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Vierzehn? :)

Mit der Tagespost oder auch einem anderen Verteiler kam hier heute dieser Zettel an, auf dem eindringlich an das morgen Vormittag geltende Halteverbot hier in der Straße erinnert wird.

Es wird trotzdem wieder eine Abschlepp-Orgie werden, wie jedes Jahr.

Was mir gerade erst auffiel: Irgendwie haben die Veranstalter sich auf dem Zettel beim Datum vertan. Ich bin mir relativ sicher, dass wir schon 2015 haben. :-)


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Kommentare

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Patrick am :

Die Info kommt ja sehr rechtzeitig für Anwohner und Parker.
Die die also Urlaub haben und dort ihr Auto abgestellt haben werden also kostenpflichtig abgeschleppt ohne das sie wussten das an dem Tag Haltverbot besteht...

ince am :

Ich würde mal stark davon ausgehen, dass entsprechende Schilder schon vorher aufgestellt wurden und der Zettel bloß ein zusätzlicher Hinweis ist.

Andreas am :

Also die Gerichte Urteilen regelmäßig dass die Schilder mindestens 3 Tage vorher aufgestellt werden müssen, teilweise 4 Tage.
2 Tage waren bisher, wenn ich das richtig verfolgt habe, immer zu wenig.

Das doofe ist nun auch dass es vom Gesetz her schnurzpiepegal ist ob man von dem Schild Kenntnis hatte oder nicht.

Ich denke mal die meisten Städte wissen darum, und werden die Schilder 4 Tage vorher aufgestellt haben.

Dass man dann der Dumme ist, wenn man im Urlaub ist, ändert sich dadurch natürlich nicht.
Die Regelung ist einfach scheiße, obwohl es doch möglich wäre zu erfassen ob die Autos nun bereits vor dem Schild dort standen, und man sie einfach nur umsetzt, und die Kosten die Stadt trägt.

D.R.I am :

Wenn ich mich richtig erinnere, müssen Halteverbots-Zeichen drei Tage vor der Gültigkeit aufgestellt werden. Einem Autobesitzer ist es zuzumuten, alle 72 Stunden mal nach seinem Auto gucken zu gehen.
Eine Information nur einen Tag, bevor abgeschleppt wird, ist deshalb wirklich etwas kurz.

Andreas am :

Naja was die Gerichte als Zumutbar erachten, und was wirklich zumutbar ist sind zwei verschiedene Paar Schuh.

Man ist neu in der Stadt, hat noch keine Vertrauenspersonen, und fährt 2 Wochen in Urlaub. Kommt zurück, die Karre ist weg, und man darf auch noch blechen.

T3R.PV am :

Hm, es soll verhindert werden, dass die Fahrzeuge nicht abgeschleppt werden - also wird in jedem Fall abgeschleppt?!?!

Bulli am :

14 oder 15... na ja, da muss man Nachsicht üben. Das haben Polizisten geschrieben. :-D ;-)

TooMuchInformation am :

Könnte das im Streitfall wohl die Abschleppkosten sparen...? ;-)

Adrian am :

Man könnte evtl. die Kosten sparen, weil es "Haltverbot" ohne e heißt laut StVO.

ednong am :

Wichtig ist, dass das Datum auf den Schildern stimmt ...

Und obige Fehler, ganz besonders die (doppelte) Verneinung, find ich ja wieder mal extrem witzig.

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