Beweismittel Leergutbon
Eine junge Frau gab eine Menge Leergut ab, unter anderem auch von einem Biermischgetränk, auf das wir im laufe der letzten Jahre schon mehrere Stammkunden hatten, die sich dann als Ladendiebe entpuppt haben. Das eine hat eigentlich nichts mit dem anderen zu tun, aber dannoch warnte mich eine Kollegin vor: "Guck da mal hinterher, ich traue der nicht so recht!"
Auf dem Monitor der Videoüberwachungsanlage konnte ich sehen, wie die Frau vom Leergutautomaten direkt zu unserem großen Kühlregal ging. Dort nahm sie sich zwei Becher kalten Kaffee, griff sich noch von einem Aufsteller eine Schachtel Pralinen und steckte das alles in ihre Umhängetasche. An der Kasse legte sie zwar ihren Pfandbon auf das Förderband, packte die anderen Sachen jedoch nicht aus.
Darauf angesprochen fiel ihr ein, dass sie ja "etwas vergessen" hätte. Das wirkte aber gar nicht glaubwürdig und so durfte sie uns ins Lager folgen. Mangels Personalausweis mussten wir auf die Polizei warten, um den Wahrheitsgehalt der Angaben der Dieben überprüfen zu können. Anzeige, Hausverbot, das übliche Prozedere…
Sie hatte für rund fünf Euro Leergut mitgebracht. Den Leergutbon riss ich allerdings durch und sagte ihr, dass ich das mit dem Fangprämie verrechnen werde. Sie schulde mir also nur noch rund 45 Euro. Das wollte sie aber gar nicht einsehen und sagte der Polizei, dass sie noch einen Leergutbon hätte und dass ihr das Geld zustehen würde.
"Verrechnen ist schwierig", meinte einer der Polizisten, "weil das zwei unterschiedliche Fälle sind." Aber er hatte eine Idee: "Da Sie sich ja um den Bon streiten, werde ich den als Beweismittel mit zur Anzeige nehmen und an die Staatsanwaltschaft weiterleiten. Dann kann die Frau sich nicht beschweren, dass Sie ihr irgendetwas weggenommen hätten und Sie müssen ihr das Geld jetzt nicht auszahlen."
Sehr coole Idee.
Auf dem Monitor der Videoüberwachungsanlage konnte ich sehen, wie die Frau vom Leergutautomaten direkt zu unserem großen Kühlregal ging. Dort nahm sie sich zwei Becher kalten Kaffee, griff sich noch von einem Aufsteller eine Schachtel Pralinen und steckte das alles in ihre Umhängetasche. An der Kasse legte sie zwar ihren Pfandbon auf das Förderband, packte die anderen Sachen jedoch nicht aus.
Darauf angesprochen fiel ihr ein, dass sie ja "etwas vergessen" hätte. Das wirkte aber gar nicht glaubwürdig und so durfte sie uns ins Lager folgen. Mangels Personalausweis mussten wir auf die Polizei warten, um den Wahrheitsgehalt der Angaben der Dieben überprüfen zu können. Anzeige, Hausverbot, das übliche Prozedere…
Sie hatte für rund fünf Euro Leergut mitgebracht. Den Leergutbon riss ich allerdings durch und sagte ihr, dass ich das mit dem Fangprämie verrechnen werde. Sie schulde mir also nur noch rund 45 Euro. Das wollte sie aber gar nicht einsehen und sagte der Polizei, dass sie noch einen Leergutbon hätte und dass ihr das Geld zustehen würde.
"Verrechnen ist schwierig", meinte einer der Polizisten, "weil das zwei unterschiedliche Fälle sind." Aber er hatte eine Idee: "Da Sie sich ja um den Bon streiten, werde ich den als Beweismittel mit zur Anzeige nehmen und an die Staatsanwaltschaft weiterleiten. Dann kann die Frau sich nicht beschweren, dass Sie ihr irgendetwas weggenommen hätten und Sie müssen ihr das Geld jetzt nicht auszahlen."
Sehr coole Idee.
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Kommentare
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TOMRA am :
CSI Bremen wäre bestimmt schon nah dran ...
TooMuchInformation am :
Jetzt versteh ich erst, warum keine Security: Das ist das Personal bereits
Ich bins am :
Wieso sollte Björn sich schämen? Er ist das Opfer, nicht der Dieb.
SPages am :
Jemand am :
Denny am :
Thomas' am :
Wenn die Ladendiebe das glauben, dann ist das klasse, aber juristisch eben unbegründet. Daher würdest du der Ladendiebin tatsächlich das Geld leider schulden.
Rumpel am :
Andreas am :
Zulässig ist das nur im Rahmen von Schadenersatz. Also wenn der Ladenbesitzer seinen Mitarbeitern/Kunden eine Prämie verspricht und auch tatsächlich zahlt, dann ist diese Zahlung ein Schaden für ihn und er kann vom Dieb Ersatz verlangen.
Rumpel am :
Hier ist der Empfänger der Prämie. Somit zulässig.
Andreas am :
Es kann betriebswirtschaftlich sinnvoll sein, so eine Prämie auszuloben, manche Läden tun das auch. Erstens werden die MA natürlich aufmerksamer --> weniger erfolgreiche Diebstähle, evtl. auch weniger Versuche (wenn sich die geringeren Erfolgschancen bei den Gaunern rumsprechen). Zweitens ist es aus Sicht der MA eine Art Lohnerhöhung (bessere "Kampfmoral", weniger Fluktuation), die die Firma zumindest teilweise nicht selbst bezahlen muss.
Bei Björn ist es aber nicht so. Er hat gegen den MA keine Verpflichtung, etwas zu zahlen. Damit hat der Dieb auch keine, etwas zu ersetzen.
ednong am :
Gibt also genug Möglichkeiten ...
One am :
Thomas' am :
Rumpel am :
dr. pop am :
Chris am :
https://de.wikipedia.org/wiki/Aufrechnung_%28Deutschland%29
W204 am :
Timo am :