Einfach nicht mehr herkommen?
Auf deutsche-anwaltshotline.de habe ich folgenden Text gefunden:
"Ich befinde mich seit einer Woche in einen neuen Arbeitsverhältnis, möchte dieses jetzt beenden aber mein Arbeitgeber will mich nicht so einfach gehen lassen. Mein Problem ist das in den Arbeitsvertrag keine Probezeit Vereinbarung getroffen ist."Dazu gäbe es eine ganz pragmatische Lösung, die ich selber schon mehrmals erlebt habe – sowohl während als auch nach der Probezeit: Einfach nicht mehr am Arbeitsplatz erscheinen. Noch offene Gehaltsforderungen kann man einklagen und im Zeugnis darf auch nichts Böses stehen. Was soll einem also im schlimmsten Fall passieren? Abmahnung und Kündigung?
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Kommentare
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Linksinwiese am :
Manchmal sollte man als Arbeitgeber die Möglichkeit haben, in solchen Fällen den Arbeitnehmer zu verklagen, entweder auf Erfüllung, auf Ersatz für die nicht geleistete Arbeitszeit oder auf die Kosten, die durch seinen Ausfall entstanden sind.
Arbeitgeber (und gerade kleine Selbständige) schauen da nämlich viel zu oft in die Röhre, weil ein Mitarbeiter plötzlich keine Lust mehr hat...
Bobaflex am :
Ob man sich die Mühe macht steht auf einem anderen Blatt. Und nachdem der Prozess durch ist, wird es auch nur was mit Schadenersatz. Die Kündigungsfrist ist bis dahin in der Regel sicher durch.
Fun-Fact am Rande: Das ist einer der Gründe, warum Prostitution in DE nur halb legalisiert wurde. Sonst hätte der nette Herr Zuhälter seine Damen nämlich IN VOLLEM UMFANG zur vertraglich vereinbarten Arbeitsleistung verdonnern können. Was das bedeuten würde ... das überlasse ich mal eurer Phantasie.
muhkuh am :
was soll den "im vollen Umfang" erbracht werden?
Ich verstehs echt nicht?
Andreas am :
Ob das nun wirklich der Grund war sei mal dahin gestellt.
Jelena am :
Siehe § 888 ZPO, insbesondere Absatz 3
Klaus am :
NetzBlogR am :
http://dejure.org/gesetze/BGB/622.html
nogger am :
Engywuck am :
Die Frage ist eher: warum will jemand schon nach einer Woche wieder kündigen? (Und natürlich: wer schließt einen Arbeitsvertrag komplett ohne Probezeit ab?)
Thomas' am :
"Vertragsstrafe
1. Nimmt der Arbeitnehmer vorsätzlich oder fahrlässig die Arbeit nicht oder verspätet auf, löst er das Arbeitsverhältnis vorsätzlich oder fahrlässig ohne Einhaltung der Kündigungsfrist auf oder veranlasst er vorsätzlich oder fahrlässig die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber, so hat er dem Arbeitgeber eine Vertragsstrafe zu zahlen.
2. Für den Fall des Nichtantritts der Arbeit beträgt die Vertragsstrafe das Bruttoarbeitsentgelt, welches der Arbeitnehmer bei Einhaltung der Mindestkündigungsfrist erhalten hätte."
Ich denke nicht, dass mein AG das durchsetzen würde, aber juristisch hätte er die Möglichkeit.
D.R.I am :
Witzigerweise steht in dem Vertrag nichts von einer arbeitgeberseitigen Vertragsstrafe drin.
Thomas' am :
Ist auch überflüssig, denn für Kündigungen, die gegen den Vertrag verstossen, hat man als Arbeitnehmer eh genügend Möglichkeiten der Entschädigung.
chena am :
Stellt euch bitte auch mal die andere Seite vor: Eure Kollegen rechnen mit euch. Und in den seltensten Fällen sind die Kollegen schuld, dass Laden xyz so mies ist, der Fisch stinkt doch meistens vom Kopf her.