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Risse bleiben in der Scheibe!

Ist zwar nicht so prickelnd, aber die Scheibe mit den beiden Rissen bleibt vorne drin. Da sich nicht feststellen lässt, wer den Schaden zu verantworten hat (Fehlerhaftes Glas oder unser grauer Aufkleber auf der Rückseite) und ich keine Lust auf einen Rechtsstreit habe, wird nichts passieren.

Kleiner Trost: Der Sprung fällt nur auf, wenn die Sonne hell von Osten scheint. Bei normal schattigem Licht sieht man den Schaden im Grunde nicht.

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Kommentare

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Marcel am :

Ein Sachverständiger kostet dich nur ein paar Euro und sei dir sicher, mit einem sachverständigengutachten ist der Fensterbauer auch ohne Rechtsstreit bereit das Glas zu tauschen.
Und von Berufswegen bin ich mir mit "Spannung im Glas" sehr sicher!

pansy am :

Ich habe von berufswegen nicht wirklich was mit Glas zu tun, aber ich frage mich, wie ein "Aufkleber" einen Riss in einer Scheibe verursachen soll ...

Uwe am :

Kannst ja von vorne auch noch einen Aufkleber drauf machen.

Walter am :

Bei dem Gesocks, dass da rumläuft, wäre der in einer Woche teilweise abgerissen.

Walter am :

Risse im Glas, dadurch Glas undicht, in der Folge Fenster im dümmsten Falle in zwei, drei Jahren großflächig blind.

Das mit dem Gutachter täte ich mir nochmal überlegen.

Soll es an Wärmespannungen liegen, frage ich mich, warum die Risse dann ausgerechnet in der äußeren Scheibe auftreten, obwohl sich die Wärme doch am Aufkleber an der inneren Scheibe sammelt. Man bedenke: Die beiden Scheiben sind thermisch isoliert, das ist der Sinn einer Doppelverglasung.

Gartenzwerg am :

"Keine Lust auf einen Rechtsstreit" kann im Endeffekt noch teurer werden als ein Rechtsstreit.

SPages am :

Ich gebe dir zu bedenken das der Zustand durch Wärme/Kälte, Feuchtigkeit, Schmutz, alles nur nicht besser wird. Reißt evt. weiter bzw. schon vorhandene Risse werden deutlich sichtbar.

Vielleicht doch mal einen Gutachter drüber schauen lassen?

Brömme am :

Ist das nicht alles Sache des Vermieters?

SPages am :

Vielleicht doch, weil er hat ja den Einbau der Fenster veranlasst wenn ich mich richtig erinnere?

too am :

Wieso "Nein." und wieso "Lol"?

Natürlich ist es Sache des Vermieters, respektive der Eigentümergemeinschaft.

Georg am :

Firma auf die schwarze Liste setzen und jedem der Glaserarbeiten erledigt haben möchte von dieser Firma abraten................

Marcel am :

Folgen des Glasbruchs:
Mit den Temperaturschwankungen wird das Glas "pumpen" sprich das Gas (in der Regel Argon oder Krypton) wird bei Wärmeausdehnung durch den Riss raus gedrückt. Kühlt das Glas ab, zieht es durch den Riss Luft und Feuchtigkeit in den SZR. Folgen daraus sind, dass das Glas in Folge von Kondensatablagerungen Blind wird. Außerdem lässt der Uwert (Wärmedurchgangskoeffizient) rapide nach. Weitere Folge: Steigende Heizkosten!
Hol dir nen Gutachter! Das ist ein Gewährleistungsfall...

Helmut am :

Ich empfehle auch einen Gutachter. Und zwar nicht irgendeinen, den möglicherweise auch noch der Fensterbauer bestellt und bezahlt, sondern einen öffentlich bestellten und vereidigten

Moonraker am :

Wie ist das denn Versicherungstechnisch, gerade bei einem Einbruch und dabei mutwillig die Scheibe zerstört wird. Nicht dass die Versicherung dann nicht zahlt. Du kannst ja schlecht behaupten, von dem Riss nichts gewusst zu haben.

Es gibt sicherlich noch andere Gründe, die zum Nachteil für dich werden könnten.

Und was kostet eigentlich so eine Schaufensterscheibe mit Einbau und allen drum und dran ?

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