Phlegmatischer Ladendetektiv
Gestern am frühen Abend beim Combi-Verbrauchermarkt hier in der Neustadt (Volkmannstraße), das ist etwa einen Kilometer von mir hier entfernt: Meine Frau war privat dort und hat einen Typen beobachtet, der bei uns als "VP" (verdächtige Person) schon häufiger aufgefallen ist und auch mit einigen anderen komischen Leuten, von denen einer seit ein paar Wochen aufgrund eines Diebstahls Hausverbot hat, hin und wieder in unseren Laden kommt.
Mit einer großen, aber offensichtlich leeren, Umhängetasche um den Hals ging er zielstrebig zum Kaffeeregal und nahm dort zwei große Gläser Nescafé in die Hand. Sämtliche Alarmglocken klingelten bei Ines und sie flitzte zur Kasse und erzählte der Mitarbeiterin dort, dass sie gerade beklaut würden. Die Kassiererin verwies auf den Ladendetektiv, der etwas weiter entfernt stand.
Während der Ladendieb mit einer prall gefüllten Tasche (!) zielstrebig in Richtung Ausgang ging, setzte sich der Detektiv nur im Schneckentempo in Bewegung. Der mit dem Kaffee ging in aller Seelenruhe durch eine geöffnete Kasse und war schon kurz vor der Tür, als er den Detektiv bemerkte. Da gab er Gas, verlor dabei noch eines der Kaffeegläser und verschwand im benachbarten Kleingartengebiet.
Der Herr Ladendetektiv ging in aller Ruhe zur Tür, sammelte das verlorene Glas wieder ein stand wie eine Ölgötze an der Tür und glotzte dem Typen hinterher. "Der hat die Tasche voller Kaffee!!!", mahnte Ines noch und bekam vom Detektiv zur Antwort, dass er auf dem Parkplatz nicht versichert sei, wenn ihm was passieren würde.
Mit einer großen, aber offensichtlich leeren, Umhängetasche um den Hals ging er zielstrebig zum Kaffeeregal und nahm dort zwei große Gläser Nescafé in die Hand. Sämtliche Alarmglocken klingelten bei Ines und sie flitzte zur Kasse und erzählte der Mitarbeiterin dort, dass sie gerade beklaut würden. Die Kassiererin verwies auf den Ladendetektiv, der etwas weiter entfernt stand.
Während der Ladendieb mit einer prall gefüllten Tasche (!) zielstrebig in Richtung Ausgang ging, setzte sich der Detektiv nur im Schneckentempo in Bewegung. Der mit dem Kaffee ging in aller Seelenruhe durch eine geöffnete Kasse und war schon kurz vor der Tür, als er den Detektiv bemerkte. Da gab er Gas, verlor dabei noch eines der Kaffeegläser und verschwand im benachbarten Kleingartengebiet.
Der Herr Ladendetektiv ging in aller Ruhe zur Tür, sammelte das verlorene Glas wieder ein stand wie eine Ölgötze an der Tür und glotzte dem Typen hinterher. "Der hat die Tasche voller Kaffee!!!", mahnte Ines noch und bekam vom Detektiv zur Antwort, dass er auf dem Parkplatz nicht versichert sei, wenn ihm was passieren würde.
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Kommentare
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Flamebeard am :
Anja am :
Björn Harste am :
Bulli am :
Anja am :
.o0(ich brauch einen Garten... Dann kann der Mann da schlafen und wird nicht mit Fernsehen belohnt...)
too am :
Anja am :
Basti am :
Marco am :
Johnny am :
Bas am :
Kaufleuter am :
egal am :
Hier aber denke ich überwiegen die Schutzwürdigen Interessen des LD (auch wenn man das als Geschäftsbereiber anderes sehen wird). Da der LD durch das Register dann evtl auch die Nachteile hat und bei Plus nix mehr klaufen kann. Daher denke ich würde: "und kein Grund zu der Annahme besteht, dass der Betroffene ein schutzwürdiges Interesse an dem Ausschluss der Übermittlung oder Nutzung hat"
hier ziehen.
Ob das aber mehr wiegt als das "zur Wahrung berechtigter Interessen eines Dritten oder"
im Satz vorher ist eine abwägungssache..
Auf jeden Fall kann man ja in dem Formular, was jeder Ladendieb unterschreiben sollte eine Rubrik einführen die die Übermittlung der Daten an eine Auskunftsdatei erlaubt.
Wobei hier dann wieder Fraglich ist, in wie Weit die Unterschrift dann Freiwillig ist.
Aber wenn man das Formular 2 Teilt und 2 Unterschriften "fordert" ist das sicherlich einfacher.
..
aber ist eine Interessante Datenschutzrechtlich Frage.
auch egal am :
TT am :
Nein, §28 regelt ausschließlich die Datenverarbeitung für eigene Geschäftszwecke. "Dritte" im Sinne deines Zitats sind bspw. Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater.
Viel eher kommt $29 in Betracht, Geschäftsmäßige Datenerhebung zum Zweck der Übermittlung. Wir aber daran scheitern, dass
1) das Schutzinteresse des Betroffenen höher wiegt
2) der empfangende Dritte ein berechtigtes Interesse glaubhaft darlegen muss. Das kann er für eine Pauschalübermittlung aller LDs nicht.
Johnny am :
Meine Güte, unser Rechtssystem ist kaputt.
Jan Reiners am :
Ralf am :
Ich habe mal ein Foto aus einem neu eröffneten Supermarkt in der Zeitung gesehen. An der Fleischtheke lies sich gerade die Ehefrau des örtlichen Schlachters bedienen. Das gab ein Geschrei im Dorf.
Und glaubt mal, daß Herr Combi den Beitrag hier auch gelesen hat....
Da wird sicher noch was passieren...
eigentlichtyler am :
Vermutlich ist diese "Nur-innerhalb-des-Ladens-agieren-sonst-selber-schuld-weil-nicht-versichert"-Regelung nicht die einzige Schikane, die dem Detektiv bei der vernünftigen Ausübung seines Jobs in den Weg gelegt wird.
Zu schnell gelaufen? Den Dieb zu fest angefasst?
Das stand so nicht im Arbeitsvertrag => Selber schuld
Man kann Jobs schon so einrichten, dass der ihn Ausübende trotz eigentlich vorhandener Motivation zum Ergebnis kommt "Wenn ich nix mache, mach ich auch nix falsch"
Jan am :
hmm am :
Georg am :
Oliver am :
Georg am :
Meeee am :
georg am :
OxKing am :
Georg am :
Steigt die Zahl der Ladendiebstähle?
Bei knapp jeder zweiten Anzeige in Bremen handelt es sich um einen Diebstahl. Aus Sicht der Händler steigt die Zahl der Diebstähle. Doch die Haltung der Bremer Polizei ist eine andere.
http://www.radiobremen.de/fernsehen/buten_un_binnen/index.html
Sonstwer am :
Wird leider viel zu wenig gebucht