINZELNEN weiteren Verwendung über den reinen Zahlungsvorgang muss zugestimmt werden.
Klingt komisch - ist aber so.
Solange also keine Zustimmung für die Nutzung von Kundendaten abgefragt wird ...
Es wäre deutlich mehr möglich als erlaubt ist.
Gleichzeitig .... und das ist gut so.
Universum am :