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Gegen die Gegenargumente

BILD: Hier mal ein Argument von mir gegen die Gegenargumente:

Es wird der BILD immer wieder vorgeworfen, dass Datenschutz und Persönlichkeitsrechte regelrecht ignoriert würden. Ja, und? Wenn das offizielle Rechtsverstöße sind, warum macht da keiner etwas dagegen?

Mich hat mal hier im Laden der hiesige Landesdatenschutzbeauftragte angerufen, um mich unter Androhung von "rechtlichen Schritten" davon zu überzeugen, das (ohnehin schon verpixelte) Foto eines Ladendiebes aus dem Blog zu nehmen, da man anhand der Jacke, Frisur, Haarfarbe und Haltung die Person trotzdem erkennen könnte.

Ich vermisse da gerade die Relation!

Wenn es möglich ist, einem kleinen Blogger ans Bein zu pissen, sollte man von amtlicher Stelle aus auch die BILD in ihre Schranken weisen können. […] (Polemischer abschließender Satz gelöscht. Ich lasse es jetzt gut sein. Wenn ich mich noch weiter aufrege, verpasse ich der BILD aus Protest noch eine Zweitplatzierung an der Kasse.)

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Kommentare

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Carom am :

Hmm, geht es nicht auch etwas kleiner? Muss es immer gleich eine "amtliche Stelle" sein?

Ich finde, als Bürger kann und sollte jeder in seinem Einflussbereich etwas dafür tun, das die Welt menschlich bleibt und menschlicher wird - und mehr als ein paar Handgriffe sind meistens nicht nötig, um die Welt ein Stück voranzubringen. Ganz einfach.

Und gerade unsere Kinder sollten uns jede "Kleinigkeit" wert sein - ich schaue da auf einen Zweijährigen, der mir unendlich wertvoll ist und dem ich keine Welt hinterlassen mag, in der jeder Hass und jede Dummheit ungebremst raus darf.

Ich mache bei Hass und Dummheit einfach nicht mit.

Carom am :

PS: Und ich meine nicht, dass jemand, der die B**d verkauft, vorsätzlich und gewollt Hass und Dummheit unterstützt - aber er setzt auch kein Zeichen dagegen. Um mehr geht es mir nicht. Ich mische mich übrigens auch nicht in Zeitungsauslagen anderer Leute ein, sondern poste einfach meine Ansichten in den dafür vorgesehenen Kommentarfeldern.

Vollschlechtautomat am :

GEWOLLT nicht - aber er tut es. Genau wie er keine Käfigeierhaltung unterstützen MÖCHTE, aber es mit Produkten die sowas enthalten TUT. Fakten kann man beleuchten wie immer man will - sie bleiben was sie sind.

Chris_aus_B am :

((Juristische) Laienmeinung)
Das ist aber auch der Unterschied: Die Bild schreibt ja gleich dazu, wen oder was die Bilder darstellen (oder zumindest jemand vermutet/glaubt/hofft wen sie darstellen). Da hat der Datenschutz dann nichts mehr zu suchen, um die Wahrung derPerönlichkeitsrechte muss/"darf" sich der Betroffene dann selber kümmern.
Hättest halt wissen müssen, wer der Ladendieb war und dazuschreiben ... ;-)

--

Schön, dass mal jemand den kurzen und einfachen 'Dienstweg' per Telefon gefunden hat. Ist es sicher, dass der Anrufer nicht der Ladendieb selber war?

asd am :

Gelegentlich verklagt ja mal ein verleumdeter Promi die Bild auf ein paar tausend Euro Schadensersatz. Offenbar macht das Blatt aber soviel Profit, dass das nicht wirklich wehtut.

Eine Rüge vom Presserat kostet nichts. Mehr als eine Rüge verteilen kann der nicht, der ist ein zahnloser Tiger. Da druckt man in irgendeiner Ecke eine lapidar formulierte Richtigstellung und gut is.

Ich denke, dass sich einfach keiner mit der Bild anlegen will.

Zum Ladendieb:
Wer eindeutig und klar beim Diebstahl gesehen wurde sollte meiner Meinung nach sogar unverpixelt gezeigt werden dürfen. Wer nicht als Dieb im Internet zu sehen sein will kann ja zu einem einfachen, fiesen Trick greifen: Einfach nichts klauen und alles bezahlen, wie das jeder Mensch mit Anstand auch macht...

SPages am :

Also rechtlich liegt es meinem Wissenstand nach so.

Björn dürfte den "Dieb" nicht unverpixelt zeigen. Macht er es doch verstößt er gegen das "Recht am eigenen Bild". Dies könnte der Ladendieb einklagen, würde aber so ja Preisgeben wer er ist und Björn könnte zum gegen schlag wegen des Diebstahls ausholen.

So gesehen, kann er es am ende auch unverpixelt einstellen. Die Frage ist halt am ende, welsches vergehen höher eingestuft wird. Meine Vermutung ist das hier das recht am eigenen Bild gegen den Ladendiebstahl gewinnt.

zuzu am :

ich bin zwar auch nur ein juri-laie, bin mir aber auch sicher dass die persönlichkeitsrechte über den ladendiebstahl liegen dürften.

asd am :

Ja, sicher ist die Rechtslage momentan so, dass es verboten ist, den Dieb zu zeigen. Ich fände das aber vollkommen akzeptabel. Wenn jemand zu Unrecht als Dieb dargestellt würde kann der sich doch melden, das aufklären und dann den Ladenbesitzer wegen der Verleumdung verklagen.

Das ist alles derselbe Käse, wegen dem auch die Polizei erst spät Fahndungsbilder veröffentlicht. Da müssen auch die Persönlichkeitsrechte vom armen, armen Täter geschützt werden.
Das führt dann zu der skurillen Situation, dass irgendwann im Frühling drei unscharfe Fotos einer Überwachungskamera veröffentlicht werden und gefragt wird, ob man am 17. Juli des letzten Jahres, zwischen 18:30 und 22:00 Uhr, etwas Besonderes an Ort XYZ gesehen hat.

Selbst, wenn ich überhaupt noch wüßte, OB ich überhaupt vor einem Dreivierteljahr zu der Zeit an Ort XY gewesen bin, weiß ich bis dahin doch garantiert nicht mehr
- zu welcher Zeit das war,
- wer sonst noch da war,
- wie der aussah oder was der gemacht hat,
- ob da irgendwas Ungewöhnliches war.
Wiedererkennen würde ich nach der Zeit sowieso schon niemanden mehr.

Das ist doch völlig witzlos und für die Katz. Fahndung muss sofort passieren, nur dann ist das effektiv.

lummo am :

Ging doch erst vor ein paar Wochen durch die Presse: Da hat ein Einbrecher den Hausbesitzer verklagt, weil der ihn mit Überwachungskameras gefilmt hatte. Und hat Recht bekommen, weil die Kamera so aufgestellt war, dass sie ein Stück öffentliche Straße mit überwacht hat...
http://www.augsburger-allgemeine.de/bayern/Einbrecher-verklagt-Hausbesitzer-wegen-Videoueberwachung-id32307897.html

Andy am :

Nette Geschichte. Stimmt aber leider nicht: http://fakten.report/einbrecher-klagt-bestohlenes-opfer-und-gewinnt/

"Man sollte nie unbesehen glauben, was man im Internet liest." (Abraham Lincoln)

Vollschlechtautomat am :

Was hat das eine eigentlich mit dem anderen zu tun? Machen die dummen Vorwürfe dir gegenüber die Bild ähm... Korrekter?

Vollschlechtautomat am :

Sollte ein allgemeiner Kommentar werden, an Jörn gerichtet.

Cliff am :

Du bist ein privater Blogger und kein Angehöriger der Journalistenzunft. Da gelten andere Maßstäbe. Für dich gilt das Zivilrecht, wenn du etwas schreibst, für die anderen das Presserecht. Das heißt, du erhältst im Zweifelsfall eine Strafanzeige, die anderen eine Rüge vom Presserat.

Das darf ich als ehemaliger Inhaber eines Presseausweises so sagen.

Mastacheata am :

Ich glaube du machst da einen falschen Umkehrschluss.
Richtig ist: Wer einen Presseausweis hat gehört in der Regel auch zur Presse.
Aber deshalb muss noch lange nicht jedes "Mitglied" der Presse einen Presseausweis haben.

Robert3 am :

Jeder Täter egal ob Ladendieb oder Schwerwiegendere Fälle, sollten Öffentlich mit Bild&Namen Gezeigt werden dürfen.
Ein scheiß Mörder Kinderfresser hat mehr (Persönlichkeitsrechte)als irgendein Opfer solcher.
Beklaut mich einer bin ich das Opfer,
der Täter ist in diesem Rechts/Wertesystem,
stärker Geschützt als ein Opfer.
Das ist die Realität (eigene Erfahrungen)

zuzu am :

Willkommen im Mittelalter.

Nicht der Andere am :

Der anrufende Datenschutzbeauftragte wird nicht unbeabsicht so rabiat auftreten mit der Androhung rechtlicher Schritte, der Identifizierbarkeit über Kleidung, Statue, Ort, Uhrzeit und so weiter. Tatsächlich aber ist er zumindest Personen und Betrieben gegenüber überhaupt nicht weisungsbefugt. Innerhalb von Behörden mag das anders aussehen. Soll der Landesdatenschutzbeauftragte doch mal den verpixelten Ladendieb identifizieren und zur Klage anstacheln. Alles andere ist nur großspuriges Gelaber. Mit genügend Information kann man jeden Verpixelten identifizieren, auch die Vielzahl von Leuten in Googles Streetmap.

Hauke am :

Der Vergleich führt nicht weiter. BILD bezahlt regelmäßig Schadensersatz für Verletzung von Persönlichkeitsrechten. Heimlich, still und leise, sofern die Anspruchsberechtigten nicht prominent sind, krachend laut, mit Getöse und Prozess, sofern die Anspruchsberechtigten prominent sind (liefert wieder eine neue Story). Das ist Teil des Geschäftsmodells.

Ich meine, es gibt zwei mögliche Haltungen zum BILD-Verkauf. Entweder Du verstehst Dich als Dienstleister am Kunden, dann bestimmt die Nachfrage das Angebot. Und wenn BILD gekauft wird, dann wird BILD auch ausgelegt. Es spielt dann keine Rolle mehr, ob Du die Produkte toll findest oder hinter den Produkten steht. Du betreibst Gewinnmaximierung und alleine der Umsatz zählt. Oder Du verkaufst Produkte aus Überzeugung (wie z.B. der Plattenladen in "High Fidelity" oder inhabergeführte Bio-Läden). Wenn man die BILD dann gut findet verkauft man sie, wenn man sie nicht gut findet, dann nicht.

Soweit ich mich erinnere hattest Du bereits gesagt, dass Du die BILD nicht gut findest. Also Björn, steh doch zu Deiner Haltung. Es geht Dir hauptsächlich darum, dass der Laden läuft. Mit welchen Produkten er läuft ist Dir egal. Ich finde an der Haltung nichts verwerfliches. Problematisch finde ich Deinen Eiertanz. Einerseits Gewinnstreben und Kundeninteresse, andererseits Moral und sich beim Bildblog auf die Brust schlagen. Das ist einfach nicht glaubwürdig. Du willst das beste aus zwei Welten und kommst damit in Erklärungsnöte. Weil es das beste aus zwei Welten nicht gibt.

Heinrich H. am :

http://www.fotos-hochladen.net/uploads/goebelssf1y835ljk.jpg

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