"Inverkehrbringen von Falschgeld"
Vor einer Weile haben wir hier versehentlich einen falschen 100€-Schein bekommen. Da wir nicht wussten, welcher Kunde oder welche Kundin ihn uns gegeben hatte und sich nicht einmal mehr ermitteln ließ, welcher meiner Mitarbeiter dafür verantwortlich war, hatte ich die (sogar mit einem Hologramm versehene!) Blüte mit dem Hinweis "zur Kenntnisnahme" zur Polizei geschickt. Damit war die Sache für mich erledigt.
Nun kam Post von der Staatsanwaltschaft, dass das Verfahren wegen der angezeigten Straftat ("Inverkehrbringen von Falschgeld") eingestellt wurde, da der Täter nicht ermittelt werden konnte.
Hatte ich in diesem Fall zugegebenermaßen auch gar nicht anders erwartet. Aber nett, dass sie sich trotzdem die Mühe mit dem Schreiben gemacht haben.
Nun kam Post von der Staatsanwaltschaft, dass das Verfahren wegen der angezeigten Straftat ("Inverkehrbringen von Falschgeld") eingestellt wurde, da der Täter nicht ermittelt werden konnte.
Hatte ich in diesem Fall zugegebenermaßen auch gar nicht anders erwartet. Aber nett, dass sie sich trotzdem die Mühe mit dem Schreiben gemacht haben.
Trackbacks
Nur registrierte Benutzer dürfen Einträge kommentieren. Erstellen Sie sich einen eigenen Account hier und loggen Sie sich danach ein. Ihr Browser muss Cookies unterstützen.
Die Kommentarfunktion wurde vom Besitzer dieses Blogs in diesem Eintrag deaktiviert.
Kommentare
Ansicht der Kommentare: Linear | Verschachtelt
Bas am :
Ottomar am :
Die StA sind (überwiegend jedenfalls) inzwischen recht modern unterwegs in Sachen EDV!
Zimbo, die Wurst am :
DerBanker am :
Andreas am :
Übrigens sind auch in Japan die Gesetze was dies betrifft ein wenig lockerer als in der westlichen Welt. Zumindest haben einige Hersteller dort bereits resigniert was 1:1 Kopien von Instrumenten betrifft.