"verhältnismäßig gering"
Post von der Staatsanwaltschaft über einen Ladendiebstahl:
[…]Würde gerne mal die Meinung der Justizangestellten, des Staatsanwaltes oder eines Richters hören, wenn einem von ihnen eine Sache für ein paar Euro fünfzig gestohlen worden wäre.
Der angerichtete Schaden ist verhältnismäßig gering.
Ich habe deshalb von der weiteren Verfolgung der Straftat abgesehen […].
[…]
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Kommentare
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DerDieDas am :
Glaube aber kaum, dass mein naives Denken praxisgerecht ist, oder?
NeugierigEr am :
Das heißt aber nicht, dass der Täter nicht bestraft werden kann. Man könnte beispielsweise Privatklage erheben, wenn die Staatsanwaltschaft - aus Gründen - die Sache nicht verfolgen möchte. Dafür müsste man aber erstmal ein paar (hundert) Euro in die Hand nehmen und etwas Zeit investieren.
Jungjurist am :
Ansonsten kann ich den Unmut aber sehr nachvollziehen. Manches Delikt wird im Norden eingestellt, in Bayern immer saftig bestraft und in einem Nachbarland gibt es dafür gar 3 Jahre. #allesselbsterlebt
name am :
gerechte strafe am :
Björn Harste am :
HAND
Björn Harste am :
eigentlichtyler am :
Schon bezeichnend wenn man zu solcher Argumentation greifen muss.
#4.2 am :
Julchen am :
georg am :
Freiwillig???????????????
Johnny am :
Wie sehr schreckt es ab, wenn jeder Ladendiebstahl nicht weiter verfolgt wird? Welches Signal sendet das an die Täter? Wie schätzt Du ihre weitere Karriere ein, wenn sie vom Staatsanwalt lernen, dass ihre Taten nur für andere negative Folgen haben, für sie selbst aber keine?
Matt am :
Was Humanismus überhaupt damit zu tun hat, ist mir gar nicht klar. Wird die Menschheit durch Ladendiebstahl irgendwie besser?
too am :
Sid am :
Christian W. am :
Johnny am :
Flamebeard am :
WobIntosh. am :
Anonymous am :
Ein Diebstahl ist nämlich ein Antragsdelikt.
Das heißt: Die Tat wird nur verfolgt, wenn der Geschädigte nicht nur eine Strafanzeige erstattet, sondern zusätzlich auch noch einen Strafantrag stellt.
Strafantrag stellen geht ganz einfach: Du ersetzt in der Strafanzeige den Satz „ich erstatte hiermit Anzeige ...“ durch „ich erstatte hiermit Anzeige ... und stelle, soweit erforderlich, Strafantrag.“
Natürlich ist auch der Strafantrag keine Garantie, dass Staatsanwaltschaft oder Polizei wirklich aktiv werden.
Guido am :