"Nice Try" oder wahre Dummheit?
Letztes Jahr hatten wir eine Aushilfe für 10 Stunden pro Woche eingestellt. Es gab zwar keinen schriftlichen Arbeitsvertrag, aber sämtliche besprochenen Modalitäten entsprachen unserer üblichen Vorgehensweise. Nach ein paar Monaten bekamen wir von der Mitarbeiterin eine fristgerechte Kündigung und sahen von dem Moment bis zum offiziellen Ende des Arbeitsverhältnisses von ihr nur noch Krankschreibungen.
Krankheit ist zwar auch bezahlte Zeit, aber in diesem Fall ist uns das aufgrund der etwas unübersichtlichen Situation schlichtweg durchgerutscht. Daran konnte nichtmal ein Brief etwas ändern, den wir nachträglich von der Frau bekommen hatten. Da wir selber noch Arbeitsbekleidung von ihr zurückzubekommen hatten, rutschte der Brief in einen Haufen mit anderen Personalunterlagen und geriet dann in Vergessenheit.
Einige Monate später bekam ich ein Einschreiben einer Anwaltskanzlei. Dort wurde eine Gesamtforderung von über 1000€ gestellt. Denen hatte diese ehemalige Mitarbeiterin gesagt, dass sie bei mir für 15 Stunden eingestellt worden wäre und entsprechenden Lohnanspruch hätte. Dazu kämen noch zwei Wochen Urlaubsanspruch, die ebenfalls mit einer Zahlung in Höhe von 315€ zu vergüten wären. Diese Berechnung kapiere ich übrigens bis heute nicht. 2 x 15 Stunden x 6,50€ sind ungefähr 195€ und keine 315€.
Nachdem ich das Schreiben gelesen hatte, war ich zugegebenermaßen reichlich verwirrt. Hatte meine Aushilfe so eine verzerrte Wahrnehmung? Haben die Anwälte ihr vielleicht dazu geraten, einfach mal wild drauflos zu fordern? ("Vielleicht zahlt er das ja ungeprüft, dann haben Sie Glück...") – Ich weiß es nicht.
Habe mich dann hingesetzt und in Ruhe ein Schreiben aufgesetzt und erstmal wahrheitsgemäß erklärt, dass die von uns genannten Stundensätze und Wochenarbeitszeiten so besprochen waren und dass wir uns darüber auch gerne vor Gericht hätten streiten können. Dann habe ich einfach mal sämtliche während des Beschäftigungszeitraums tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden, den Urlaubsanspruch und die Krankheitstage gegen das von mir nachweisbar abgerechnete und bezahlte Geld gegengerechnet.
Keine Überraschung: Es bestand tatächlich noch ein Anspruch.
Kleine Überraschung: Es waren insgesamt nichtmal 120€.
In einem weiteren Schreiben des Anwalts erklärte man sich schließlich mit der Zahlung des von mir vorgerechneten Betrags einverstanden.
Aber die Arbeitsklamotte habe ich bis heute trotz mehrfacher Aufforderungen immer noch nicht zurück.
Krankheit ist zwar auch bezahlte Zeit, aber in diesem Fall ist uns das aufgrund der etwas unübersichtlichen Situation schlichtweg durchgerutscht. Daran konnte nichtmal ein Brief etwas ändern, den wir nachträglich von der Frau bekommen hatten. Da wir selber noch Arbeitsbekleidung von ihr zurückzubekommen hatten, rutschte der Brief in einen Haufen mit anderen Personalunterlagen und geriet dann in Vergessenheit.
Einige Monate später bekam ich ein Einschreiben einer Anwaltskanzlei. Dort wurde eine Gesamtforderung von über 1000€ gestellt. Denen hatte diese ehemalige Mitarbeiterin gesagt, dass sie bei mir für 15 Stunden eingestellt worden wäre und entsprechenden Lohnanspruch hätte. Dazu kämen noch zwei Wochen Urlaubsanspruch, die ebenfalls mit einer Zahlung in Höhe von 315€ zu vergüten wären. Diese Berechnung kapiere ich übrigens bis heute nicht. 2 x 15 Stunden x 6,50€ sind ungefähr 195€ und keine 315€.
Nachdem ich das Schreiben gelesen hatte, war ich zugegebenermaßen reichlich verwirrt. Hatte meine Aushilfe so eine verzerrte Wahrnehmung? Haben die Anwälte ihr vielleicht dazu geraten, einfach mal wild drauflos zu fordern? ("Vielleicht zahlt er das ja ungeprüft, dann haben Sie Glück...") – Ich weiß es nicht.
Habe mich dann hingesetzt und in Ruhe ein Schreiben aufgesetzt und erstmal wahrheitsgemäß erklärt, dass die von uns genannten Stundensätze und Wochenarbeitszeiten so besprochen waren und dass wir uns darüber auch gerne vor Gericht hätten streiten können. Dann habe ich einfach mal sämtliche während des Beschäftigungszeitraums tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden, den Urlaubsanspruch und die Krankheitstage gegen das von mir nachweisbar abgerechnete und bezahlte Geld gegengerechnet.
Keine Überraschung: Es bestand tatächlich noch ein Anspruch.
Kleine Überraschung: Es waren insgesamt nichtmal 120€.
In einem weiteren Schreiben des Anwalts erklärte man sich schließlich mit der Zahlung des von mir vorgerechneten Betrags einverstanden.
Aber die Arbeitsklamotte habe ich bis heute trotz mehrfacher Aufforderungen immer noch nicht zurück.
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Kommentare
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Michael am :
mud am :
Selbst für eine Aushilfe wirklich eine sehr schlechte Bezahlung Herr Harste
Ulf am :
Da frage ich mich ja nur, welche Auswirkungen der Mindestlohn bei Björn hat. Höhere Preise? Weniger Gewinn? Ausweichen auf Selbständige mit Werkvertrag (dann gilt der Mindestlohn nicht)? Stundenkürzung und Chef arbeitet mehr?
8,50 Euro zu 6,50 Euro sind doch schon eine ziemliche Erhöhung der Personalkosten.
mud am :
6,50 Euro ist einfach zu wenig... auch für die Motivation. Klar hat Björn da Probleme vernünftige Leute zu finden.
MiataMuc am :
der_baladid am :
Colla am :
SoIsDas am :
Ein Arbeitsvertrag kann auch mündlich geschlossen werden.
Björn Harste am :
Tim Landscheidt am :
Fabian Meier am :
Anbei die Rechnung:
50€ je Arbeitskittel (3 Stück)
3 Arbeitsstunden à 80€: 240€
abzüglich 120€ Guthaben
270€ in Summe
Bitte bezahlen sie auf mein Konto:
Horst-Markt Spahrte 123-3556
TooMuchInformation am :
Aushilfe am :
Ackermann am :
mud am :
Die bösen großen Discounter zahlen selbst viel mehr.
Wer vernünftige Mitarbeiter will, muss vernünftig bezahlen!
Nicht der Andere am :
Sonstwer am :
Und wenn die Leistung nicht erbracht wird, bist Du so schnell wieder draußen, wie die Ware über die Kasse geht.
Flamebeard am :
D.r.i am :
Manfred am :
Mladen am :
Tim Landscheidt am :
mud am :
Julchen am :
Da die Gegendarstellung vom Anwalt letztendlich anerkannt wurde, sollte man annehmen, daß sich alles im Rahmen dessen bewegt hat, was zu dem Zeitpunkt gesetzlich geregelt war.
Außer natürlich, daß der Anwalt null Ahnung hat und nur seine eigenen Schäfchen ins trockene bringen wollte. Erst den Streitwert künstlich hochtreiben und sich dann mit kaum 10% davon zufrieden geben.
Trau schau wem
ToTo am :
Mus am :
Dann eher KEIN Darlehn