Die Ruhe nach der Anfrage
Bei mir im Impressum steht buchstäblich fett drin, dass "Anfragen für Linktausch, Linkempfehlungen, SEO, werbliche Kooperationen oder ähnliches" nicht erwünscht sind.
Was die Leute nicht davon abhält, mich dennoch ständig anzuschreiben. Standardfloskeln lauten dabei zum Beispiel: "Mit ihrer Webseite erreichen Sie eine breite Leserschaft, die thematisch gut zu unserem Shop / Angebot / Kunden passen würde." Oder: "Dies würde in Form einer Verlinkung unseres Shops / Angebots / Kundens auf ihrer Website stattfinden. Hierfür stellen wir gerne Content zur Verfügung."
Für eine reine Verlinkung bräuchte man keinen nennenswerten "Content", da möchte jemand gegen Peanuts ("Im Gegenzug bieten wir an, Ihre Website auf einer unserer Seiten zu verlinken") Werbung haben.
Ich antworte dann immer konsequent mit meinen Textbausteinen. Das klingt dann etwas so: "Einzelne werbliche Artikel auf shopblogger.de können gegen eine geringe Gebühr veröffentlicht werden. Diese beträgt 500€ netto pro Beitrag. Die Artikel bleiben eine Weile auf der Startseite und werden danach im Archiv gespeichert. Bitte senden Sie mir den Textentwurf zu, ich werde den Beitrag dann zeitnah oder zu einem von Ihnen gewünschten Termin im Blog veröffentlichen. Die Rechnungsstellung erfolgt nach der Veröffentlichung."
Man hört nie wieder was von den Leuten.
Was die Leute nicht davon abhält, mich dennoch ständig anzuschreiben. Standardfloskeln lauten dabei zum Beispiel: "Mit ihrer Webseite erreichen Sie eine breite Leserschaft, die thematisch gut zu unserem Shop / Angebot / Kunden passen würde." Oder: "Dies würde in Form einer Verlinkung unseres Shops / Angebots / Kundens auf ihrer Website stattfinden. Hierfür stellen wir gerne Content zur Verfügung."
Für eine reine Verlinkung bräuchte man keinen nennenswerten "Content", da möchte jemand gegen Peanuts ("Im Gegenzug bieten wir an, Ihre Website auf einer unserer Seiten zu verlinken") Werbung haben.
Ich antworte dann immer konsequent mit meinen Textbausteinen. Das klingt dann etwas so: "Einzelne werbliche Artikel auf shopblogger.de können gegen eine geringe Gebühr veröffentlicht werden. Diese beträgt 500€ netto pro Beitrag. Die Artikel bleiben eine Weile auf der Startseite und werden danach im Archiv gespeichert. Bitte senden Sie mir den Textentwurf zu, ich werde den Beitrag dann zeitnah oder zu einem von Ihnen gewünschten Termin im Blog veröffentlichen. Die Rechnungsstellung erfolgt nach der Veröffentlichung."
Man hört nie wieder was von den Leuten.
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Kommentare
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ich am :
547 Euro zzgl. MwSt. - was krummes kommt vielleicht besser an
Vollschlechtautomat am :
Andreas am :
Mindestens einen vierstelligen Betrag.
0815 am :
"Gerne veröffentlichen wir Ihren Beitrag kostenfrei! Bitte reichen Sie uns Ihren Text ein, zusammen mit der Erklärung, das Sie die Kosten für ein Rechtsgutachten übernehmen, welches wir für Sie und in Ihrem Namen in Auftrag geben. Sicher haben Sie Verständnis, dass wir nur rechtlich geprüfte Artikel online stellen, um Schaden von Ihrem Unternehmen abzuwenden."
Immerhin schreiben uns nahezu alle, das Sie gegenwärtig "aus marketingpolitischen Gründen" von einer Veröffentlichung absehen.
tyler am :
asd am :
daCoin am :