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"Inverkehrbringen von Falschgeld"

Vor einer Weile haben wir hier versehentlich einen falschen 100€-Schein bekommen. Da wir nicht wussten, welcher Kunde oder welche Kundin ihn uns gegeben hatte und sich nicht einmal mehr ermitteln ließ, welcher meiner Mitarbeiter dafür verantwortlich war, hatte ich die (sogar mit einem Hologramm versehene!) Blüte mit dem Hinweis "zur Kenntnisnahme" zur Polizei geschickt. Damit war die Sache für mich erledigt.

Nun kam Post von der Staatsanwaltschaft, dass das Verfahren wegen der angezeigten Straftat ("Inverkehrbringen von Falschgeld") eingestellt wurde, da der Täter nicht ermittelt werden konnte.

Hatte ich in diesem Fall zugegebenermaßen auch gar nicht anders erwartet. Aber nett, dass sie sich trotzdem die Mühe mit dem Schreiben gemacht haben.

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Kommentare

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Bas am :

Durch welchen Fehler ist die Blüte denn aufgefallen?

Ottomar am :

Die Mühe besteht aus der Eingabe eines kurzen Codes für den Autotext, sorry to disillusiinate you... ;-)

Die StA sind (überwiegend jedenfalls) inzwischen recht modern unterwegs in Sachen EDV!

Zimbo, die Wurst am :

Wenn du dich schon mit Englisch-Kenntnissen brüsten willst, dann versuch' doch bitte wenigstens, dich an die zweieinhalb Grundregeln zur Formung von Verben zu halten. "to disillusinate" – I become a crise …

DerBanker am :

Es gibt tatsächlich ne Firma in China, die diese Hologramme herstellt. Dort ist das sogar ganz legal, so weit ich mitbekommen habe.

Andreas am :

Um es mit den Worten von Jeremy Clarkson zu sagen.

QUOTE:
It seems, then, that the expression "copyright infringement" doesn't translate terribly well into Mandarin.


Übrigens sind auch in Japan die Gesetze was dies betrifft ein wenig lockerer als in der westlichen Welt. Zumindest haben einige Hersteller dort bereits resigniert was 1:1 Kopien von Instrumenten betrifft.

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