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10-Sekunden-Mutprobe?

Gestern Abend kam ein Typ in den Laden, ging zielstrebig zum Kuchenregal, schnappte sich ein Teil, ging wieder zurück zum Eingang, sprang über die Schranke und war so schnell weg, wie er hereingekommen war.

Diebstahl bleibt natürlich Diebstahl, aber so? Ich gebe zu, dass ich ihn in der Form bislang auch noch nie erlebt habe.

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Kommentare

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Chris am :

Björn, ehrlich, diese Dreistigkeit von Ladendieben nimmt nur deswegen überhand weil die Ladendiebe viel zu leichtes Spiel haben bzw. sich viel zu sicher fühlen...

Ich_mein_ja_nur am :

So langsam könnte man den Blog "Diebstahlblogger" nennen.

Madner Kami am :

Jupp, schon erstaunlich was da so täglich bei Björn abgeht. Ich arbeite selbst in einem großen Markt und bei uns geht auch einiges über den Tag "verloren", aber solche Geschichte wie Björn sie hat, sind bei uns völlig fremd... Zum Glück möchte man sagen *erschaudert bei dem Gedanken an den wortwörtlich vergammelten Typen von letztens*.

Imak Rendam am :

Je größer der Markt, desto dreister kann man sein.
Schon ein paar Jährchen her, da ist in einem Markt (heute wird der mit 2 Satzzeichen geschrieben) ein Mann mittleren Alters im Anzug und mit Aktenmappe an der Informationstheke vorbei. Er schob dabei einen Einkaufswagen mit einem großen Fernseher (damals noch mit Röhre) und einem (damals noch sauteuren) DVD-Player.
Er wünschte der Kollegin hinter dem Infotresen noch einen schönen Tag und verabschiedete sich "bis nächste Woche".
Natürlich ward er nie wieder gesehen, denn anders als die Kollegin es dachte, war dies kein Vertreter eines Lieferanten, der einen Umtausch vor nahm sondern ein ganz gewöhnlicher Ladendieb, der mal eine nicht ganz so gewöhnliche Methode des Eigentumübertrags nutzte...

Klodeckel am :

Die dreiste Masche funktioniert offenbar tatsächlich ganz gut:
https://www.youtube.com/watch?v=06BTr0O1rIA

Und zum aktuellen Fall: Björn sollte den Punkt "Videoüberwachungsanlage erneuern" mal etwas nach vorne schieben auf seiner To-Do-Liste. Dann kann er wenigstens brauchbare Fahndungsvideos, auf denen die Gesichter der Bösewichte zu erkennen sind, veröffentlichen.
http://detroit.cbslocal.com/2013/07/31/police-search-for-crook-who-snatched-90-year-olds-purse-at-meijer/

Andi am :

"Dann kann er wenigstens brauchbare Fahndungsvideos, auf denen die Gesichter der Bösewichte zu erkennen sind, veröffentlichen."

Ab welchem Warenwert ungefähr überwiegt denn die Lust an einem Pranger die Menschenwürde der Betroffenen?

(Ja, Diebstahl ist moralisch verwerflich. Nein, das macht Diebe nicht vogelfrei.)

Kleinkrimineller am :

Wie viel darf ich Dir aus dem Garten klauen, bis Du so einen Groll hegst, daß Du mein Foto überall sehen möchtest? Einen einzelnen Blumentopf? Einen Gartenzwerg? Den Grill? Eine Statue von der Terrasse? Den Aufsitz-Mäher?

Johnny am :

Die Menschenwürde ist da überhaupt nicht betroffen. Das einzige Interesse, das der Dieb an der Nicht-Veröffentlichung hat, ist, nicht gefunden zu werden.
Aber, weil Du einen Betrag verlangst: 0,10 Euro.

Nicht der Andere am :

Ich erniedrige moralisch zulässigen Wert auf 8 Cent, entsprechend dem Pfandbetrags einer Hefekaltschale.

Ist schon ein Witz, daß man Kriminelle nichtmal verfolgen, suchen oder darstellen darf, weil sie selbst dem möglicherweise nicht zustimmen würden. Irgendwie ist in all dem Selbstdarstellungsgesäusel verloren gegangen, daß man per Straftat das Recht auf Nichtverfolgung explizit aufgibt.

Lucie am :

Ich kann nur hoffen, dass Björn diesen Stadtgarten-Wixer outed. Die Lucie ist nämlich ein ganz cooles Projekt, das durch solche Arschgeigen schwer beschädigt wird.

Ferabq am :

Vor allen Dingen: Vogelfrei? Vogelfrei waren Geächtete (oder Friedlose, im Norden), denen jedes Rechtsgut abgesprochen wurde. D.h. man durfte sie auch töten, wenn man denn wollte.

Es geht hier, nur um die Verhältnismäßigkeit mal wieder zu betonen, darum, Diebe als solche öffentlich benennen zu dürfen, ohne seinerseits strafrechtliche Verfolgung und SJW fürchten zu müssen. Nicht darum ihnen jedes Rechtsgut abzusprechen.

TheK am :

Das Problem ist hierbei das Risiko von fälschlichen Beschuldigungen – gleich ob nun fahrlässig oder sogar vorsätzlich. Darum darf eben nur die Polizei Fahndungsfotos veröffentlichen und das auch nur in einem sehr engen Rahmen (dringender Tatverdacht, schwere Straftat und so).

Ich bins am :

"Ab welchem Warenwert ungefähr überwiegt denn die Lust an einem Pranger die Menschenwürde der Betroffenen?"

Ab welchem Gewicht beginnt ein Mensch das Recht auf seine Würde zu verlieren?

Wenn ein DIEB öffentlich gezeigt und gesucht wird ist das ein Angriff auf seine Menschenwürde.

Wenn ein Bild eines dicken Menschen irgendwo hochgeladen wird nur um sich über diesem Menschen lustig zu machen (und ihn damit vielleicht noch mehr in Richtung Suizide zu treiben) dann ist das völlig Ok. Zumindest hat da noch nie jemand von Menschenwürde oder Recht am eigenen Bild gelabert.

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