Das mache ich sonst nie!
Eine Kundin kam mit einem ihrer Kontoauszüge zu uns in den Laden und beschwerte sich, dass wir ihr zu viel Geld abgebucht hätten: "166,41€ – da ist Ihrer Kassiererin eine sechs zu viel reingerutscht. Das kann nur ein kleiner Einkauf gewesen sein, also wohl 16,41€."
Da ich ihr nicht einfach auf gut Glück 150 Euro in die Hand drücken wollte, erklärte ich, dass ich dass ich das prüfen müsse und dass das eine Weile dauern würde. Die Frau war vollkommen entspannt und bot an, nach ihrem Frisörtermin wiederzukommen. Die Zeit nutzte ich, um die entsprechenden Belege (Ausruck aus dem ec-Terminal und am Rechner den Kassenbon) herauszusuchen.
Auf dem ec-Beleg stand 166,41€ drauf. Logischerweise, die Summe wurde auch abgebucht. Wenn da mal eine Differenz auftreten würde, hätte der Dienstleister wohl ein großes Problem.
Spannender war der Kassenbon: Der kleine Einkauf ergab tatsächlich nur 16,41€. Als "Zahlungsmittel gegeben" wurden allerdings 166,41€ gebucht, so das als Rückgeld 150€ herauskamen. Das war für mich ziemlich eindeutig ein zeichen dafür, dass sich die Kundin 150 Euro hat auszahlen lassen. Meine Begründung:
1. Beim Eingeben der PIN überprüft man doch als Kunde die Summe, die da am Gerät steht. Okay, sollte man prüfen, denn Fehler passieren überall. Könnte also an dieser Stelle schomal schiefgelaufen sein. Und das ist eigentlich ein Punkt, an dem man als Händler die Schuld von sich weisen könnte.
2. Eine erfahrene Kassiererin müsste versehentlich zweimal die Sechs am ec-Gerät gedrückt haben. Da das eine Gummitastatur ist, bei der man die Tasten ziemlich bewusst drücken muss, ist das eher unwahrscheinlich. Mit "Wurstfingern" kann man zwar zwei verschiedene Tasten drücken, aber nicht zweimal hintereinander die selbe.
3. Wir übernehmen aus Sicherheitsgründen (zur Nachkontrolle und um Differenzen zu vermeiden) bewusst den auf dem ec-Beleg stehenden Wert als den gegebenen Betrag in die Kasse. Spätestens hier hätte meine Mitarbeiterin stutzig werden müssen.
4. Es hat "150€" Rückgeld auf dem Display gestanden. Auch hier wäre mal Gelegenheit gewesen, nachzuprüfen, was da wohl schiefgelaufen sein könnte.
5. Es gab keine auffällige Kassendifferenz an dem Tag.
"Sind Sie sicher, dass Sie nicht doch 150 Euro mitgenommen hatten?"
Die Kundin wollte erst protestieren, dann stockte sie, überlegte und stammelte schließlich: "Ach… Jaaaaha… Doch… Ich erinnere mich wieder. Das mache ich sonst nie, darum hatte ich das vergessen."
Da ich ihr nicht einfach auf gut Glück 150 Euro in die Hand drücken wollte, erklärte ich, dass ich dass ich das prüfen müsse und dass das eine Weile dauern würde. Die Frau war vollkommen entspannt und bot an, nach ihrem Frisörtermin wiederzukommen. Die Zeit nutzte ich, um die entsprechenden Belege (Ausruck aus dem ec-Terminal und am Rechner den Kassenbon) herauszusuchen.
Auf dem ec-Beleg stand 166,41€ drauf. Logischerweise, die Summe wurde auch abgebucht. Wenn da mal eine Differenz auftreten würde, hätte der Dienstleister wohl ein großes Problem.
Spannender war der Kassenbon: Der kleine Einkauf ergab tatsächlich nur 16,41€. Als "Zahlungsmittel gegeben" wurden allerdings 166,41€ gebucht, so das als Rückgeld 150€ herauskamen. Das war für mich ziemlich eindeutig ein zeichen dafür, dass sich die Kundin 150 Euro hat auszahlen lassen. Meine Begründung:
1. Beim Eingeben der PIN überprüft man doch als Kunde die Summe, die da am Gerät steht. Okay, sollte man prüfen, denn Fehler passieren überall. Könnte also an dieser Stelle schomal schiefgelaufen sein. Und das ist eigentlich ein Punkt, an dem man als Händler die Schuld von sich weisen könnte.
2. Eine erfahrene Kassiererin müsste versehentlich zweimal die Sechs am ec-Gerät gedrückt haben. Da das eine Gummitastatur ist, bei der man die Tasten ziemlich bewusst drücken muss, ist das eher unwahrscheinlich. Mit "Wurstfingern" kann man zwar zwei verschiedene Tasten drücken, aber nicht zweimal hintereinander die selbe.
3. Wir übernehmen aus Sicherheitsgründen (zur Nachkontrolle und um Differenzen zu vermeiden) bewusst den auf dem ec-Beleg stehenden Wert als den gegebenen Betrag in die Kasse. Spätestens hier hätte meine Mitarbeiterin stutzig werden müssen.
4. Es hat "150€" Rückgeld auf dem Display gestanden. Auch hier wäre mal Gelegenheit gewesen, nachzuprüfen, was da wohl schiefgelaufen sein könnte.
5. Es gab keine auffällige Kassendifferenz an dem Tag.
"Sind Sie sicher, dass Sie nicht doch 150 Euro mitgenommen hatten?"
Die Kundin wollte erst protestieren, dann stockte sie, überlegte und stammelte schließlich: "Ach… Jaaaaha… Doch… Ich erinnere mich wieder. Das mache ich sonst nie, darum hatte ich das vergessen."
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Kommentare
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JanS am :
MiataMuc am :
P.S. Ich habs nachbezahlt.
Bulli am :
Beim Bezahlen der Rechnung verrechnete sich der Drachen (Kellnerin) um 50 D-Mark zu meinen Gunsten.
Ich habe es als ausgleichende Gerechtigkeit genommen und war den ganzen restlichen Abend doppelt gut gelaunt. Einerseits weil ich einen kostenfreien Restabend hatte, sowie das Wissen, dass der Drachen den ganzen Abend teils umsonst gearbeitet hat.
Raoul am :
Erstaunlich aber, daß - sofern der Kunde nicht auf Punkt 1 achtet - man als Kassierer doch ziemlich einfach die Möglichkeit hätte, einen nicht unerheblichen Geldbetrag abzugreifen.
Aber klar, wäre tatsächlich dem Kunden geschuldet, wenn er einfach mal eine Zahlung in Höhe des zwenfachen Einkauf autorisiert.
Bulli am :
Jens Stratmann am :
Geldautomat am :