Skip to content

Eisige Stimmung

Auch wenn wir gerade den neuen Leergutautomaten bekommen, geht der alltägliche Irrsinn auch weiter: Buchstäblich im Vorbeigehen hat sich nämlich eben ein Stammkunde ein Eis aus der Ben&Jerry's-Truhe genommen und auf dem Weg durch den Laden in wenigen Sekunden in seinem Rucksack verschwinden lassen.

Coole Aktion. In 5 Sekunden vom Stamm- zum Ex-Kunden.

Trackbacks

Keine Trackbacks

Kommentare

Ansicht der Kommentare: Linear | Verschachtelt

eigentlichtyler am :

Das wird sicherlich nicht das erste Mal gewesen sein.

gs75x am :

hm, wie ist das eigentlich..., wenn ich wenig Lust habe, meinen Rucksack vor dem Laden an z.B.der Info abzugeben, bzw. in irgendwelche Schließfächer und im Laden dann meine Einkäufe in den Rucksack packe.

Bin ich dann schon vor der Kasse verdächtig und kann des Ladens verwiesen werden?

Ich habe ja garnicht die Absicht, was zu klauen, sondern nutze nur mein eigenes Transportmittel bis zur Kasse.

Marcel am :

Habe ich früher als ich noch student war und in der Innenstadt im Rewe eingekauft habe immer so gemacht.
Irgendwann wurde ich dann als ladendieb verdächtigt und bekam Hausverbot obwohl ich immer brav alles bezahlt habe.
Bin dann zu netto... Da hat sich keiner beschwert. Nur die Auswahl war bescheiden

Spezi am :

hm, wie wäre das eigentlich..., wenn Du einfach einen Einkaufswagen benutzt und Deine Einkäufe nach dem Bezahlen in den Rucksack räumst?

Oder ist das zu uncool?

Simon am :

IANAL, aber rein rechtlich gesehen wäre mit dem Verstauen des Artikels in einen Rucksack schon der Diebstahl vollendet, da der Ladeninhaber nun nicht mehr über den Artikel verfügen kann (er kann ja schlecht die Rucksäcke aller Leute kontrollieren.) Ob man dann an der Kasse noch bezahlt, ist unerheblich, rein rechtlich gesehen ist der Diebstahl schon vollendet.
Also am besten nur die bereitgestellten Möglichkeiten oder eventuell gut einsehbare Taschen/Körbe, nicht aber die Jackeninnentasche oder Rucksack. :-|

Tim Landscheidt am :

Das kommt letztendlich auf den inneren Willen des Kunden bzw. Diebs an, das heißt, ob er glaubt, mit dem Verstauen in seinem Rucksack bereits die Sache sich zuzueignen. Da es genügend Kunden gibt, die (richtigerweise) davon ausgehen, dass man erst an der Kasse bezahlen muss, ist das aber erst nachweisbar, wenn der (dann) Dieb die Kasse passiert hat.

Pepe am :

Diese Rucksackleute und Rollwagenomas nerven total. Man stellt sich an die Kasse an und denkt die haben praktisch nix und dann fangen sie an auszupacken. Schon alleine deshalb verdienen sie Hausverbot.

underkuerbis am :

Es handelt sich hier aber doch um Ben & Jerry's... Ist doch irgendwie verständlich :-P

Nur registrierte Benutzer dürfen Einträge kommentieren. Erstellen Sie sich einen eigenen Account hier und loggen Sie sich danach ein. Ihr Browser muss Cookies unterstützen.

Die Kommentarfunktion wurde vom Besitzer dieses Blogs in diesem Eintrag deaktiviert.

Kommentar schreiben

Standard-Text Smilies wie :-) und ;-) werden zu Bildern konvertiert.
:'(  :-)  :-|  :-O  :-(  8-)  :-D  :-P  ;-) 
BBCode-Formatierung erlaubt
Die angegebene E-Mail-Adresse wird nicht dargestellt, sondern nur für eventuelle Benachrichtigungen verwendet.
Formular-Optionen